MENU Schliessen

Algorithmen und künstlerische Schöpfung: Wo liegen die Herausforderungen?

Adrien Kuenzy
22. März 2024

Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Podiumsdiskussion an den Solothurner Filmtagen 2024: Chantal Bolzern, Claudio Cea, Simon Jaquemet, Douglas Edric Stanley, Zoltán Horváth, Baptiste Planche, Adrien Kuenzy © module+ / Solothurner Filmtage

Während die künstliche Intelligenz zunehmend in aller Munde ist, werden die damit verbundenen Urheberrechte in den Gesprächen mit der Branche oft vernachlässigt. Wir haben darüber mit Chantal Bolzern gesprochen, Präsidentin des Schweizer Syndikats Film und Video (SSFV) und auf Urheberrecht spezialisierte Anwältin. 

Sind die aktuellen Urheberrechtsgesetze in der Schweiz klar genug, um die Herausforderungen zu meistern, die der Einsatz von künstlicher Intelligenz im Filmschaffen birgt?

Der Vorteil des schweizerischen Urheberrechts liegt in seiner Neutralität und seiner Abstraktion. Dadurch lässt es sich leichter an technologische Entwicklungen anpassen. Das Urheberrecht ist seit Beginn eng mit der Technologie verknüpft und befasst sich mit Fragen rund um die menschliche Originalität im künstlerischen Schaffen. Die Fotografie und neuerdings die künstliche Intelligenz werfen ähnliche Fragen auf. In der Schweiz und in Europa hängt die Anerkennung des Urheberrechts von der ausreichenden Präsenz menschlicher Elemente in einem Werk ab, wie bei elektronischer Musik, die Samples realer Instrumente verwendet.

 

Müssten Autoren und Autorinnen, die dazu beigetragen haben, ein System zu trainieren, nicht dafür entlöhnt werden?

Die Thematik des KI-Trainings ist zentral und wurde bereits intensiv diskutiert. Manche Unternehmen vertreten die Meinung, KI lerne auf die gleiche Weise wie ein Mensch, der Informationen aufnimmt, indem er ein Buch liest oder sich einen Film ansieht. Sie sind deshalb der Ansicht, es brauche keine Genehmigung, um ein System zu füttern, damit es lernen kann. Die technologische Realität sieht meiner Meinung nach aber anders aus. Ein System speichert Daten, einschliesslich kreativer Elemente, um zu lernen und eine Wissensbasis aufzubauen, aus der Neues geschaffen wird. Das Gesetz besagt hier klar, dass eine Genehmigung notwendig ist. Allerdings trainieren nur wenige Organisationen ihre Systeme in der Schweiz. Das bedeutet, dass es für Inhaber und Inhaberinnen Schweizer Urheberrechte praktisch unmöglich ist, zu beweisen, dass eine Firma in China, Indien oder den USA ihre Daten zu Trainingszwecken verwendet und somit ihre Urheberrechte verletzt hat. Das Problem ist hier weniger die Rechtslage, als vielmehr die Beweiskraft. In der Schweiz besteht jedoch grundsätzlich ein Konsens, dass eine Lizenz erforderlich ist, um eine künstliche Intelligenz zu trainieren.

 

Wie ist am anderen Ende das von der KI generierte Ergebnis urheberrechtlich geschützt?

Stellen wir uns zum Beispiel vor, ich gebe einer Software den Befehl, einen Film im Stil eines Hitchcocks der Vierzigerjahre zu kreieren. In der Schweiz ist das Ergebnis nach dem Gesetz normalerweise nicht urheberrechtlich geschützt, denn die Daten und Befehle, die ich dem System gebe, haben in der Regel zu wenig Einfluss auf das Ergebnis, als dass es als individuelle geistige Schöpfung gelten würde. Das von der KI generierte Ergebnis enthält immer eine grosse Zufallskomponente, das ist der eine Punkt. Andererseits kann das Ergebnis aber trotzdem die Urheberrechte an anderen Werken verletzen, denn es könnte so nahe am Original sein, dass es als Werk zweiter Hand eingestuft wird. Dieser Punkt ist sehr wichtig und muss stets beachtet werden.

 

Auch Schauspielende sind stark betroffen. Welche Aspekte machen die Thematik der Persönlichkeitsrechte so komplex?

Heutzutage ist es theoretisch sehr einfach, für einen Film aufgezeichnetes Material wie die Stimme eines Schauspielers oder einer Schauspielerin zu verwenden, um komplett neue Dialoge zu kreieren. Diese Möglichkeit wirft für Filmschaffende neue Fragen auf. In einem solchen Fall müssen die Schauspielenden kontaktiert werden, und Verträge zur Nutzung ihrer Stimmen für eine begrenzte Zeitdauer müssen abgeschlossen werden. Die bestehenden Verträge decken diese Aspekte nicht ab, denn zu dem Zeitpunkt, als die Schauspielenden die Rechte an ihrem Material an die Produktionsfirma abtraten, standen diese Fragen noch nicht im Raum. Die individuellen Persönlichkeitsrechte stossen hier an ihre Grenzen. Meiner Meinung nach ist es klar, dass eine Produktionsfirma eine Lizenz erwerben muss, um Änderungen vorzunehmen, zum Beispiel um die Sprache zu ändern oder die Dialoge einer Szene zu verändern. Dazu müssen die Schauspielenden kontaktiert werden, um ihre Einwilligung einzuholen und die finanziellen Bedingungen auszuhandeln.

