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Communication


30.11.2015

Basel: Neues Fördermodell für Film und Medienkunst

Die Abteilung Kultur, Präsidialdepartement Basel-Stadt, und die Abteilung kulturelles.bl, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft, haben gemeinsam ein neues Fördermodell für den Bereich „Film und Medienkunst“ ausgearbeitet, das am 1. Januar 2016 in Kraft treten wird. Für die Förderung von unabhängigen Filmproduktionen und von Medienkunstprojekten steht künftig ein jährliches Förderbudget von maximal 2,7 Mio. Franken zur Verfügung. Ziel des neuen Fördermodells ist die Steigerung der Ausstrahlung des qualitativ hochstehenden regionalen Film- und Medienkunstschaffens sowie die Stärkung der Region Basel-Stadt und Basel-Landschaft als Produktionsstandort.

Das neue partnerschaftliche Fördermodell der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft stellt eine konzeptionelle Anpassung an die gesamtschweizerische Förderpraxis unter Berücksichtigung regionaler Stärken und der aktuellen Medienentwicklung dar. Das erhöhte jährliche Förderbudget von total 2,7 Mio. Franken (bisher total 500 000 Franken) ermöglicht den Film- und Medienkunstschaffenden in der Region ein kontinuierliches Arbeiten und wirkt der Tendenz der Abwanderung von Fachkräften entgegen. Durch die Einführung eines Regionaleffekts, d.h. einer Bindung aller Förderzusagen von über 30 000 Franken an geplante Ausgaben in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft in mindestens derselben Höhe, wird die Region als Standort der Audiovisionsbranche und der Kreativwirtschaft gestärkt. Das Förderspektrum, das neben klassischen Film- und Videoproduktionen auch Serien, Transmedia- und Crossmedia-Projekte sowie computerbasierte Kunst integriert, ist zukunftsweisend. Es verfolgt das Ziel, die Region BS/BL als Kreations- und Produktionsstandort für qualitätsvolle und innovative audiovisuelle Produktionen und digitale Medien zu etablieren.
Der Regierungsrat und der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt haben im November 2014 resp. im April 2015 der Erhöhung der Mittel des gemeinsamen Fachausschusses Audiovision und Multimedia BS/BL und der Bereitstellung von Mitteln aus dem Swisslos-Fonds Basel-Stadt für die regionale Filmförderung zugestimmt. Die entsprechenden Entscheide über die Erhöhung der Mittel aus dem Budget des Kantons Basel-Landschaft und für die Bereitstellung von Mitteln aus dem Swisslos-Fonds Basel-Landschaft wurden vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft im Herbst 2015 auf Basis des vorliegenden neuen Fördermodells getroffen. Das neue Fördermodell und die entsprechenden Förderbestimmungen wurden von den beiden Kulturabteilungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft unter Beratung von Balimage – Verein für Film und Medienkunst, unter Anhörung weiterer in der Region tätiger Film- und Medienkunstschaffender und in Abstimmung mit den Förderkonzepten des Bundesamts für Kultur sowie der anderen Schweizer Regionalförderer ausgearbeitet.

Zweistufiges Fördermodell

Der Förderbereich wird ab 2016 „Film und Medienkunst“ genannt (bisher: Audiovision und Multimedia) und beruht auf zwei Säulen: Die Basisförderung erfolgt durch den gemeinsamen Fachausschuss Film und Medienkunst BS/BL. Dieser beurteilt ein breites Spektrum an Gesuchen für Filmproduktionen und Medienkunstprojekte unter Berücksichtigung aller relevanten Projektphasen (Entwicklung, Herstellung, Auswertung). Dem Fachausschuss stehen dafür jährliche Mittel in der Höhe von insgesamt 1,2 Mio. Franken aus den kantonalen Budgets zur Verfügung (900 000 BS, 300 000 BL). Die eingehenden Gesuche werden vom siebenköpfigen Fachausschuss qualitativ beurteilt. Ergänzend dazu erfolgt eine gezielte Förderung ambitionierter Kinofilmproduktionen durch eine halbjährliche wettbewerbsorientierte Ausschreibung. Es werden ausschliesslich Kinofilmprojekte sowie Crossmedia- und Transmedia-Projekte, die eine Kinoproduktion beinhalten, berücksichtigt, die eine erfolgreiche nationale und internationale Kino- und Festivalauswertung erwarten lassen. Das Förderbudget beträgt maximal 1,5 Mio. Franken jährlich aus Swisslos-Mitteln (max. 1 Mio. BS/max. 0,5 Mio. BL). Es können bis zu fünf Projekte pro Jahr unterstützt werden; die Beiträge werden nur vergeben, wenn förderungswürdige Grossprojekte vorliegen. Über die Vergabe der Swisslos-Mittel entscheiden die beiden Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft auf Empfehlung einer fünfköpfigen Fachjury, die personell keine Überschneidung mit dem Fachausschuss Film und Medienkunst BS/BL hat.

Förderungsberechtigte Film- und Medienkunstschaffende

Förderungsberechtigt sind Film- und Medienkunstschaffende mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt oder im Kanton Basel-Landschaft, unabhängige Produktionsfirmen mit Firmensitz in einem der beiden Kantone sowie auswärtige unabhängige Produktionsfirmen für Projekte mit Basler Autor/innen oder Regisseur/innen. In Ausnahmefällen können Beiträge an die Herstellungskosten von Projekten gesprochen werden, die keine der genannten Bedingungen erfüllen, sofern sie eine hohe Relevanz für den Produktionsstandort und eine hohe kulturelle Relevanz für die Region nachweisen können. Die eingereichten Gesuche werden von den Fachgremien im Hinblick auf folgende Kriterien beurteilt: künstlerische Qualität und kreative Eigenständigkeit, thematische Relevanz, Autorenhaltung, innovativer und zeitgenössischer Ansatz, Professionalität und produktionelle Kohärenz, Realisationsvermögen der Gesuchsteller, angestrebter Publikumsbezug.
Die Geschäftsstelle des Förderbereichs ist bei der Abteilung Kultur, Präsidialdepartement Basel-Stadt angesiedelt. Sie verantwortet die Umsetzung der partnerschaftlich vereinbarten Förderziele unter Berücksichtigung der Förderbestimmungen.