«Unser Ziel bleibt, mit den verfügbaren Mitteln eine grösstmögliche Diversität im Schweizer Filmschaffen zu sichern.»
© Bundesamt für Kultur

«Unser Ziel bleibt, mit den verfügbaren Mitteln eine grösstmögliche Diversität im Schweizer Filmschaffen zu sichern.»

Die Fragen stellte Teresa Vena 8. September 2025

Nadine Adler Spiegel und Laurent Steiert, Leitungsduo Sektion Film, reagieren auf die jüngsten Diskussionen über die Effizienz und Struktur der Filmförderung durch das Bundesamt für Kultur.

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Im Anschluss an das Locarno Film Festival ist ein Gastbeitrag des Schweizer Filmemachers Samir in der Neuen Zürcher Zeitung erschienen, der die Ausrichtung und einzelne Massnahmen der Sektion Film des Bundesamtes für Kultur kritisiert. Es gab eine Reihe von Folgereaktionen in weiteren Medien, auch eine erste allgemeine Stellungnahme des Bundesamts für Kultur. Wir bieten hier dem Leitungsduo Nadine Adler Spiegel und Laurent Steiert die Gelegenheit, auf einzelne Aspekte näher einzugehen.

Zu viel Mittel flössen in die Bürokratie, in den administrativen Überbau des Bundesamtes, zu wenig in die konkrete Filmproduktion. Wie begegnen Sie diesem Vorwurf?

Der Filmkredit subventioniert zu hundert Prozent Projekte von Filmschaffenden und filmkulturellen Organisationen. Die Filmkredite belaufen sich auf insgesamt 57 Millionen Franken pro Jahr. Davon fliessen 27 Millionen Franken direkt in die Produktion (selektive Förderung, Succès Cinéma, FISS).

Die restlichen 30 Millionen Franken finanzieren Aufgaben für die Filmkultur, die nicht weniger essenziell für die Schweizer Filmbranche sind: (gerundete Beträge)

  • 10 Millionen Franken für die Bewahrung des filmischen Erbes (Cinémathèque suisse)
  • 8,5 Millionen Franken für die Förderung der Filmkultur (Schweizer Filmfestivals, Filmpromotion im In- und Ausland, Filmvermittlung)
  • 6 Millionen Franken für die internationale Zusammenarbeit (Filmförderfonds Eurimages, nationale MEDIA Ersatzmassnahmen, Exportförderung)
  • knapp 4 Millionen Franken für die Unterstützung von Kinobetrieben und Filmverleih
  • 2 Millionen Franken für die Aus- und Weiterbildung in den Filmberufen

Damit zeigt sich klar: Diese Mittel sichern die Vielfalt, Sichtbarkeit und Nachhaltigkeit des Schweizer Films – von der Bewahrung der Vergangenheit über die Förderung der Gegenwart bis hin zur Ausbildung der nächsten Generation.

Ein weiterer Vorwurf ist, dass eine Verkomplizierung der Antragstellung stattgefunden habe. Von Anfang an müssten Fragen der diversen Besetzung der Teams sowie genaue Produktionsabläufe ausgewiesen werden, während Einzelheiten dazu sich aber erst im Produktionsprozess ergeben würden. Was erwidern Sie darauf, dass diese Aufforderung mit der Praxis nicht vereinbar sei?

Die Verfahren sind seit vielen Jahren weitgehend gleichgeblieben. Eine solche Praxis ist keineswegs ungewöhnlich – auch andere Förderinstitutionen im In- und Ausland verlangen vergleichbare Informationen. Das BAK fordert Angaben zu Teamzusammensetzung und Produktionsabläufen ein, damit die Gesuche sorgfältig und transparent geprüft werden können. Bei der Gesuchsstellung muss zum Beispiel klar sein, dass es sich bei einem Projekt um einen Schweizer Film oder eine anerkennbare internationale Koproduktion handeln wird und dass die Zusammensetzung der Filmcrew aus genügend Schweizern und Schweizerinnen besteht. Es muss aus den Budgets auch ersichtlich sein, dass die branchenüblichen Lohnbedingungen und sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen eingehalten werden können.

Es ist klar, dass es während des Produktionsprozesses Anpassungen in der Finanzierung oder der Struktur geben kann. In solchen Fällen sind wir lösungsorientiert und tauschen uns mit den betroffenen Produktionsunternehmen und mit den anderen Filmförderern aus.

Gleichzeitig ist uns bewusst, dass die zeitintensive Gesuchsstellung für die Filmschaffenden so effizient wie möglich gestaltet werden sollte. Deshalb arbeitet das BAK aufgrund der in den letzten Jahren stark angestiegenen Anzahl Gesuche kontinuierlich an einer Optimierung und Vereinfachung der elektronischen Abläufe, um die Eingabeprozesse künftig noch benutzerfreundlicher zu machen. Zum Beispiel mit der Einführung von neuen E-Subventionen, die die jetzige Förderplattform ablösen werden.

