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Nach dem Rotationsmodell


06. Juni 2016


Ab 1. Juli gelten mit den neuen Förderkonzepten auch neue Regeln zur Zusammensetzung der Filmkommissionen. Ein Dauerbrenner in der Filmpolitik. 

Von Kathrin Halter

Ein Kommissionsmodell, das alle glücklich macht, würde er patentieren lassen. Nur existiert es leider nicht, so Ivo Kummer in einer Mischung aus Spott und Resignation. Der Filmchef nimmt damit nicht nur vorweg, dass auch das neue System seine Tücken hat (und garantiert wieder kritisiert werden wird). Er macht auch keinen Hehl daraus, dass ihn das Modell selber nicht ganz überzeugt (siehe nachfolgendes Interview). Gewünscht wurde es von den Filmverbänden in den Hearings. Nur die IG lehnt es ab und bedauert laut seinem Co-Präsidenten Simon Hesse, dass man es einmal mehr verpasst habe, ein solides, funktionierendes System einzuführen. Aber worum geht es überhaupt? 
Neu gibt es ab dem 1. Juli jeweils zwei Kommissionen, eine so genannte A- und eine B-Kommission, laut Verordnung in möglichst gleichbleibender Zusammensetzung. Die festen Mitglieder werden für zwei Jahre gewählt. Wer ein Gesuch eingibt, kann also wählen, in welcher der beiden Kommissionen er dies tun – oder erneut tun – will. Gewählt werden die Mitglieder – jeweils 5 Personen in der Spielfilm- und der Dokumentarfilm-Kommission, 3 Personen in der Animationsfilmkommission – aus einem Pool von insgesamt 44 Leuten. 18 davon wurden für die Periode 2016-2019 neu gewählt. 

Strenge Ausstandsregeln
Am bisherigen Rotationsmodell wurde immer wieder kritisiert, dass sich in einer Kommission keine «Förderkultur» entwickeln konnte; so steht es zumindest im Schlussbericht von Interface, der Evaluation der Filmförderungskonzepte 2012-2015. Was sich mit dem neuen System jedenfalls verbessern dürfte, ist die Kontinuität und Verbindlichkeit in den Förderentscheiden. Das sieht auch der Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz (ARF/FDS) so, wo sich laut Kaspar Kasics an der GV eine knappe Mehrheit für das A/B-­System entschieden hat. Auch die Wahlmöglichkeit, in welche Kommission man (erneut) eingeben wolle, sei ein Vorteil des neuen Modells. So könne jeder selber entscheiden, ob er oder sie Kontinuität (bei einer erneuten Eingabe in derselben Kommission) oder eine Neubewertung bevorzugt. 
In der Praxis, so vermutet nicht nur Ivo Kummer, wird es allerdings auch im A/B-System wegen Unpässlichkeit der Mitglieder immer wieder zu Wechseln kommen; das erinnert an das bisherige Rotationsprinzip. Zumal die Gremien wie bis anhin auch noch hinsichtlich Geschlecht, Sprachregion, Beruf und Verbandszugehörigkeit ausgewogen zusammengesetzt werden müssen. 
Zudem müssen die Ausstandsregeln auch in Zukunft streng angewandt werden, um Interessenkonflikte auszuschliessen. Oder, möchte man anfügen, um Beschwerden zu verhindern wie jene, die Produzent Thierry Spicher (Box Productions) 2013 gegen das Bundesamt für Kultur wegen «Verletzungen der Organisations- und Unabhängigkeitsgarantie» einreichte. 
Die Ausstandsregeln werden sogar noch verschärft, da Kommissionsmitglieder im Fall von Befangenheit oder Interessenverflechtung nicht nur in den Ausstand treten, sondern neu in der eigenen Kommission gar nicht mehr eingeben dürfen: Laut Kasics jetzt ein Streitpunkt in der Diskussion um das neue Modell, da die Kommissionsmitglieder nicht damit gerechnet haben, in Zukunft nur noch an zwei statt vier Terminen im Jahr eingeben zu dürfen.
Weiterhin nicht beigezogen werden ausländische Experten, wie es Mitglieder des ARF gefordert haben und wie es teilweise auch Interface, etwa beim Beizug von Externen bei der Beurteilung, empfahl. Das BAK will hauptsächlich aus Sprachgründen darauf verzichten. 
Für Kasics ist die Wahl des Kommissionsmodells allerdings «keine Glaubensfrage». Überhaupt habe sich die Diskussion versachlicht. Jetzt müsse man zuerst einmal ausprobieren. 

 

 

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