 

Was halten Sie von allfälligen Gesetzesanpassungen? 

Wir analysieren diese Fragen derzeit in einer Gruppe von Fachjuristen aus dem Kulturbereich, um einzuschätzen, ob eine Gesetzesänderung notwendig ist. Ich sehe die Lösung vielmehr in Verhandlungen und Verträgen. So ist es zum Beispiel unerlässlich, dass Filmschaffende und Filmproduzenten und -produzentinnen schnell vertragliche Regeln festlegen. Meiner Meinung nach sind diese Schwierigkeiten durchaus überwindbar. Im Allgemeinen sehe ich für unsere Gesellschaft vielmehr ein Problem im Bereich der Ethik und der Persönlichkeitsrechte. Die Verwendung von Deepfakes und die Schaffung von künstlichen Trugbildern, die eine falsche Realität suggerieren, geben Anlass zur Sorge. Deshalb denke ich, dass gewisse Aspekte gesetzlich geregelt werden müssen, um Transparenzstandards zu schaffen. 

 

Denken Sie, wir könnten am Beginn einer Ära stehen, in der das Publikum dieser Transparenz weniger Bedeutung beimisst?

Jetzt ist der entscheidende Moment, um Regelungen zur Unterscheidung von wahr und falsch einzuführen, denn diese Frage könnte schon bald in den Hintergrund rücken. Sie ist jedoch zu jeder Zeit wichtig und hängt in erster Linie von der Bildung ab. Vor fünfhundert Jahren wurden Informationen mündlich weitergegeben, und wir mussten entscheiden, wem oder welcher Erzählung wir glauben. Als vor einigen Jahrhunderten die Fotografie aufkam, entstand die Illusion einer absoluten Realität, bis wir erkannten, dass Wahrnehmung stets vom Kontext und vom Blickwinkel abhängt. Heute müssen wir gesetzliche Regeln festlegen und Bildungsmöglichkeiten schaffen, damit die Menschen lernen können, wie sie Medien und neue digitale Werkzeuge im jeweiligen Kontext richtig nutzen und lesen.

 

Müssen wir fürchten, dass gewisse Unternehmen übermässige Kontrolle über grosse Datenmengen ausüben, um ihre KI-Systeme zu trainieren?

Dieser Aspekt ist gesetzlich geregelt, insbesondere durch das Kartellrecht, das Unternehmen mit erheblicher Macht gewisse Regeln auferlegt. Wir müssen uns fragen, ob diese Regeln immer noch richtig sind oder ob sie einer Anpassung bedürfen. Für mich spielen dabei zwei Aspekte eine Rolle. Auf der einen Seite steht der finanzielle und Kontroll-Aspekt, wenn ein Unternehmen die Kontrolle über die Bilder hat und Zahlungen für deren Nutzung verlangt. Auf der anderen Seite gibt es den ethischen Aspekt, der bei mir Zweifel weckt. Ich kenne die Lernmethoden der Systeme nicht im Detail, doch ich sehe die Ergebnisse. Wenn ich zum Beispiel bei Midjourney nach einem Bild einer älteren Dame frage, die in einem Kaffeehaus eine Limonade trinkt, so erhalte ich immer eine weisse Europäerin, was ein bestimmtes Weltbild widerspiegelt. Das wirft ethische Fragen auf, die nicht unbedingt dem Gesetz unterliegen, aber eine andere Art der Monopolisierung darstellen, die genauso problematisch ist. 

KI & Film: der neue Podcast

Im Januar lancierte der Verein Swiss Fiction Movement in Zusammenarbeit mit «Maison du Futur» seinen neuen Podcast «AI & Filmmaking», der alle aktuellen Kenntnisse in Bezug auf den Einsatz von künstlicher Intelligenz im Filmsektor beleuchten will, «von den neusten Entwicklungen und laufenden Projekten über juristische Aspekte bis hin zu den weltweiten Perspektiven», so der Verein. In der ersten Folge mit dem Titel «The AI (and VP) Explosion in Cinema» lernen wir den estnischen Produzenten Sten-Kristian Saluveer kennen, der als Innovations- und Politikstratege für audiovisuelle Medien und als Berater, unter anderem für den Filmmarkt von Cannes, tätig ist und für einen Oscar nominiert wurde. Er spricht über die Perspektiven der KI in Bereichen wie Drehbuch, Bild und Computerspielen. 

Alle Folgen werden auf dem YouTube-Kanal von «Maison du Futur» veröffentlicht (400asa_Maison du Futur).

Lukratives Potenzial und nationaler Zusammenhalt

Adrien Kuenzy und Teresa Vena
22 März 2024

«Wallis. Land der Drehorte.»

Adrien Kuenzy
22 März 2024

Das Potenzial der Zentralschweiz

Teresa Vena
22 März 2024

Weswegen braucht die Schweiz eine nationale Filmkommission?

Teresa Vena und Adrien Kuenzy
22 März 2024

Ein Jahrzehnt Kreativität

Adrien Kuenzy
22 März 2024

Interessieren Sie sich für den Schweizer Film?

Abonnieren Sie!

Tarife