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Artikel

«Wir machen keine Firmenförderung»

Kathrin Halter
13. November 2017

Daniel Waser, secrétaire général de la Zürcher Filmstiftung, sur le renforcement du soutien au développement, les jeux vidéo, les commissions, le Fast Track et la responsabilité des producteur.trice.s.

Daniel Waser über die Stärkung der Stoffentwicklung, über Games und Fachkommissionen, über «Fast Track» und die Eigenverantwortung der Produzenten.

Das Gespräch führte  Kathrin Halter
 

Das neue Reglement will die gesamte Stoff­entwicklung stärken. Heisst das auch, dass mehr Projekte in der Entwicklung als in der Herstellung gefördert werden sollen?
Ja. Bisher war das Verhältnis etwa ­fifty-fifty; es wurden also etwa gleich viele Entwicklungen wie Herstellungen gefördert. Bei den Dokumentarfilmen gab es sogar etwas weniger Entwicklungsanträge als Herstellungsanträge. Das will man nun ändern. Bei der Entwicklung möchte man etwa 50 Prozent der Anträge fördern, bei der Herstellung etwa 35 Prozent der Anträge.
 

Man kann bei einem Spielfilmprojekt zuerst ein Exposé, später ein Treatment oder Projektkonzept und schliesslich noch eine Drehbuchfassung zur Herstellungsvorbereitung eingeben. Weshalb diese Stufen?
Stufe 1 ist noch sehr niederschwellig, Stufe 2 ebenso. Wir rechnen auch mit mehr Anträgen in einem früheren Stadium als bisher. So sollen mehr Stoffentwicklungen ermöglicht, mehr Exposés und Treatments geschrieben werden, von denen manche auch wieder aufgegeben werden sollen – respektive dürfen.
 

Frei nach dem Motto der oft zitierten Holly­woodformel, wonach aus 100 Drehbüchern 10 Filme und – vielleicht – ein Hit wird?
Das sind etwas grosse Zahlen, aber weshalb nicht vom Grundsatz her? Wir haben eine Art Trichter konstruiert: Von Stufe zu Stufe wird es kompetitiver. Zugleich solle diese Tabelle mit den 3 Stufen eine Orientierungshilfe für die Antragstellung sein.
 

Der Trichter, von dem sie sprechen, hat auch mit der Offenheit gegenüber Formaten zu tun?
Ja. Zu Beginn der Stoffentwicklung wollen wir sehr offen sein gegenüber verschiedensten Formaten. So sollen auch Stoffe gefördert werden, bei denen noch unklar ist, was daraus entstehen kann. Ob sich ein Exposé für einen Dokumentarfilm zum Beispiel zu einem Film fürs Kino, fürs Fernsehen oder fürs Internet entwickelt.
 

In der Herstellung liegt der Höchstbeitrag neu bei einer Million Franken. Will man hier stärker gewichten, indem weniger Projekte höher dotiert werden?
Nicht ganz. Es sollen etwa gleich viele Projekte besser ausgestattet werden; es steht also insgesamt mehr Geld für etwa gleich viele Projekte wie bisher zur Verfügung. Im vorletzten und im letzten Jahr waren das rund 13 Projekte. Eine Million gibt es jedoch nur in Ausnahmefällen. Zum einen muss der Regionaleffekt mitberücksichtigt werden: Bei einer Million müsste man 1,5 Mio in der Region ausgeben. Hinzu kommt, dass wir in der Regel höchstens 50 Prozent eines Projekts finanzieren können, wenn kein anderer Förderer mit dabei ist. Um eine Million von der Stiftung zu erhalten, braucht man also ein Budget von mindestens zwei Millionen.
 

Am ZFF, bei «Connect to reality», wurde die Forderung laut, wonach erfolgreiche Produzenten in Zukunft automatisch auch für zukünftige Projekte gefördert werden; wer erfolglos produziert, hingegen in Zukunft nicht mehr gefördert wird. Was halten Sie davon?
Das klingt gut, wie das aber in der Praxis aussehen soll, konnte mir bisher noch niemand erklären. Bei uns werden Einzelprojekte beurteilt; wir machen keine Firmenförderung. Das geht übrigens in beide Richtungen: Wenn jemand kein überzeugendes neues Projekt vorlegt, hilft es ihm wenig, wenn sein letztes Projekt erfolgreich war. Und wenn jemand nach einer Durststrecke von sechs Jahren mit einer starken Idee kommt  – wieso soll er keine neue Chance erhalten? Die Wahrnehmung, dass alle immer mal wieder drankommen, nach dem Prinzip Giesskanne, ist eine verzerrte. Es gibt durchaus Korrekturmechanismen, auch wenn diese nicht so offensichtlich sind. Ich halte es für eine Mär, dass alle am Tropf bleiben; vielmehr bleiben alle im Spiel.
 

