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Hilfe vom Bund wegen den Folgen von Corona

Mitteilungen / kah
30. März 2020

Die Auswirkungen der Coronavirus-Krise sind unabsehbar, die Ereignisse überstürzen sich. Hier eine Chronologie von Reaktionen, die die Filmbranche betreffen.

20. März,  Mitteilung des BAK:

Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus im Kultursektor

Der Bundesrat hat am 20.03.2020 ein umfassendes Massnahmenpaket beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus abzufedern. Die Massnahmen gelten auch für den Kultursektor und können ab sofort beansprucht werden.

Selbständigerwerbende: Erleiden Selbstständigerwerbende Erwerbsausfälle aufgrund von behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus, sollen diese entschädigt werden. Die Regelung gilt auch für selbstständige Kulturschaffende, die einen Erwerbsunterbruch erleiden, weil ihre Engagements wegen der Massnahmen gegen das Coronavirus annulliert werden oder weil sie einen eigenen Anlass absagen müssen.

Die Erwerbsausfälle sollen in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung geregelt und als Taggeld ausgerichtet werden. Informationen zu diesen Massnahmen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV): BSV - Coronavirus: Entschädigung für Erwerbsausfall

 

Kurzarbeitsentschädigung: Ausserdem werden die Ansprüche auf Kurzarbeitsentschädigung ausgeweitet und die Beantragung vereinfacht. So kann etwa neu die Kurzarbeitsentschädigung auch für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und für temporär Angestellte ausgerichtet werden.

Informationen zu diesen Massnahmen finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO):  SECO - Kurzarbeitsentschädigung

 

Liquiditätshilfen: Aufgrund der Schliessung von Betrieben sowie Nachfrageeinbrüchen verfügen zahlreiche Unternehmen für ihre laufenden Kosten über immer weniger liquide Mittel. Damit grundsätzlich solvente betroffene KMU (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen) Überbrückungskredite von den Banken erhalten, hat der Bundesrat ein Garantieprogramm aufgegleist. Siehe dazu https://covid19.easygov.swiss/

Nicht-gewinnorientierte Kulturunternehmen werden die ergänzenden Massnahmen für den Kultursektor nutzen können.

 

Ergänzende Massnahmen für den Kultursektor

Ergänzend zu den genannten gesamtwirtschaftlichen Massnahmen hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) für den Kultursektor spezifische Massnahmen erarbeitet, die in Fällen zur Anwendung kommen, in denen die gesamtwirtschaftlichen Massnahmen für diesen Bereich nicht oder in unzureichender Weise greifen. Dies sind in der COVID-Verordnung Kultur geregelt. Es handelt sich erstens um Soforthilfen für Kulturunternehmen sowie Kulturschaffenden, zweitens Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen sowie Kulturschaffenden, drittens um Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich. Die Modalitäten dieser Massnahmen werden derzeit ausgearbeitet, damit der Kultursektor so schnell wie möglich von ihnen profitieren kann. 

Soforthilfen: Vorgesehen sind Soforthilfen an nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen in Form rückzahlbarer zinsloser Darlehen zur Sicherstellung ihrer Liquidität. Ausserdem sollen Kulturschaffende, die aufgrund der Erwerbsaufälle in Folge der staatlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten Nothilfen erhalten, soweit dies nicht über die neue Entschädigung für Erwerbsausfall in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung sichergestellt ist.

Ausfallentschädigungen: Ausserdem sollen gewinn- sowie nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen und Kulturschaffende für den finanziellen Schaden, der namentlich aus der Absage oder der Verschiebung von Veranstaltungen oder Projekten bzw. aus Betriebsschliessungen entsteht, eine Entschädigung erhalten können.

Finanzhilfen für Kulturvereine: Schliesslich sollen Laien-Kulturvereine in den Bereichen Musik und Theater (Chöre, Orchester, Theatervereine) zur Abfederung der mit der Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen verbundenen finanziellen Schäden Finanzhilfen erhalten können.

