Dies hat Einfluss auf alle Gesuche, die ab Januar 2024 für die folgenden Förderinstrumente
eingereicht werden:
Für Gesuche, die vor dem 01.01.2024 eingereicht wurden, werden die gedruckten Projektdossiers fortgeführt. Es gelten die bestehenden Vorgaben zur Einreichung von Dokumenten.
Die Änderungen bezüglich Einreichung von Dokumenten in den drei Phasen Eingabe, Auszahlung und Endabrechnung werden hier in Kürze beschrieben. Alle Details betreffend einzureichende Unterlagen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Formularen auf unserer Webseite (BAK- Formulare).
Eingabe
Die Eingabe von Fördergesuchen erfolgt weiterhin über die Förderplattform FPF.
Es müssen keine Produktionsdossiers, Drehbücher/Drehvorlagen, Storyboards, Treatments mehr per Post eingereicht werden.
Das handschriftlich unterzeichnete Gesuchsformular muss rechtzeitig zum Eingabetermin weiterhin per Post eingereicht werden.
Auszahlung
Die Einreichung des Auszahlungsdossiers erfolgt per Mail an [email protected]. Alle geforderten Dokumente sind in einem PDF zusammengefügt dem BAK zuzustellen.
Folgende Dokumente sind zusätzlich im Excel-Format einzureichen:
Es müssen keine Produktionsdossiers, Drehbücher/Drehvorlagen, Storyboards, Treatments mehr per Post eingereicht werden.
Weiterhin per Post eingereicht werden muss das handschriftlich unterzeichnete Auszahlungsformular.
Allfällige Nachreichungen sind in einem PDF zusammengefügt per Mail zuzustellen.
Endabrechnung
Die Einreichung der Endabrechnung erfolgt per Mail an [email protected]. Alle geforderten Dokumente sind in einem PDF zusammengefügt dem BAK zuzustellen.
Folgende Dokumente sind zusätzlich im Excel-Format einzureichen:
Allfällige Nachreichungen sind in einem PDF zusammengefügt per Mail zuzustellen. Das Belegexemplar muss weiterhin per Post eingereicht werden (USB oder DVD).