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Am 6. Juni dürfen Kinos wieder öffnen

Pro Cinema / kah
05. Juni 2020

Bild: Kilyan Sockalingum / Unsplash

Die Kinos in der Schweiz werden ab dem 6. Juni unter dem Motto #BackToCinema ihre Türen wieder öffnen. Der Bundesrat hat mit seinem Entscheid grünes Licht gegeben, ein umfassendes Schutzkonzept macht es möglich.

Ab dem 6. Juni gibt der Bundesrat seine restriktiven Massnahmen auf und setzt verstärkt auf Selbstverantwortung. Kulturveranstaltungen dürfen mit bis zu 300 Personen wieder stattfinden. Das betrifft natürlich auch die Kinos.  

In den vergangenen Wochen arbeitete ProCinema gemeinsam mit dem Schweizerischen Kinoverband (SKV), Expertinnen und Experten sowie im Austausch mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) intensiv an Schutz­massnahmen, um sich auf die neue Ausgangslage vorzubereiten. «Die Sicherheit und Gesundheit der Besucherinnen und Besucher und Mitarbeitenden steht für uns an erster Stelle. Wir müssen die Kinosäle indes auch so wieder öffnen können, dass die Kinounternehmen ihr Geschäft rentabel betreiben können», sagt Claude Ruey, Präsident von ProCinema. Nun liegt ein umfangreiches Schutzkonzept zur Umsetzung der Schutzmassnahmen vor.

 

Umsetzung der Massnahmen in den Kinos

Bei der Platzierung im Saal muss zwischen den Einzelgästen und Gästegruppen (Paare, Familien, Personen im gleichen Haushalt) rechts und links je ein Sitzplatz frei bleiben. ProCinema empfiehlt den Kinos Online-Ticketing, kontaktloses Zahlen und kontaktlose Eingangskontrollen. Die Kinogäste müssen zwecks Contact Tracing mit Vornamen, Namen und Telefonnummer registriert werden. Es ist den Kinos überlassen, ob sie dies mit Präsenzlisten, einem Registrierungssystem oder dem Online-Ticketing lösen wollen.

Über den Verkauf von Speisen und Getränken entscheiden die einzelnen Kinounternehmen eigenständig. Werden Tische und Sitzgelegenheiten angeboten, muss ergänzend das Schutzkonzept der Gastronomie-Branche angewendet werden.

Darüber hinaus setzt ProCinema auf umfangreiche Hygienemassnahmen sowie Regelungen zur Wahrung der Distanz zwischen den Kinogästen bzw. zwischen Kinogästen und Mitarbeitenden der Kinos. ProCinema empfiehlt dem Kinopersonal zudem das Tragen von Hygienemasken, wenn der verordnete Abstand unter den Mitarbeitenden sowie zwischen den Mitarbeitenden und den Kinogästen nicht eingehalten werden kann.

Das gesamte Schutzkonzept ist auf der Website von ProCinema als Download verfügbar.

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