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Gemischte Paare

Pascaline Sordet
27. September 2018

«Le vent tourne»: Der französisch­sprachige Film der Deutsch­schweizerin Bettina Oberli wurde von Rita Productions (Genf) produziert.

Regisseure und Produzenten sollten ungehindert zusammenarbeiten können, ohne dass finanzielle Zwänge oder Sprachgrenzen die Koproduktion beeinflussen.


Der Entscheid einer Regisseurin oder eines Regisseurs, den Film mit Produzenten aus einer anderen Sprachregion zu realisieren, kann ein Projekt bereichern, auch in Bezug auf das Drehbuch sinnvoll sein, doch es verkompliziert die Finanzierung. Die beiden höchst dotierten Regionalfonds der Schweiz, Cinéforom und die Zürcher Filmstiftung, haben Regeln eingeführt, die den Zugang für ausserregionale Produzenten einschränken. «Bei der Gründung von Cinéforom waren die Gelder den Westschweizer Produzenten vorbehalten, unabhängig vom Profil der Regisseure», sagt Gérard Ruey. «Es zeigte sich jedoch bald, dass diese ihre Produzenten frei wählen wollten, ohne auf die Gelder ihres Regionalfonds verzichten zu müssen, was die Stiftung auch gut versteht. So führten wir ein System ein, das einem Deutschschweizer Produzenten, der mit einem Regisseur aus der Westschweiz arbeitet, 50% des Maximalbeitrags zuspricht.» Das gilt sowohl für die selektive als auch für die automatische Förderung.


Regionale Projekte bevorzugt

Ähnliches hört man von der Zürcher Filmstiftung seit der Einfügung des «Prinzips des Gegengeschäfts» bei der letzten Statutenänderung. Neu darf der Finanzierungsanteil der Filmstiftung nicht höher ausfallen, als was die andere Regionalförderung in umgekehrter Konstellation zahlen würde. Deshalb beschloss die Geschäftsstelle der Stiftung, dass der Entscheid der Zürcher Kommission vom Entscheid des anderen Fonds abhängt, wenn ein nicht-zürcherischer Produzent mit einer Regisseurin oder einem Regisseur aus Zürich an die Filmstiftung gelangt und gleichzeitig einen anderen Regionalfonds um Finanzhilfe ersucht. Da Cinéforom die 50%-Regel anwendet, bezahlt Zürich nur die Hälfte des in Genf erhaltenen Betrags.

In beiden Fällen geht es darum, die öffentlichen Gelder den regionalen Projekten vorzubehalten. Doch man darf nicht vergessen, dass gemischte Konstellationen selten sind und solche Entscheide nur wenige Produktionen pro Jahr betreffen. Eine davon war ein Projekt von Beauvoir Films (Genf) von Aline Schmid und Adrian Blaser, beide aus der Deutschscheiz, die sich vor langer Zeit in der Westschweiz niederliessen. Sie waren die ersten, die sich mit dieser reglementarischen Hürde konfrontiert sahen. Für Adrian Blaser ist das Prinzip des Gegengeschäfts legitim, «doch die Systeme in den beiden Regionen sind nicht identisch. Ausserdem verlangt die Zürcher Filmstiftung, dass Westschweizer Produzenten mit Zürcher Regisseuren ihr Gesuch in Zürich einreichen, nachdem sie die definitive Entscheidung von Cinéforom erhalten haben. Das ist bedauerlich, weil man unnötige bürokratische Barrieren überwinden muss, obwohl diese Zusammenarbeit ja niemandem schadet.»


Das Phantom der Invasion

Ein Vergleich der beiden Gremien ist schwierig: Zürich kennt nur selektive Förder­beiträge, während Cinéforom nebst der selektiven Förderung auch ein automatisches Förderinstrument hat, das zwar sehr nützlich ist, aber von den Entscheidungen anderer Instanzen wie dem BAK oder der SRG abhängt und daher Schwankungen unterliegt. Ausserdem ist der Zürcher Fonds (für einen einzigen Kanton) um 2,5 Millionen Franken höher dotiert als Ciné­forom. Übrigens kennen andere Regionalfonds, beispielsweise in Bern oder Basel, keine Einschränkungen dieser Art.