Mit den Massnahmen soll eine bleibende Schädigung der Schweizer Kulturlandschaft verhindert werden und die kulturellen Vielfalt der Schweiz erhalten bleiben. Für die ergänzenden Massnahmen im Kulturbereich stellt der Bund in einem ersten Schritt 280 Millionen Franken als erste Tranche für zwei Monate zur Verfügung. Der Bund wird in diesen zwei Monaten die weitere Entwicklung zusammen mit den Kantonen und Kulturorganisationen weiterverfolgen.

Die zur Umsetzung benötigten Mittel müssen durch die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel) freigegeben werden. Die Umsetzung der Soforthilfemassnahmen für Kulturunternehmen sowie die Ausfallentschädigungen erfolgt durch die Kantone, die Umsetzung der Soforthilfemassnahmen für Kulturschaffende über Suisseculture sociale. Das EDI arbeitet derzeit mit den Kantonen und dem Verein Suisseculture sociale daran, die Instrumente sowie die Richtlinien über die Gesuchs- und Zahlungsmodalitäten zu entwickeln. Ziel ist eine möglichst rasche Umsetzung dieser Massnahmen.

 

- 12. März: Suisseculture äussert sich erfreut über den konstruktiven Austausch mit den Bundesbehörden, erwartet nun aber auch rasche und griffige Massnahmen wegen Covid-19.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Kulturschaffenden sowie der Veranstaltungsbranche haben bei der Anhörung mit dem Bundesamt für Kultur BAK und der Pro Helvetia folgende Forderungen gestellt:

Ziel: Erhalt der vielfältigen Schweizer Kulturlandschaft und ihrer Orte und Arbeitsplätze, auch im Bereich der Laienkultur

  1. Temporäre ALV im Kulturbereich für Selbständigerwerbende und alle, bei denen die Kurzarbeit jetzt nicht greifen würde (z.B. Einzelunternehmer, Freischaffende, Geschäftsleitungen, Inhaber sowie Teilhaber)
  2. Unkomplizierter Zugang zu Kurzarbeit für alle KMU im Bereich Kultur.
  3. Kompensation für ausgefallene Veranstaltungen, inkl. Künstlerentschädigung
  4. Notfallkasse für existentiell bedrohte Kulturschaffende und -Betriebe
  5. Öffentliche Gelder in Kultur müssen weiterfliessen, Kulturförderer (auch private) sollen sich koordinieren
  6. Weiterhin direkter Einbezug der Organisationen von Kulturschaffenden und Veranstaltern bei Ausgestaltung und Umsetzung der konkreten Massnahmen 

Viele Arbeitnehmende im Kultur- und Veranstaltungsbereich müssten in prekären und unterversicherten Arbeitsverhältnissen agieren. Der Anteil der Selbständigerwerbenden, Freischaffenden und Einzelunternehmern, die weder vom Instrument der Kurzarbeit erfasst werden können noch durch die Arbeitslosenversicherung abgesichert sind, sei ungleich höher als in den meisten anderen Branchen. Hier müssten kurzfristige Massnahmen getroffen werden, um eine nachhaltige Schädigung der Branche zu verhindern, so Suisseculture. Gleichzeitig müssten die Lehren aus den aktuellen Ereignissen gezogen werden, um mittelfristig notwendige Änderungen insbesondere im Bereich der Sozialversicherungen anzugehen.

 

- 12. März: Zugesprochene kulturelle Unterstützungen durch die SSA werden beibehalten.

Die vom Kulturfonds der SSA gesprochenen Unterstützungen werden nicht in Frage gestellt, auch wenn der betroffene Anlass infolge der Coronavirus-Pandemie nicht durchgeführt werden kann. Dies hat der Verwaltungsrat der SSA am 12.3.2020 entschieden. Die Genossenschaft möchte so ihre Solidarität mit allen Künstler/innen zum Ausdruck bringen, die infolge der öffentlichen Gesundheitsmassnahmen unter Einkunfseinbrüchen leiden. Die Lage werde anlässlich der nächsten Sitzungen unserer zuständigen Organe erneut überprüft.

 

- 12. März: Cinésuisse fordert vom Bundesrat rasches Handeln, denn das Coronavirus treffe die Schweizer Filmbranche ausserordentlich hart. Insbesondere sollen laut Cinésuisse bestehende Instrumente wie die Möglichkeit zur Kurzarbeit konsequent angewendet werden. 

