Die ständerätliche Kulturkommission WBK will bei der Revision des Filmgesetzes Entscheide des Nationalrats bezüglich Lex Netflix wieder rückgängig machen. Dieser hatte das Gesetz im letzten Herbst regelrecht ausgehöhlt. So wurde die Investitionspflicht für Streamingplattformen von 4 auf 1 Prozent gestutzt.
Nun folgt die ständerätliche WBK dem bundesrätlichen Vorschlag, was die Filmverbände natürlich freut: In der Sitzung vom 2. Februar hat die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, ihrem Rat zu beantragen, dass die betroffenen Unternehmen jährlich mindestens vier Prozent ihrer Bruttoeinnahmen für das unabhängige Schweizer Filmschaffen aufzuwenden haben. Weiter hat sie einstimmig beschlossen, dass auch Serien und Auftragsfilme als Aufwendungen anrechenbar sind. Die WBK-S spricht sich ausserdem einstimmig gegen den Beschluss des Nationalrates aus, Unternehmen, die Netze betreiben oder in Netze investieren, von der Pflicht zu entbinden, in das Filmschaffen zu investieren. Und sie beantragt, dass bei Unternehmen, die Netze betreiben, nur die aus dem Filmangebot zufliessenden Bruttoeinnahmen massgeblich sind.
Der Gesetzesvorschlag geht nun als nächstes in den Ständerat und im Juni zurück in den Nationalrat. Inkrafttreten wird das Filmgesetz erst im Januar 2022.
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