An verschiedenen Stellen war die Rede von einer besseren Vernetzung unter den Förderstellen. Eine Möglichkeit wäre es, Förderbeschlüsse von anderen Förderstellen anzuerkennen. Das würde bürokratische Erleichterung verschaffen. Wird ein solches Prozedere erwogen? Oder was für Pläne bestehen in dieser Richtung?

Die bessere Koordination unter den Förderstellen ist ein zentrales mittel- und längerfristiges Ziel unserer Strategie. Wir führen bereits Gespräche mit den regionalen Förderinstitutionen sowie der SRG, um die Verfahren schrittweise stärker aufeinander abzustimmen. Es geht nicht nur um administrative Erleichterung, sondern auch darum, die begrenzten Fördermittel zielgerichtet in vielversprechende Projekte einsetzen zu können. Die Anzahl Gesuche sind in den letzten Jahren überall massiv angestiegen, so dass dies unumgänglich wird.

Eine bessere Wechselwirkung zwischen den Förderstellen zu erzielen, war auch eine der Empfehlungen aus der Goldmedia-Studie. Die Studie steht ebenfalls in der Kritik. Sie vernachlässige die nicht-deutschsprachige Schweiz beispielsweise. Das Bundesamt würde auch nur sehr wenige Empfehlungen aus der Studie berücksichtigen. Wie ordnen Sie die Nützlichkeit der Studie tatsächlich ein?

Die Studie war nötig. Gerade der Vergleich mit dem Ausland hat aufgezeigt, dass die Schweiz kaufkraftbereinigt mit der Höhe der gesamten Filmförderung hinter den Vergleichsländern wie etwa Belgien, Österreich und Dänemark zurückliegt und dass ein Hauptgrund dafür die fehlende wirtschaftliche Standortförderung ist. Das BAK hat zahlreiche Empfehlungen aus dieser Studie übernommen, wie die Stärkung der Koordination mit den Filmförderern in der Schweiz, die Erarbeitung einer Standortpolitik in Zusammenarbeit mit den Kantonen und anderen Verwaltungsstellen des Bundes sowie zahlreiche punktuelle Anpassungen, die im Rahmen der Filmförderkonzepte ab nächstem Jahr greifen werden.

Die geringe Sichtbarkeit des Schweizer Films im Inland wurde als weitere Entwicklungsmöglichkeit identifiziert und ist bereits in der laufenden Kulturbotschaft 2025-2028 festgehalten.

Aus der Studie haben Sie aber auf jeden Fall die Absicht übernommen, künftig vermehrt auch Werke fördern zu wollen, die eine grössere Reichweite versprechen, Genrefilme und auch Kinderfilme. In der Branche gibt es verschiedene Stimmen, die diese Absicht als Bedrohung für den Autorenfilm ansehen. Bisher bestehen erst gar nicht die Rahmenbedingungen für die Produktion von solchen Arbeiten, wenn man Budgetgrösse oder auch Erfahrung betrachtet. Wie wollen Sie das entsprechend Ihrer Absicht ändern bzw. wie realistisch schätzen Sie die Entwicklungen in diesen Bereichen überhaupt ein?

Unser Ziel bleibt, mit den verfügbaren Mitteln eine grösstmögliche Diversität im Schweizer Filmschaffen zu sichern – bei gleichzeitiger Anerkennung der Tatsache, dass jedes Werk sein eigenes Publikum finden soll. Förderdiversität ist wichtig, weil es Filme gibt, die in den Schweizer Kinos ein grosses Publikum finden und Filme, die an internationalen Filmfestivals wie Cannes, Venedig und Berlin selektioniert werden. Nur schon aus diesen Gründen braucht es eine Diversität, die eine nationale und internationale Visibilität des Schweizer Filmschaffens sicherstellen können. Entsprechend sollte die Filmförderung dies berücksichtigen können.

Die neuen Filmförderkonzepte 2026–2028 sind diesen Sommer in eine Branchenkonsultation gegangen. Die finalen Entscheide stehen noch aus, und die bisher kommunizierten Stossrichtungen sind daher noch nicht endgültig. Wir werden an den Solothurner Filmtagen 2026 die künftigen Eckwerte vorstellen.

Der Widerstand aus der Branche gegenüber der Entscheidung Swiss Films das Mandat für Inlandpromotion zu vergeben, bestand im Grunde von Anfang an. Zu den Hauptargumenten gehört die Überlegung, dass Promotionsarbeit von denen gemacht werden sollte, die sie schon machen, also zum Beispiel die Festivals in der Schweiz oder eben auch die Verleiher. Wieso haben Sie dennoch darauf bestanden, diese Aufgabe an eine Stelle zu geben, die erst Strukturen dafür aufbauen muss?

