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Cinéforom verlangt bei Gesuchen künftig ISAN-Nummer

comm / Cinéforom
17. Januar 2017

Das neue Filmgesetz hat die Pflicht eingeführt, alle ab 1. Januar 2017 verkauften oder abgerufenen Filme zu melden. Zu deren Identifikation verlangt das BAK für jedes Unterstützungsgesuch eine ISAN-Nummer. Cinéforom schliesst sich diesem auf nationaler Ebene praktizierten Verfahren an. 

Die ISAN (International Standard Audiovisual Number) ist eine eindeutige, international standardisierte Referenznummer, mit der eine audiovisuelle Produktion weltweit, unabhängig von deren Sprachversion, Adaptation oder Vertriebsart identifiziert werden kann – vergleichbar mit der ISBN im Buchbereich. Der Code besteht aus 24 Hexadezimalzahlen und zwei Prüfziffern; die ersten 16 Zeichen bezeichnen das eigentliche Werk, weitere 8 Zeichen identifizieren einzelne Versionen des betreffenden Werks. Produzenten wird auf Verlangen bei ISAN Bern eine Nummer für jedes gemeldete audiovisuelle Werk zugeteilt,  unabhängig von dessen Natur oder dem Stadium seiner Produktion. (Cinéforom)

Bild: «Miséricorde» von Fulvio Bernasconi

 

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