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Der Kurzfilm: gefördert und bürokratisiert

Geri Krebs
14. November 2018

Am diesjährigen Industry Lab

Im Rahmen des Industry Lab 2018 informierte und diskutierte am vergangenen Freitag, 9.11. im Saal der Alten Kaserne Winterthur eine vierköpfige Runde von hochkarätigen Vertretern schweizerischer Förderinstitutionen über Mechanismen, Instrumente und Strategien bei der Förderung der – oftmals immer noch unterschätzten – Schweizer Kurzfilme.

Die Moderatorin Lucie Bader, Verlagsleiterin von CB, liess die vier Herren auf dem Podium zu Beginn ihre Institutionen vorstellen. Und es drehte sich dabei vor allem um quantitative Aspekte der Kurzfilmförderung. Martino Froelicher, Projektleiter der in Luzern ansässigen Albert Koechlin Stiftung, war der Neue im Bunde und durfte die Runde eröffnen. Die von Froelicher vertretene Institution ist in der einheimischen Filmförderung ein junger und vergleichsweise kleiner Player, und verfügt über die geringsten Finanzmittel. Das sei, wie Froelicher betonte, auch nicht verwunderlich, denn gemäss einer Studie ist die Innerschweiz im nationalen Vergleich diejenige Region, die pro Kopf der Bevölkerung generell am wenigsten Geld für Kulturförderung ausgibt – und an einer Änderung dieses Zustandes arbeite die von ihm vertretene Stiftung. Je vier mal 15 000 Franken hat sie im Jahr zur Verfügung, die sie an vier ausgewählte Projekte zur Ideenentwicklung vergeben kann. Und auf zusätzlich 50 000 Franken beläuft sich der Betrag, der im Rahmen des seit 2015 jährlich stattfindenden Innerschweizer Nachwuchs-Kurzfilmwettbewerbs als Herstellungsbeitrag an ein Kurzfilmprojekt eines Innerschweizer Regisseurs oder einer Regisseurin ausgerichtet wird.


Demgegenüber kann die Zürcher Filmstiftung, die auf dem Podium durch ihren scheidenden Direktor Daniel Waser vertreten war, pro Jahr durchschnittlich 170 000 Franken allein an Herstellungsbeiträgen an den Kurzfilm ausrichten. Und der Bund, repräsentiert durch den SRG-Manager Sven Wälti, Chef des „Pacte de l'audiovisuel“, sowie durch Matthias Bürcher, Verantwortlicher im Bundesamt für Kultur (BAK) für Filmstandortföderung und minoritäre Koproduktionen, konnte letztes Jahr für die Kurzfilmförderung 1,45 Millionen ausgeben. Was natürlich im Vergleich zu den 27,5 Millionen, die allein die SRG jährlich für die gesamte Filmförderung aufwendet, ein Klacks ist. Die Bemerkung von Martino Froelicher, die Wertschätzung des Kurzfilms müsse erhöht werden, wurde denn auch im Publikum mit viel Applaus bedacht.  Dies vor allem, als er argumentierte, dass etwa im Literaturbetrieb AutorInnen von Short Stories auch nicht mit geringeren Preisen bedacht würden als RomanautorInnen. In der anschliessenden Publikumsdiskussion zeigten sich dann nach so viel Konsens durchaus auch strittige Punkte. Es sei bisweilen eine Katastrophe für junge Filmemacher, dass sie für ihre Eingaben bereits eine Produktionsfirma mit Handelsregistereintrag nachweisen müssten. Damit würden die Hürden für diejenigen, die in einem kleinen Rahmen arbeiten wollten, unnötig hoch gehalten. Es war diese Bemerkung der Regisseurin Corina Schwingruber, die als wohl prononcierteste Wortmeldung auffiel. Die Cineastin, deren jüngster Kurzfilm, „All Inclusive“, dieses Jahr in den Wettbewerben der Festivals von Venedig und Toronto lief - und die bereits mit mehreren früheren Werken in der Schweiz zu den meist ausgezeichneten Regisseurinnen im Bereich Kurzfilm gehört - betonte, dass die in den letzten Jahren verstärkte Bürokratisierung nicht wenige junge Filmschaffende entmutigt habe. Denn diese verzichteten unter diesen Voraussetzungen darauf, überhaupt noch Fördereingaben bei den erwähnten Stellen zu machen. „Wir alle, die hier auf dem Podium sitzen, haben öffentliche Gelder, die wir verteilen und wir sind dem professionellen Filmschaffen verpflichtet “, entgegnete daraufhin Sven Wälti - und Matthias Bürcher sekundierte ihn: es sei doch gerade im Interesse der Filmschaffenden, wenn es eine verbindliche und klare Struktur gebe. Die Diskussion wäre vielleicht etwas anders verlaufen, hätte sie zwei Tage später stattgefunden – denn dass der Staat genau hinschaut, wenn öffentliche Gelder verteilt werden, dagegen hat wohl kaum jemand etwas einzuwenden. Dabei wäre zu hoffen, dass der hehre Grundsatz in Zukunft nicht nur bei jungen Filmschaffenden gilt, sondern beispielsweise auch bei Helikopterflügen für Offiziersgattinnen.

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