Die Umsetzung der Filmpromotion im Inland an Swiss Films wurde bereits 2023 an die Branche kommuniziert und in der Kulturbotschaft in einer Vernehmlassung konsultiert. Es gab damals keine negativen Rückmeldungen. Die Stiftung Swiss Films wurde als nationale Promotionsagentur mit der Umsetzung der Inlandpromotion betraut. Von den Massnahmen profitieren in erster Linie die Akteurinnen und Akteure, die mit innovativen Konzepten unser Filmschaffen sichtbarer machen wollen. Festivals und Verleiher spielen deshalb selbstverständlich weiterhin eine wichtige Rolle.

Unser Hauptziel ist es, eine verstärkte Kooperation aller relevanten Akteurinnen und Akteure im Bereich der Filmpromotion zu erreichen. Die Sehgewohnheiten des Publikums verändern sich ebenso wie die Medienlandschaft – was früher funktioniert hat, muss heute neu gedacht werden.

Das Mandat an Swiss Films ist deshalb in erster Linie darauf ausgerichtet, stärkere und langfristige Promotions-Partnerschaften für den gesamten Schweizer Film zu entwickeln – nicht nur für einzelne Projekte. Davon kann die gesamte Branche profitieren.

Nach der Präsentation der Pilotphase der Inlandpromotion zeigten sich weitere Widerstände. Unter anderem stellt man die Sinnhaftigkeit der ausgewählten Projekte in Frage. Die Messbarkeit der Resultate wird mehr als schwierig sein, wenn man von vermeintlich bereits publikumswirksamen Projekten ausgeht. Hat das BAK diesen Prozess der Projektauswahl betreut und mit Richtlinien begleitet?

Das BAK begleitet den Prozess der Inlandpromotion eng – ebenso existiert ein externes «Sounding Board» mit Branchenvertreterinnen und -vertretern, das beratend zur Seite steht. Die Auswahl der Projekte wurde bewusst sehr heterogen gestaltet, um unterschiedliche Ansätze im Schweizer Film sichtbar zu machen.

Die Präsentation der Projekte in Locarno hat eindrücklich gezeigt, wie gut eine Zusammenarbeit funktionieren kann: Verleiher und Produzentinnen haben die Kampagnen, die sie gemeinsam mit Swiss Films durchführen werden, sehr transparent vorgestellt und interessante Einblicke gewährt – eine Offenheit, die es sie in dieser Form bisher selten gegeben hat.

Genau diesen Weg möchten wir weitergehen. Natürlich braucht alles Neue Zeit und Geduld. Die Ergebnisse werden sorgfältig evaluiert, um auf dieser Grundlage die nächsten Schritte zu entwickeln.

Auf wiederholter Anfrage weigert sich Swiss Film allerdings, die gesamte Liste oder zumindest eine Einordnung der Projekte zu teilen, die sich für das Pilotprojekt des «Campaign Boosters» beworben haben. Mit diesen Angaben könnte man sich ein Gesamtbild der Bedürfnisse machen.

Gesuche, die abgelehnt worden sind, werden grundsätzlich nicht öffentlich kommuniziert. Das Gesamtbild einer Förderung ergibt sich aus der Summe der geförderten Projekte. Die Ergebnisse der Inlandpromotion werden daher eingehend evaluiert werden.

Wie konkret wird das BAK die Bemühungen einer mit Geldern aus der Wirtschaft unterstützten Standortförderung unterstützen? Die Ausführungen dazu waren bisher noch wage und liessen vermuten, dass die Bemühungen den Kantonen und den Eigeninitiativen aus der Branche überlassen würden.

Zusätzliche Gelder aus der Wirtschaft sind unabdingbar. Dies hat auch das Panel, das in Locarno auf Einladung von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider stattgefunden hat, gezeigt. Das BAK hat dabei eine koordinative Rolle. Es führt derzeit Gespräche mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und mit den Kantonen. Dabei wird auch die im letzten Jahr neu aufgestellte Switzerland Film Commission einbezogen. Eine gemeinsame Stossrichtung auch in Absprache mit dem Dachverband Cinesuisse wird zu gegebener Zeit an die Hand genommen.

Generelles Statement:

Das BAK will sich dafür einsetzen, auch in dieser für die Kultur anspruchsvollen und herausfordernden Zeit, eine zeitgemässe Filmförderung zu betreiben, die den internationalen Standards entspricht. Der Schweizer Film lebt und soll in seiner gesamten Vielseitigkeit strahlen. Auch mit den Geldern, die aus der Investitionspflicht in den Schweizer Film fliessen werden, soll die Struktur der Schweizer Filmbranche gestärkt werden.

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