MENU Schliessen

Mitteilungen


22.08.2023

Der Teleproduktions-Fonds im ersten Halbjahr 2023

Im 1. Halbjahr 2023 wurden 36 Gesuche beim TPF eingereicht, und die Kommissionen haben per Ende Juni Beiträge im Umfang von CHF 1,54 Mio. zugesagt. Diese sehr erfreulichen Aktivitäten bedeuten aber auch ein Problem: Der TPF verfügt jährlich nur über so viele Mittel, wie ihm durch die Kulturstiftungen der Société Suisse des Auteurs, von Suissimage und der Kulturstiftung für Audiovision (Swissperform) zur Verfügung gestellt werden. Im Jahre 2023 sind das CHF 3,08 Mio.. Nach Abzug der Verwaltungskosten stehen CHF 2,9 Mio. zur Verfügung. Dieser Betrag wird grundsätzlich zu 30 % für Dokumentarfilme und zu 70 % für fiktionale Formate verwendet. Sprachregional verteilen wir die Beträge nach einer einfachen Form des Helvetia-Schlüssels: 50% gehen in die Deutschschweiz, 30% in die Romandie und 20% ins Tessin.

Der Kulturfonds von Suissimage hat in den vergangenen Jahren in der Regel CHF 800'000 gewährt. Für die Jahre 2023 und 2024 ist er erfreulicherweise bereit, je zusätzlich CHF 200'000 zur Verfügung zu stellen, mit der Auflage, dass damit Dokumentarfilmserien unterstützt werden sollen. Tatsächlich erhalten wir seit einiger Zeit auch Gesuche für Dokumentarserien, und so sind die CHF 200'000 höchst willkommen.

Für Dokumentarfilme gelten seit 2023 die gleichen vier Eingabetermine wie beim BAK. Dies wurde gerade deshalb eingeführt, weil einzelne Projekte trotz hoher Qualität abgelehnt werden müssen. Wir möchten deshalb möglichst viele Projekte gleichzeitig beurteilen können. Die verschiedenen Gesuche stehen somit in Konkurrenz zueinander, denn in Zukunft werden vermehrt Gesuche abgelehnt werden müssen, allein weil die Mittel fehlen.

Im fiktionalen Bereich werden gegenwärtig ausschliesslich Serien hergestellt. In der Deutschschweiz gibt es 2023 – wie schon in den Jahren 2011-2018 – wieder einen Automatismus: Der TPF führt keine inhaltliche Prüfung durch, sondern ausschliesslich eine produktionelle und beteiligt sich im Umfang von ca. 8 % des Schweizer Budgetanteils. Die Entwicklung ist bei dieser Finanzierung mit eingeschlossen, es gibt keine separate Förderung der Drehbuchentwicklung mehr. Wir werden im Dezember 2023 mit den Produktionsfirmen und Verbänden sprechen, um uns über die bisherigen Erfahrungen auszutauschen.

In der Romandie und im Tessin werden weiterhin Drehbuchentwicklungen gefördert, und die Beiträge an die Herstellung erfolgen selektiv. Gegenwärtig haben wir oft das Problem, dass in der Romandie jährlich drei Serienprojekte realisiert werden, aber nur CHF 640'000 zur Verfügung stehen. Das führt dazu, dass der TPF die Herstellung von Serien aus der Romandie oft nur mit weniger als CHF 300'000 unterstützen kann.

In der Deutschschweiz ist die Situation etwas anders. Hier werden immer wieder einzelne Serien vollumfänglich durch SRF finanziert. Das hat den Vorteil, dass die durch den TPF unterstützten Serien einen höheren Betrag erhalten als in der Romandie.

Ab 2024 wird das neue Filmgesetz in Kraft treten, und dann werden zusätzliche Player Schweizer Filme mitfinanzieren. Der TPF wird 2024 weiterhin nur Gesuche beurteilen, die von Fernsehanstalten unterstützt werden. Dabei müssen Fernsehanstalten mindestens CHF 50'000 in ein Projekt investieren, sonst können wir auf ein Herstellungsgesuch nicht eintreten. Es ist davon auszugehen, dass ab dem nächsten Jahr noch mehr Gesuche abgelehnt werden müssen, da im 2024 voraussichtlich nicht mehr Geld zur Verfügung stehen wird als die erwähnten CHF 2,9 Mio.

Wichtig wird auch in Zukunft bleiben, dass Filme ihre Erstauswertung im Fernsehen oder allenfalls auf einer Streaming-Plattform eines Fernsehveranstalters haben. Filme, welche primär im Kino ausgewertet werden, können nicht unterstützt werden. Für Kinofilme gibt es u. a. Unterstützung durch den Kulturfonds von Suissimage. Heute ist natürlich die Unterscheidung zwischen Kino- und Fernsehfilm nicht immer klar. So ist es durchaus vorstellbar, dass Fernsehfilme Vorpremieren oder Sondervorstellungen in einzelnen Kinos haben. Das akzeptieren wir weiterhin. Sofern aber ein Kinoverleih oder der Kulturfonds Suissimage an einem Projekt beteiligt ist, kann sich der TPF nicht beteiligen. Diese Abgrenzung werden wir angesichts der hohen Zahl von Gesuchen künftig noch restriktiver vornehmen müssen.

Bern, 22. August 2023

Thomas Tribolet, Christian Blaser