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Mitteilungen


18.03.2021

Überbrückungskredite für COVID-19-Zusatzhilfe

Ziel der Kulturstiftung Suissimage ist es, die audiovisuelle Industrie und insbesondere die Schweizer Filmproduktion zu unterstützen. Sie will auf die von den Akteuren der audiovisuellen Branche geäußerten Bedürfnisse eingehen und finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, indem sie die Unterstützung des Bundes und anderer öffentlicher Stellen oder privater Fonds ergänzt.

Im Frühjahr 2020 prüfte der Stiftungsrat verschiedene Szenarien, um die Auswirkungen der Pandemie COVID 19 abzumildern und die finanziellen Risiken zu kompensieren, die den Schweizer ProduzentInnen durch die behördlichen Gesundheitsmassnahmen entstanden sind. Die Behörden haben verschiedene Unterstützungsmechanismen eingerichtet und erst Ende des letzten Jahres wurden die Bedürfnisse der Produktion und die Art der Unterstützung, die Suissimage bieten kann, konkreter.

Dabei handelt es sich um "Überbrückungskredite", die es den Produktionsfirmen ermöglichen, Liquiditätsprobleme zwischen den Anträgen auf Beihilfen für Mehrkosten aufgrund der COVID und der Auszahlung dieser kantonalen und eidgenössischen Beihilfen zu bewältigen. Das Bundesamt für Kultur, die Regionalförderer und die Produzentenverbände haben auf folgendes Problem hingewiesen: Bei der Produktion von Filmen werden vom Bund und den Kantonen im Rahmen des "COVID-Gesetzes" finanzielle Hilfen gewährt, um die Zusatzkosten zu decken, die durch die obligatorischen sanitären Massnahmen und eine mögliche Verschiebung der Dreharbeiten entstehen. Die Auszahlung dieser Zusatzfinanzierung erfolgt jedoch erst nach Vorlage einer definitiven Abrechnung der effektiven Kosten durch die Produktionsfirmen, also nach den Dreharbeiten.

Das bedeutet, dass die Produktionsfirma die COVID-Zusatzkosten während der Vorbereitung und der Dreharbeiten des Films zu tragen hat.

Die Kulturstiftung Suissimage verfügt über Kapital, das sie betroffenen Produktionsfirmen in Form von zinslosen rückzahlbaren Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen zur Verfügung stellen kann.

Diese Möglichkeit steht Produktionsfirmen zur Verfügung, die dies wünschen. Sie betrifft jedoch zum aktuellen Zeitpunkt nur Projekte, die eine Absichtserklärung des BAK für die Herstellungsförderung erhalten haben und deren Zusatzkosten berechnet wurden. Ob allenfalls auch andere Filmprojekte unterstützt werden können, könnte in einem zweiten Schritt geprüft werden. Weitere Bedingungen werden von der Kulturkommission Suissimage auferlegt. Zusätzliche Informationen werden folgen.

Die Mittel der Kulturstiftung sind beschränkt, es gibt deshalb keine Garantie auf einen Überbrückungskredit. Der Gesamtbetrag der Darlehen ist durch die Reserven des Kulturfonds begrenzt, der weiterhin seine anderen Förderprogramme, insbesondere die automatischen Herstellungsbeiträge, umsetzt.