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Zürich passt sich an

Kathrin Halter
17. Juni 2016

Im Kanton Zürich entsteht ein neues Gesetz zum Jugendmedienschutz. Damit dürfte sich die Unübersichtlichkeit bei den Altersfreigaben verringern. Und der Bund zieht bald nach.

Von Kathrin Halter

Wer sich mit Altersvorgaben in der Schweiz befasst, dem schwirrt bald der Kopf. Ein Wildwuchs an kantonalen Filmgesetzen und Ausnahmeregelungen erschwert den Durchblick; wer sich dem Thema journalistisch nähert, wird schon beinahe bemitleidet. Aber jetzt soll sich vieles verbessern. Zuerst im Kanton Zürich, dann schweizweit. Hier ein Überblick.

Jugendmedienschutz auch für Games

Ende April endete im Kanton Zürich das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf eines «Gesetzes über den Jugendschutz bei öffentlichen Filmvorführungen und Trägermedien». Etwa dreissig Stellungnahmen sind eingegangen. Diese werden gegenwärtig ausgewertet, anschliessend wird der Entwurf im Kantonsparlament behandelt. In Kraft treten dürfte das Gesetz frühestens nächstes Jahr. 

Das Gesetz würden folgende Änderungen ermöglichen: Erstens könnten die Altersfreigaben der «Schweizerischen Kommission Jugendschutz im Film» (JIF) auch im Kanton Zürich für verbindlich erklärt werden; dass neben dem Tessin ausgerechnet der bevölkerungsreichste Kanton bei einer schweizweiten Harmonisierung ausschert, war von Anfang an ein Schwachpunkt der Vereinbarung. Für Verleiher hätte dies den Vorteil, dass in Zukunft Umtriebe und Gebühren für Visionierungen wegfallen: Gegenwärtig muss für jeden Film, der eine Alterssenkung unter 16 erhalten soll, ein Gesuch gestellt und dieser (zusätzlich) von der Zürcher Jugendfilmkommission begutachtet werden. Das wäre nicht mehr nötig, wenn sich der Kanton der Vereinbarung der JIF anschliessen würde.  

Als Zutrittsalter soll im Kanton Zürich weiterhin 16 gelten – wie in der Schweizerischen Kommission, die ihr Zutrittsalter Anfang Mai von anfänglich 18 Jahren (wie bei der FSK) auf 16 Jahre (wie in den meisten Kantonen üblich) gesenkt hat. Das Zutrittsalter sollte also keinen Streitpunkt mehr darstellen – wie 2013 noch, als drei Verleiher (Ascot Elite, Columbus und Xenix) gegen jene Verordnung Beschwerde erhoben, mit der der Kanton Zürich eine Anpassung an die Bestimmungen der JIF ermöglichen wollte. 

Auch im Bereich von Trägermedien wie DVD oder Blu-ray, Video- und Computerspiele soll der Jugendmedienschutz verbessert werden – das Filmgesetz von 1971 gewährleistet den Jugendmedienschutz noch ausschliesslich im Bereich öffentlicher Filmvorführungen. Liegt keine anerkannte Alterseinstufung (etwa der FSK) vor, gilt bei Trägermedien grundsätzlich künftig eine Freigabe ab 18 Jahren. «Aufgrund der Menge und Komplexität der laufend auf den Markt gebrachten Trägermedien ist nicht vorgesehen, dass der Kanton eigene Alterseinstufungen (...) vornimmt. Vielmehr sollen in der Privatwirtschaft etablierte Alterseinstufungen anerkannt und für den Kanton Zürich verbindlich erklärt werden können. In der deutschsprachigen Schweiz sind im Bereich der Computerspiele vor allem die Einstufungen der PEGI und der deutschen Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) (...) bekannt», schreibt die Justizdirektion Zürich in ihrer Erläuterung zum Vernehmlassungsentwurf. Die Anbieter von Trägermedien hätten auf die geltenden Altersfreigaben hinzuweisen und die Erfüllung der Altersvorschriften zu kontrollieren, auch bei Vertriebsarten ohne persönlichen Kontakt. Den Bereich Internet will der Kanton Zürich schon gar nicht erst regeln – hier hofft man auf den Bund. 

Was vom Bund vorgesehen ist

Für Regulierungen im Film- und Unterhaltungsmedienbereich sind eigentlich die Kantone zuständig. Trotzdem wurden in den letzten Jahren verschiedene Vorstösse auf Bundes­ebene eingereicht, um den Jugendmedienschutz gesamtschweizerisch zu regeln. 

Schon im Bundesratsbericht «Jugend und Medien – Zukünftige Ausgestaltung des Kinder- und Jugendmedienschutzes in der Schweiz» vom 13. Mai 2015 werden verschiedene Massnahmen vorgeschlagen. Kritisiert wird unter anderem, die Mehrheit der Kantone nähmen ihre Verantwortung im Filmbereich nicht genügend wahr. Als Beispiel wird angeführt, dass kein einheitliches Zutrittsalter für Kinofilme existiert. 

Nun könnte ein Bundesgesetz zum Kinder-  und Jugendmedienschutz entstehen, um im Film- und Computerspielbereich auf nationaler Ebene einheitliche und verbindliche Altersklassifizierungen und – kennzeichnungen durchzusetzen. Gegenwärtig prüft das Bundesamt für Sozialversicherungen im Auftrag des Bundesrats eine gesetzliche Regelung. Im September dürfte der Bundesrat den Auftrag zur Ausarbeitung erteilen.

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