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«Die Schweiz hinkt hinterher»

Kathrin Halter
25. Juni 2018

Thomas Tribolet

In- und ausländische Streaming-Anbieter sollen auch in der Schweiz besteuert werden, fordert Cinésuisse. Und lanciert damit die Diskussion um das neue Mediengesetz, zu dem gerade die Vernehmlassung beginnt.

Sollte es in der Schweiz, ähnlich wie in Deutschland, dereinst eine Netflix-Steuer geben – jetzt ist dazu Gelegenheit. Und zwar im neuen Gesetz über elektronische Medien, mit dem das heutige Radio- und Fernsehgesetz ersetzt werden soll. Im Juni (kurz nach Redaktionsschluss) wurde vom Bundesrat der Entwurf dazu vorgestellt; das Vernehmlassungsverfahren beginnt demnächst und dauert bis im Herbst.

Es sind vor allem zwei Bereiche im neuen Mediengesetz, die für die Filmbranche von Bedeutung sind. Erstens die Vorgabe aus dem bisherigen Radio- und Fernsehgesetz, wonach Fernsehanbieter respektive «Inhaber von Lizenzrechten mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz», eine Abgabe von 4 Prozent ihres Brutto-Umsatzes zu entrichten haben; diese Abgaben fliessen bekanntlich direkt oder – wie im Fall der SRG – indirekt in Schweizer Produktionen. Diese Abgabe soll aller Voraussicht nach im Mediengesetz beibehalten werden.

Strittig ist hingegen, ob diese neu auch auf den Online-Bereich ausgeweitet wird, ob also auch nationale Online-Dienste wie die Swisscom, UPC oder Sunrise zu einer Abgabe verpflichtet werden können, wie das von der Filmbranche (etwa von Cinésuisse und von GARP) seit längerem gefordert wird. Und ob, Stichwort Netflix-Steuer, diese Abgabepflicht eben neu auch für Inhaber von Lizenzrechten ohne Sitz oder Niederlassung in der Schweiz gilt – für Internetriesen wie Netflix, Apple (iTunes), Amazon (Prime Video) Google (Google Play), Microsoft oder Youtube.


Das Bakom will abwarten

Diesen Passus möchte Ciné­suisse nun ins neue Mediengesetz aufnehmen (an der Mitgliederversammlung vom 19. Juni wurde darüber diskutiert). Bundesrätin Doris Leuthard und das zuständige Bakom wollen hingegen laut gut informierter Quelle zuerst abwarten, was in unseren Nachbarländern und in der EU geschieht.

Diese Abwartetaktik wird etwa von Thomas Tribolet kritisiert: «Die Schweiz hinkt einmal mehr hinterher», so der Rechtskonsulent und Geschäftsleiter ad interim von Cinésuisse. «Wir müssen schnell nachziehen, schliesslich wird die Besteuerung von Internetfirmen, wie in Deutschland, bald europäischer Standard werden.» Auch eine Quotenregel nach dem Vorbild der Nachbarländer lasse sich begründen. Und zwar, wenig überraschend, mit dem Argument Vielfalt. Tribolet dazu: «Die kulturelle Vielfalt muss garantiert sein, das steht schliesslich im Filmgesetz. Dies kann nur eine Quote leisten. Was seit langem für die Kinoauswertung und fürs Fernsehen gilt, muss neu auch im Online-­Bereich sichergestellt werden, alles andere ist nicht zeitgemäss.»

Bei all dem geht es aber auch um die Frage, ob sich die Schweiz dereinst wieder einem Nachfolgeprogramm von Creative Europe – MEDIA anschliessen könnte. Dazu müsste unser Land die «Richtlinien für audio­visuelle Mediendienste» (AVMSD) übernehmen, auf die sich die EU kürzlich geeinigt hat. Auch dies müsste im neuen Mediengesetz oder in den entsprechenden Verordnungen geschehen.

Auch hierzulande gibt es natürlich prinzi­pielle Gegner von Quoten und neuen Steuern. Das Hauptargument lautet meist, dass Konsumenten frei entscheiden sollen, was sie sehen wollen. Nur ist eine solche Freiheit sowieso illusorisch.

▶ Originaltext: Deutsch

Traue keiner Statistik

Andreas Furler, Gründer und Betreiber des Filmportals cinefile.ch
21 Juni 2018

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