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Belgische Filmbranche fordert eine Erhöhung der Investitionspflicht von Plattformen auf 15 Prozent

Pascaline Sordet
01. Februar 2022

«Into the Night», die erste französischsprachige Serie, die Netflix in Belgien produziert hat. © Netflix

In Belgien gilt bereits eine Reinvestitionspflicht für Streaming-Plattformen. Nun fordern die französischsprachigen belgischen Filmschaffenden, dass der im April 2021 beschlossene Höchstsatz von 2,2 auf 15 Prozent erhöht wird.

Bevor die Schweizer Filmbranche auf Investitionen von Streaming-Anbietern in die nationale Filmproduktion hoffen kann, muss das neue Filmgesetz im Mai vom Stimmvolk angenommen werden. In den Nachbarländern gehen derweil die Verhandlungen mit den Streaming-Plattformen weiter.

In Belgien, das in Bezug auf seine Grösse und Mehrsprachigkeit mit der Schweiz vergleichbar ist, soll dieses Jahr erstmals Geld von Streaming-Anbietern in die heimische Filmproduktion fliessen. Zurzeit gilt für die progressive Abgabe ein Höchstsatz von 2,2 Prozent, der bei einem Umsatz von mehr als 20 Millionen Euro zur Anwendung kommt. Wie viel Geld der Branche so insgesamt zugutekommen wird, kann momentan noch nicht eingeschätzt werden, denn die Streaming-Plattformen haben bis zum 15. Februar Zeit, um ihre Umsatzzahlen bekanntzugeben. Wer seinen Umsatz nicht bekanntgibt, bezahlt eine Pauschalabgabe von 3 Millionen Euro.

Die Verordnung über audiovisuelle Mediendienste, in der die Investitionspflicht verankert ist, wurde im April 2021 verabschiedet. Sie betrifft «lineare und nicht-lineare audiovisuelle, Fernseh- oder Audio-Mediendienste» sowie «Herausgeber von Diensten, Anbieter von Video-Sharing-Diensten, Vertreiber von Diensten, Netzbetreiber und Anbieter von elektronischen Kommunikationsdiensten», die auf den französischsprachigen belgischen Markt abzielen.

Die Verordnung übernimmt das europäische Recht in angepasster Form und verpflichtet Streaming-Plattformen auch, mindestens 30 Prozent europäische Produktionen zu zeigen. Ein Drittel dieser Produktionen, also 10 Prozent des Gesamtkatalogs, muss aus dem französischsprachigen Belgien stammen. Gemäss der offiziellen Zusammenfassung der Verordnung «soll dieser Anteil im Übrigen in den ersten fünf Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung graduell auf 40 Prozent erhöht werden.»

 

Abwanderung der Produktionen nach Frankreich verhindern

Gemäss einem Artikel in der belgischen Zeitung Le Soir hält die Branche die in der Verordnung festgehaltenen Sätze für zu niedrig, insbesondere im Vergleich zu Frankreich, und befürchtet deshalb eine Abwanderung der französischsprachigen Produktionen ins Nachbarland. Jean-Yves Roubin, Präsident der UPFF (Union des producteurs francophones de films), sagte gegenüber der Zeitung, dass «der französische Filmsektor einen Haufen Geld von den Streaming-Plattformen erhalten wird. Die französisch-belgische Grenze ist sowohl in kultureller, als auch in wirtschaftlicher Hinsicht sehr durchlässig. Das Risiko ist deshalb gross, dass alle unsere Talente – Regisseur:innen, Drehbuchautor:innen usw. – dorthin abwandern.»

Dieses Argument wird auch in der Schweiz vorgebracht und wurde unter anderem an einer Gesprächsrunde der Solothurner Filmtage mit dem Titel «Die politische Bedrohung» diskutiert. Wenn die Schweiz nicht will, dass die Doku-Serie über Roger Federer in Deutschland und der Thriller über das IOK in Frankreich produziert werden, würde sie gut daran tun, die Konkurrenzverzerrung aufgrund der Investitionspflichten der Nachbarländer zu beheben.

 

Anhebung der Sätze und Förderung von Mehrheitsproduktionen

Doch zurück nach Belgien: Mitte Dezember erstellte eine Arbeitsgruppe aus Vertretern aller betroffenen Akteure der Filmbranche einen gemeinsamen Vorschlag, der nun der Politik unterbreitet wird. Le Soir veröffentlichte die Hauptelemente: Aufhebung des Höchstsatzes von 2,2 Prozent, Schaffung zusätzlicher Stufen und Einführung eines Höchstsatzes von 15 Prozent für Herausgeber, die mehr als 120 Millionen Euro Umsatz erzielen.

Die Zeitung berichtet zudem von einer weiteren Neuerung, einer Verpflichtung innerhalb der Verpflichtung sozusagen: Die Arbeitsgruppe schlägt vor, dass ein Drittel der Gelder in belgische Mehrheitsproduktionen investiert werden muss. So wollen die Belgier sicherstellen, dass sie nicht einfach zu ausführenden Kräften werden für französische, deutsche oder italienische Produktionen, die vom Tax Shelter profitieren wollen.

Originaltext: Französisch

 

Die Verordnung von 2021 in Zahlen

Für die Investitionspflicht gelten die folgenden Mindestsätze:

0 % des Umsatzes bei einem Umsatz zwischen 0 und 300'000 Euro
1,4 %
des Umsatzes bei einem Umsatz zwischen 300’000 und 5 Millionen Euro
1,6 %
des Umsatzes bei einem Umsatz zwischen 5 und 10 Millionen Euro
1,8 %
des Umsatzes bei einem Umsatz zwischen 10 und 15 Millionen Euro
2 %
des Umsatzes bei einem Umsatz zwischen 15 und 20 Millionen Euro
2,2 %
des Umsatzes bei einem Umsatz von mehr als 20 Millionen Euro

Weigert sich ein Unternehmen, das unter die Verordnung fällt, seinen Umsatz bekanntzugeben, so muss es einen Pauschalbeitrag in Höhe von 3 Millionen Euro bezahlen.

Die gesamte Verordnung ist hier verfügbar (in französischer Sprache).

 

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