MENU Schliessen

Der Fall der Fernsehdienste

Teresa Vena
12. Januar 2024

© Vidal Balielo

Im Rahmen der «Lex Netflix» fallen auch für ausländische Fernsehsender neue Regelungen an.

Die neue Filmverordnung ermöglicht, was schon seit 1993, dem Einführungsdatum der «Werbefenster», gefordert wurde: Ausländische Fernsehsender, die mit ihren auf das Schweizer Publikum zugeschnittenen Programmen und Werbefenstern in der Schweiz Umsätze erzielen, müssen ab sofort vier Prozent davon abführen. Aktuell betrifft das 26 Unternehmen, mehrheitlich aus Deutschland (z.B. RTL, Pro7/Sat1), aber auch aus Frankreich (z.B. M6) und den USA (z.B. CN), und einen Umsatz von über 300 Millionen Franken im Jahr. Weder die SRG noch Schweizer Privatsender nehmen annähernd so viel ein. Der Vormarsch des zeitversetzten Fernsehens wird die Zahlen in Zukunft eher stagnieren oder sinken lassen, noch sind sie aber hoch. Wie realistisch ist es, dass sich die Programmgestaltung dieser Sender durch Lizenzkäufe an Schweizer Inhalten ändern wird? Und können die Unternehmen, die in der Regel damit bisher keine Erfahrung haben, Koproduktionen stemmen? Mit einer Abgabe des Pflichtbetrags ist eher zu rechnen. Hier ist die Branche gefragt, dafür geeignete Gefässe zu entwickeln.

Interessieren Sie sich für den Schweizer Film?

Abonnieren Sie!

Tarife