ARF/FDS zu den neuen Filmförderkonzepten 2026-2028

ARF/FDS zu den neuen Filmförderkonzepten 2026-2028

PM 5. Januar 2026

Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz (ARF/FDS)Bundesamt für Kultur BAK

Communiqué zur Publikation der revidierten Filmförderverordnung (FiFV) und der Anpassung der Filmförderkonzepte (FiFK) 2026-28.

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Der ARF/FDS nimmt die aktuelle Revision der Filmförderverordnung, die vom Bundesamt für Kultur am 17. Dezember 2025 publiziert wurde, mit einer gewissen Ernüchterung zur Kenntnis, auch wenn sie vereinzelt Verbesserungen mit sich bringt. So u.a. eine höhere Wertschätzung von Festivalerfolgen, eine Offenlegungspflicht für die Verwendung von KI sowie eine Stärkung der Stellung von Drehbuchautor:innen bei der Anrechnung von Investitionen im Rahmen der «Lex Netflix».

Diverse andere Massnahmen, wie neue Vorgaben bzgl. Green Production, die Stärkung der Inlandpromotion oder die Förderung von neuen Formaten wären zwar grundsätzlich sinnvoll. Sie gehen aber mangels entsprechender Finanzierung zu Lasten von anderen, genauso wichtigen Zielsetzungen und Aufgaben, insbesondere der selektiven Filmförderung.

Massnahmen, die primär dem Ziel einer Entlastung der Verwaltung dienen – wie der Stopp von Zweiteingaben bei der Entwicklung (und in abgeschwächter Form auch in der Herstellung) sowie Online-Begutachtungssitzungen, stehen wir kritisch gegenüber. Sie gehen auf Kosten der Qualität der Begutachtung und somit der Filmförderung insgesamt.

Insbesondere die Stoffentwicklung wird dadurch geschwächt, was nicht den politischen Vorgaben (vgl. erläuternder Bericht zur Kulturbotschaft 2025-28, S.14, Förderung des «gesamte<n> künstlerische<n> Arbeitsprozesses von der Recherche bis zur Diffusion») entspricht. Zudem führt es zu einer regionalen Diskriminierung bei der Entwicklung, da die regionalen Fördermöglichkeiten stark variieren.

Der ARF/FDS begrüsst hingegen mehr Kontinuität bei der Begutachtung durch die Einführung von fixen Kommissionsmitgliedern mit zusätzlicher Expertise. Wir wünschen uns hier aber mehr Transparenz bezüglich des Profils und den Ernennungsmodalitäten der fixen Mitglieder und möchten auch weiterhin als wichtige Branchenvertretung miteinbezogen werden.

Vor dem Hintergrund der in Bezug auf die Erfolgsdefinition einseitigen Goldmedia-Studie verstehen wir die Hoffnung, durch einen früheren Auswertungsfokus, die Reichweite der Filme zu erhöhen. Wir bezweifeln jedoch, dass die dazu ergriffenen Massnahmen zielführend sind. Die häufige Vernachlässigung der Auswertung liegt für den ARF/FDS primär in der geringen Schweizer Marktgrösse und der sprachlichen Fragmentierung der Auswertungsräume begründet. Es besteht aktuell zu wenig Anreiz für eine kreative und formatübergreifende Filmauswertung, da sie sich wirtschaftlich nur in Ausnahmefällen rechnet.

Wir bedanken uns schon jetzt über das Angebot, dass die wichtigsten Brancheverbände die konkrete Umsetzung der neuen Verordnung eng begleiten können. Die wachsenden Herausforderungen in der Schweizer Filmproduktion (Sparmassnahmen, strukturelle Herausforderungen) können wir nur gemeinsam lösen. Ohne eine substanzielle Erhöhung der Förderung, insbesondere bei der Filmstandort- und der selektiven Förderung, droht die Schweiz jedoch international den Anschluss zu verlieren.

Barbara Miller, Präsidentin ([email protected])

Roland Hurschler, Geschäftsleiter ([email protected] ; 044 253 19 88)

Link zu den wichtigsten Änderungen gemäss BAK.

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