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Am meisten zu reden gab der Anteil fürs Kino


04. April 2016

Die wichtigsten Neuerungen im neuen Pacte de l'audiovisuel (2016-2019). Und wie dieser in Bern gefeiert wurde.

Von Kathrin Halter

Und dann überreichte Jonas Räber seine Präsente: Mariano Tschuor bekam Bonbons und Sven Wälti eine Schneeballzange, um an die Zangengeburt bei den Verhandlungen zu erinnern. Und Roger De Weck wurde ein Fernseh-Simulator, Grösse Kinderstube, ausgehändigt, der angeblich Einbrecher abhalten soll. So endete die Feier im Anschluss an die Vertragsunterzeichnung im Berner Kino Rex am 8. März, und man darf sagen: So prägnant, ohne Längen und auch noch witzig gehen formelle Beschlüsse wohl eher selten über die Bühne. Die Stimmung war gelöst, Kurzauftritte von Sabine Boss bis Roger de Weck betonten den gemeinsamen Auftritt. 
Dabei ist der neue Pacte de l’audiovisuel ein komplexes Regelwerk, dem langwierige Verhandlungen vorausgingen. Jonas Räber erklärte ihn in einer Animation, und was uns davon geblieben ist, ausser einem Witz zum Pakt mit dem Teufel, ist vor allem dies: Da wurde flüssiges Geld umgeschüttet, von einem Behälter in andere. Was es bei aller Vereinfachung ziemlich gut trifft. Denn das Budget für Koproduktionen der SRG mit unabhängigen Filmproduzenten wird zwar von 22,3 auf 27,5 Millionen Franken erhöht. Die zusätzlichen Mittel wurden allerdings schon in den letzten Jahren ausgegeben, nur ausserhalb des Vertrags (und somit ohne Verpflichtung). Insgesamt steht für Koproduktionen also nicht mehr Geld zur Verfügung – die Mittel wurden in den Pacte verlagert, was mehr Verbindlichkeit und somit grössere Planungssicherheit für Produzenten schafft. 

Das Ende vom Verteilschlüssel
Zugleich wurde das Geld neu aufgeteilt: Für Fernsehproduktionen stehen jährlich neu 14 Millionen Franken zur Verfügung, für Kinoprojekte mindestens 9 und für den Animationsfilm 1 Million. Hinzu kommen die Erfolgsprämien bei Ausstrahlungen (Succès passage antenne), insgesamt 4 Mio Franken im Jahr. Succès artistique wurde abgeschafft. 
Am meisten zu reden in den Verhandlungen gaben das Gesamtbudet sowie der Anteil, der für Kinofilme reserviert ist. Im ersten Fall argumentierten Branchenvertreter bei Verhandlungsbeginn mit dem Konzessionsauftrag im Radio- und Fernsehgesetz und forderten eine markante Erhöhung der Pacte-Gelder auf 40 Millionen Franken – aus Sicht der SRG eine unannehmbare Maximalforderung. 
Bei der Diskussion um den Anteil für Kinoproduktionen half zumindest, dass auch die SRG mit dem von der Branche stets gescholtenen Verteilschlüssel – 60 Prozent für Fernsehfilme und 40 Prozent für Kinofilme – unzufrieden war; die Umsetzung war schlicht zu kompliziert.  
Statt einer Rückkehr zur 50:50-Regel (gültig bis 2012), wie es die Filmvertreter forderten, einigte man sich auf einen Minimalbetrag fürs Kino, womit die Branchenforderung von 10 Mio. beinahe erreicht werden konnte. 

Nötige Diskussion
Damit sind nun offenbar fast alle zufrieden. Lukas Hobi interpretiert den Minimalbetrag von 9 Mio. Franken jedenfalls als ein Bekenntnis für den Kinofilm. Hinzu kommen wichtige Änderungen im Nutzungsrecht, das nun national einheitlich gestaltet ist (siehe die nachfolgende Auflistung). 
Dass die Diskussionen auch unter dem neuen Pacte weitergehen müssen, zeigt nicht zuletzt das folgende Gespräch. Zumal sich die Seh- und Nutzungsgewohnheiten, vor dem Fernseher und im Netz, weiter rasant verändern. Das betrifft nicht nur die Auswertungsrechte. Letztlich geht es darum, welches Fernsehen wir wollen. Und welche Filme. 

 

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