«Platzspitzbaby» (Regie: Pierre Monnard), eine Koproduktion von C-Films mit SRF
An den Solothurner Filmtagen haben die SRG und sechs Filmverbände den «Pacte de l’audiovisuel» 2020–23 unterzeichnet. An den Verhandlungen beteiligt waren die drei Produzentenverbände SFP, GARP und IG, der Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz, die Schweizer Trickfilmgruppe, AROPA sowie Swissfilm Association.
Der Betrag, den die SRG in die Koproduktion (Entwicklung, Herstellung) von audiovisuellen und Multimedia-Projekten steckt, beläuft sich neu auf 32,5 Millionen Franken (gegenüber 27,5 Millionen in der letzten Version des Pacte). Die Aufstockung um 5 Millionen Franken soll Schweizer Fernsehfilmen zugutekommen. 19,5 Millionen Franken sind für Fernsehen und Multimedia vorgesehen. Für Kinoproduktionen stehen mindestens 9 Millionen pro Jahr zur Verfügung, für Animationsfilme mindestens 1 Million pro Jahr, 4 Millionen Franken für Erfolgsprämien (Succès Passage Antenne).
Onlinerechte
Im neuen Vertrag werden zum ersten Mal auch Online-Rechte für Koproduktionen geregelt, an denen die SRG mit über 50 Prozent beteiligt ist. Wichtig ist das natürlich in Bezug auf jene Streamingplattform, die für Herbst geplant ist. Dort dürfen die Produktionen einmalig 6 Monate nach Ausstrahlung – nicht exklusiv und in allen Sprachfassungen – zugänglich gemacht werden. Für Spielfilme gibt es dafür eine Pauschalentschädigung von 5ʼ000 Franken, für Dokumentarfilme 2ʼ500 Franken und 1ʼ000 Franken für Kurzformate. Die SRG verpflichtet sich, diese Rechte für alle Produktionen zu erwerben. Danach hat die SRG die Möglichkeit, die Geltungsdauer zu einem Sondertarif zu verlängern.
Auch bei Kinofilmen profitiert die SRG von Onlinerechten zu einem ausgehandelten Tarif, sofern die Koproduzenten ihre Einwilligung geben. Einen Teil der Pacte-Mittel wird für Synchronfassungen aufgewendet, damit die koproduzierten Inhalte möglichst schweizweit zur Verfügung gestellt werden können. (Cinébulletin wird vor der Lancierung der neuen Streamingplattform der SRG umfangreicher darüber berichten). Schliesslich wurde im Pacte ein neuer Grundsatz eingeführt, wonach sich die SRG bemüht, «dass das Verhältnis der Koproduktionen von Frauen und Männern (insbesondere Autorschaft, Regie, Produktion) auch das Gender-Verhältnis bei den eingereichten Projekten widerspiegelt».
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