Der Fast Track ist ein Förderprogramm, das wie sein Name bereits sagt, für eine schnelle Finanzierung von Projekten geschaffen wurde. Die Zürcher Filmstiftung hat seit der Einführung 2018 damit 21 Projekte finanziell unterstützt. Für 2026 ist nun eine Überarbeitung der Richtlinien beschlossen worden.
Der Geschäftsführer der Zürcher Filmstiftung, Hercli Bundi, hat während der Internationalen Kurzfilmtage in Winterthur die wichtigsten Neuerungen vorgestellt:
Charakter der Projekte
Bisher war das Förderprogramm Filmprojekten vorbehalten, die als «innovativ» gelten konnten, also Projekte die sich technisch auf neuen Wegen begehen, und der Fiktion zuzuordnen sind. Beide Bedingungen sind nunmehr aufgehoben. Fortan können auch Dokumentarfilme und «klassische Erzählformen» eingereicht werden. Für Kurzfilme ist der Fast Track ausdrücklich offen. Seit 2018 wurden auch drei Projekte damit unterstützt. Neu wird es auch möglich sein, einen Katalog von mehreren Kurzfilmen auf einmal als Gesuch einzureichen.
Budget
Weiterhin wird die maximal möglich zugesprochene Fördersumme 320'000 Franken betragen und die Beteiligung Zürcher Filmstiftung von maximal 80 Prozent sein. Neu darf aber das Gesamtbudget des Projektes bis zu 600'000 Franken statt nur 400'000 Franken betragen. Die Zürcher Filmstiftung muss weiterhin als majoritärer Förderer erscheinen, doch in der Beschaffung der Gegenfinanzierung sind die Projekte freier. Eigenmittel gelten ab sofort, Finanzierung anderer Förderinstitutionen wie das Fernsehen sind erlaubt, weiterhin nicht erlaubt, ist im Budget mit Rückstellungen zu argumentieren.
Fokus auf dem Nachwuchs
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den Fokus auf den Nachwuchs. Einreicheberechtigt werden nunmehr Personen, aus der Produktion oder der Autorschaft sein, die noch keinen langen Film vorweisen können. Eine Kombination aus Erfahrung und Nachwuchs ist möglich: Die Autorschaft oder die Produktion kann erfahrener sein, wenn es die andere Seite noch nicht ist. Wer einmal über den Fast Track gefördert wurde, kann laut den neuen Richtlinien kein zweites Mal gefördert werden.
Laufzeit
Um seinem Namen Ehre zu tragen, wurde beschlossen, die Herstellungszeit auf künftig zwei Jahre festzusetzen. Nach Zusicherung der Förderung und nach der Vollständigkeit der Finanzierung soll die Herstellung des Filmprojekts innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden.
Dossier
In der Gestaltung der Eingabedossiers wird sich ebenfalls eine neue Praxis durchsetzen. Dossiers sollen fortan nur noch insgesamt 20 Seiten umfassen. Nur noch Mantelbögen sollen personalisiert werden. Die Gesuche bekommt die zweiköpfige Jury aber anonymisiert. Erst in der Endrunde lernt sie die Gesuchsteller persönlich kennen.
Für alle weiteren Informationen und Einreichefristen gibt die Internetseite der Zürcher Filmstiftung Auskunft.