Als Gérard Ruey davon erfuhr, erklärte er umgehend, die Geschäftsstelle von Cinéforom wolle die Bestimmungen überprüfen: «Ein System, das unsere Entscheide koppelt, ist planerisch absurd und verkompliziert die Filmfinanzierung unnötig. Die heutige Regelung schützt Westschweizer Produzenten sozusagen vor einer Deutschschweizer Invasion, die für uns aber ganz unwahrscheinlich ist.» Sie ist weitgehend ein Phantom geblieben verglichen mit der Anzahl Filme, die aus einer gemischten Konstellation entstanden sind. Adrian Blaser sagt dazu: «Produzenten und Regisseure finden nicht aufgrund eines Businessplans zusammen, sondern weil sie Gemeinsamkeiten und ein Bedürfnis verbindet.» Die Produzentin von Close Up Films, Joëlle Bertossa, pflichtet bei: «Man muss sich von dieser ungerechtfertigten Angst befreien, wonach mit der Abschaffung der 50%-Regel alle Konstellationen gemischt sein werden.»

Die Gespräche zwischen den beiden Förderstellen begannen in Locarno, in Anwesenheit von Branchenvertretern. Die Filmstiftung hat sich der Westschweiz bereits etwas angenähert, indem sie die Reinvestitionsregel von 150% der erhaltenen Fördergelder modifiziert hat. Sie gilt nun nicht mehr für jedes einzelne Projekt, sondern für die Gesamtheit der Fondsgelder, was Geldgebern und Produzenten eine gewisse Flexibilität gibt. Auch in der Westschweiz zeigt man sich versöhnlich: «Cinéforom sollte ihr Reglement lockern», sagt Ruey. Das heisst, die 50%-Regel abschaffen. Diese Idee ist inzwischen beim Westschweizer Verein für Audiovisuelle Produktion AROPA angekommen. Anfang September stimmte die Mehrheit der Vorstandsmitglieder für die Abschaffung (und widerrief somit ihren Entscheid vom vergangenen Januar). AROPA gibt also grünes Licht für weitere Verhandlungen mit der Zürcher Filmstiftung, die sich noch nicht zum nächsten Schritt geäussert hat. Gérard Ruey ist zuversichtlich: «Die Branche will Bewegung in die Sache bringen».


Das Wichtigste ist ein gutes Resultat

Für Joëlle Bertossa, Kopräsidentin der AROPA, ist das System weitgehend selbstregulierend. Die Reinvestitionspflicht, die Cinéforom für die minoritären Koproduktionen und die Produzenten von ausserhalb der Romandie vorschreibt, führt sowieso dazu, dass das Geld in der Region verwendet wird, aus der es stammt. Mit anderen Worten: Es ist für einen Westschweizer Produzenten fast unmöglich, den Maximalbetrag in Zürich zu verlangen und das Geld vor Ort zu verwenden, wenn die Dreharbeiten in der Romandie stattfinden, die Schauspieler französischsprachig sind und die allgemeinen Spesen in der Westschweiz abgerechnet werden. Umso mehr, wenn ein ausländischer Koproduzent dazustösst. ­Bettina Oberlis französischer Film, den sie mit Rita Production im Jura drehte, ist ein gutes Beispiel dafür. «Das Wichtigste ist, möglichst gute Filme zu machen», sagt Joëlle Bertossa, «und wenn einige Filmschaffende für ambitiösere Projekte Zugang zu mehr Geld haben, die Kommissio­nen in Bern, Zürich und in der Westschweiz überzeugen und ihr Publikum in mehreren Sprachregionen finden, ist das doch umso ­besser!» Für die Behörden zählt nur, dass das Geld in der Region reinvestiert wird und die Filme Erfolg haben.

In einem Punkt sind sich alle Protagonisten einig: Bei Koproduktionen innerhalb der Schweiz ist es untersagt, dass eine Firma in Zürich und eine Firma in Genf ein Gesuch einreicht. «Das wäre ein Unsinn, der unnötige Zusatzkosten verursachte, denn die Produktionskosten und allgemeinen Spesen würden sich verdoppeln», so Gérard Ruey. Was eine Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Produzenten für gewisse operative oder sprachliche Aspekte oder für eine Erweiterung des Netzwerks keinesfalls ausschliesst.


▶ Originaltext: Französisch


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