Games sind sowohl von der Entwicklungs- wie von der Herstellungsförderung ausgeschlossen. Weshalb?
Die Filmstiftung darf keine Games fördern, das ist auch eine klare Auflage im Regierungsratsbeschluss zur Erhöhung des Filmkredits. Da müssten andere Grundlagen geschaffen werden. Das neue Reglement umfasst Werke mit einer narrativen oder experimentellen Erzählweise, welche für eine «passive Rezeption» konzipiert sind. Da fallen Games nicht darunter. Ausgeschlossen vom Reglement sind auch Projekte, bei denen eine weiter gefasste künstlerische Aussage, zum Beispiel eine Installation, im Mittelpunkt steht; so steht das in den Grundsätzen.
 

Es gibt Games mit künstlerischem Anspruch. Ist es nicht anachronistisch, diese auszuschliessen, wenn man sich gleichzeitig gegenüber 360 Grad oder VR öffnet?
In der Weisung des Regierungsrats vom November 2016 steht explizit, die Erhöhung der Filmkredite sei dazu da, die bestehende Filmförderung zu sichern und weiterzuentwickeln; eine Game-Förderung dürfe keine betrieben werden. Deshalb fordert die Initiative für das Film- und Medienförderungsgesetz unter anderem, dass die Förderung hier durchlässiger wird und die Töpfe der Standort- und Kulturförderung besser miteinander korrespondieren. Dieses Problem wird die Filmstiftung nicht lösen können; das ist letztlich eine politische Frage. Der Auftrag des Regierungsrats lautet, das Geld sei für die «kulturelle Filmförderung» zu verwenden; es war schon ein grosser Schritt in die richtige Richtung, dass eine grössere Offenheit gegenüber neuen Formaten möglich wurde.
 

Werden in den Fachkommissionen Experten für die Beurteilung neuer Formate wie Transmedia beigezogen?
Ja. Es wird jedoch weiterhin zwei Fachkommissionen für fiktionale und nicht-­fiktionale Stoffe geben. Diese beurteilen inhaltlich-dramaturgische Fragen. Ich be­­haupte, dass die dramaturgischen Gesetzmässigkeiten immer etwa die gleichen bleiben, egal in welchem Format erzählt wird. Spezialisten brauchen wir hingegen zum Beurteilen der produktionellen Struktur und der technischen Umsetzungen oder dafür, wie die Budgetierung und Finanzierung aufgesetzt werden: Da gibt es tatsächlich fundamentale Unterschiede zwischen Spielfilm, langem Animationsfilm oder einem VR-Projekt. Auch bei den Anträgen zu Marketing und Promotion werden wir ein eigenes Gremium haben.
 

Wie ist es beim «Fast Track»?
«Fast Track» wird in Form eines Wettbewerbs ausgeschrieben. Da wird es jedesmal eine neue Jury geben; eine Person oder Personengruppe, welche die Projekte liest und ausschliesslich nach künstlerischen Kriterien eine Empfehlung abgibt. Das geht in Richtung Intendanz; man will da eine andere Form von Beurteilung ausprobieren. Geplant ist auf Frühsommer eine erste Ausschreibung. Wenn sich zeigt, dass die Nachfrage gross ist, kann im selben Jahr auch eine zweite Ausschreibung erfolgen. Wir betreten da Neuland.

 

«Fast Track» gilt für Projekte, «welche einen technisch innovativen Charakter oder einen besonderen künstlerischen Anspruch haben». Es kann also auch eine Unterstützung für technisch Innovatives geben, das künstlerisch nicht unbedingt überzeugt?
Genau. «Late Shift» wäre so ein Projekt, das besser zu «Fast Track» als zu herkömm
lichen Förderinstrumenten gepasst hätte. Die technische Innovation des Projekts fand man damals bei der Filmstiftung spannend, inhaltlich-dramaturgisch überzeugte es weniger und wurde deshalb übergangen. Auch das multimediale Projekt «Polder» ist ein Beispiel, das es mit traditionellen Förderstrukturen eher schwer hatte.

  Originaltext: Deutsch

 

Filmkrediterhöhung bei der Zürcher Filmstiftung

Seit 2017 erhält die Zürcher Filmstiftung mehr Mittel, 3 Millionen Franken sind es vom Kanton Zürich sowie 1,5 Millionen von der Stadt. So konnte das Förderbudget 2017 von bisher 10 Millionen auf 12,4 Mio erhöht werden; mit  2,1 Mio wird ein weiterer Abbau des Stiftungskapitals vermieden respektive die Finanzierungsstruktur der Stiftung saniert. Das kantonale Geld stammt neu - und vorerst bis 2021 - aus dem Lotteriefonds. Was danach geschieht, ist politisch offen. Die kantonale Volksinitiative für ein «Film- und Medienförderungsgesetz», die im März 2016 mit knapp 9’000 Unterschriften eingereicht wurde, fordert die gesetzliche Verankerung der Förderung von Film-, Game- und interaktiver Medienkunst im Kanton Zürich. Damit soll auch eine Förderung von Games und «neuer Kunstformate des Digitalen Zeitalters» möglich werden. Der Gesetzesentwurf wird zur Zeit in der Kommission für Bildung und Kultur beraten. Wann das Geschäft in den Kantonsrat kommt, ist noch offen. Auch ein Termin für die Volksabstimmung steht noch nicht fest.

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