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Die Unterstützung für den Kultursektor wird verlängert

Bundesamt für Kultur
15. Mai 2020

Der Bundesrat hat beschlossen, die Geltungsdauer der COVID-Verordnung Kultur bis zum 20. September zu verlängern.

Die Auswirkungen des Coronavirus auf den Kultursektor gehen deutlich über die vorerst auf 2 Monate (bis 20. Mai) beschränkte Geltungsdauer der COVID-Verordnung Kultur hinaus. So bleiben beispielsweise gemäss Bundesratsbeschluss vom 29. April 2020 sämtliche Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen mindestens bis Ende August 2020 verboten. Ausserdem bleiben zahlreiche Kulturinstitutionen bis mindestens am 8. Juni 2020 geschlossen.

Der Geltungsbereich der Verordnung bleibt unverändert. Aus den eingegangenen Gesuchen ging jedoch hervor, dass nicht alle geschaffenen Instrumente den tatsächlichen Bedürfnissen des Kultursektors entsprechen, so der Bundesrat.

Die verfügbaren unterstützungsbeträge werden folgendermassen neuverteilt:

  • Der bisherige Kredit in der Höhe von 100 Millionen Franken für die Soforthilfe für Kulturunternehmen soll im Umfang von 35 Millionen Franken auf den Kredit für die Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen und Kulturschaffende übertragen werden.

  • Der bisherige Kredit in der Höhe von 25 Millionen Franken für die Soforthilfe für Kulturschaffende soll im Umfang von 15 Millionen Franken ebenfalls auf den Kredit für die Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen und Kulturschaffende übertragen werden.

Die COVID-Verordnung Kultur sowie die Erläuterungen dazu wurden entsprechend angepasst und können online auf der Website des BAK heruntergeladen werden.

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