Die Auswirkungen der Corona-Krise treffen die Film- und Audiovisionsbranche besonders stark, schreibt Cinésuisse in ihrer Medienmitteilung. Es entstehen Kosten in Millionenhöhe, Kino und Verleih sehen sich mit Liquiditätsengpässen konfrontiert. Derzeit sei unklar, wer für diese Kosten aufkommen muss. Zahlreiche Versicherungsfragen seien nicht geklärt: Sowohl bei internationalen Flugreisen für Filmproduktionen, die durch eine Reisesperre annulliert werden müssen, als auch beim Abbruch von Dreharbeiten sei die Haftung nicht geklärt.

Cinésuisse fordert vom Bundesrat entschlossenes Handeln: Die bereits bestehenden Instrumente wie die Möglichkeit zur Kurzarbeit seien konsequent anzuwenden und bei Bedarf auszuweiten. Gelder der Arbeitslosenversicherung ALV sollen für die Deckung obgenannter Entwicklungen verwendet werden, um die Lohnkosten bei Kurzarbeit zu decken. Weitere mögliche unterstützende Finanzierungsmassnahmen, die der Bundesrat gegebenenfalls definiert, sollen die Film- und Audiovisionsbranche einschliessen.

Die Filmbranche stehe in diesen Tagen unter enormem Druck. Die Durchführung zahlreicher geplanter und bereits beworbener Veranstaltungen sei gefährdet. Die kantonal unterschiedlichen Richtlinien in Bezug auf die Massnahmen gegen das Coronavirus erschweren zusätzlich die Festlegung von schweizweit gültigen Branchen-Empfehlungen. Cinésuisse plädiere dafür, dass schweizweit einheitliche und klare Richtlinien definiert werden.

 

- 12. März: Bundesamt für Kultur und Pro Helvetia laden Kulturverbände zu einer Anhörung ein

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat in Zusammenhang mit dem Coronavirus eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Staatssekretriats für Wirtschaft (SECO) eingesetzt. Die Arbeitsgruppe soll die durch das Virus verursachten wirtschaftlichen Konsequenzen verfolgen und Massnahmen zur deren Linderung prüfen. Das SECO ist sich bewusst, dass die Kulturbranche von den Auswirkungen des Coronavirus besonders betroffen ist. Es hat deshalb das Bundesamt für Kultur (BAK) und die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia in die entsprechende Arbeitsgruppe berufen.

Um die Anliegen und Interessen der Kulturbranche in der Arbeitsgruppe des SECO möglichst sachgerecht einbringen zu können, haben das BAK und Pro Helvetia ausgewählte Kulturverbände zu einer Anhörung am 12. März 2020 eingeladen. Zur Sitzung wurden eingeladen:

  • Swiss Music Promoters Association (SMPA)
  • Swiss Federation of Music Venues and Festivals (Petzi)
  • SONART
  • Schweizerischer Bühnenverband (SBV) / Union des Théâtres Suisses (UTS)
  • Theaterschaffende Schweiz / t. Professionnels du spectacle Suisse / t. Professionisti dello spettacolo Svizzera
  • ProCinema
  • Suisseculture
  • CULTURA
  • IG Volkskultur (IGV) / Communauté d‘intérêts pour la culture populaire Suisse et Principauté du Liechtenstein (CICP)
  • Eidgenössischer Jodlerverband (EJV) / Association fédérale des yodleurs (AFY) / Federazione Svizzera degli Jodler (FSJ)

Die Auswahl der Teilnehmenden stellt sicher, dass die am stärksten betroffenen Kultursparten, die spartenübergreifenden Dachverbände und die Laienkultur vertreten sind. Alle anderen Kulturverbände können ihre Anliegen über die Teilnehmenden einbringen. Die Auswahl wird ergänzt durch Vertreterinnen und Vertreter von Kantonen, Städten, der Bundesverwaltung (GS EDI und SECO) sowie einige Kulturvertreterinnen und -vertretern.  

 

Das FIFF 2020 ist abgesagt

Medienmitteilung FIFF / SiP
05 März 2020

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