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Mitteilungen


05.12.2023

Änderungen in der Praxis im Dienst Filmförderung ab 01.01.2024: Digitale Projektdossiers


Ab 01.01.2024 stellt der Dienst Filmförderung auf digitale Projektdossiers um.

Dies hat Einfluss auf alle Gesuche, die ab Januar 2024 für die folgenden Förderinstrumente

eingereicht werden:

  • Selektive Filmförderung
  • Filmstandortförderung Schweiz FiSS
  • Reinvestition von Gutschriften der erfolgsabhängigen Filmförderung (Succès Cinéma)

Für Gesuche, die vor dem 01.01.2024 eingereicht wurden, werden die gedruckten Projektdossiers fortgeführt. Es gelten die bestehenden Vorgaben zur Einreichung von Dokumenten.

Die Änderungen bezüglich Einreichung von Dokumenten in den drei Phasen Eingabe, Auszahlung und Endabrechnung werden hier in Kürze beschrieben. Alle Details betreffend einzureichende Unterlagen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Formularen auf unserer Webseite (BAK- Formulare).

 

Eingabe

Die Eingabe von Fördergesuchen erfolgt weiterhin über die Förderplattform FPF.
Es müssen keine Produktionsdossiers, Drehbücher/Drehvorlagen, Storyboards, Treatments mehr per Post eingereicht werden.
Das handschriftlich unterzeichnete Gesuchsformular muss rechtzeitig zum Eingabetermin weiterhin per Post eingereicht werden.

 

Auszahlung

Die Einreichung des Auszahlungsdossiers erfolgt per Mail an [email protected]. Alle geforderten Dokumente sind in einem PDF zusammengefügt dem BAK zuzustellen.
Folgende Dokumente sind zusätzlich im Excel-Format einzureichen:

  • Bei Koproduktionen: ausgefüllte Koproduktionsanalyse
  • Bei Gesuchen der Standortförderung: Ausgabenliste FiSS

Es müssen keine Produktionsdossiers, Drehbücher/Drehvorlagen, Storyboards, Treatments mehr per Post eingereicht werden.
Weiterhin per Post eingereicht werden muss das handschriftlich unterzeichnete Auszahlungsformular.
Allfällige Nachreichungen sind in einem PDF zusammengefügt per Mail zuzustellen.

 

Endabrechnung

Die Einreichung der Endabrechnung erfolgt per Mail an [email protected]. Alle geforderten Dokumente sind in einem PDF zusammengefügt dem BAK zuzustellen.
Folgende Dokumente sind zusätzlich im Excel-Format einzureichen:

  • Bei Koproduktionen: ausgefüllte Koproduktionsanalyse
  • Formular Gendermap (zusätzlich auch an [email protected])
  • Bei Gesuchen der Standortförderung: Ausgabenliste FiSS

Allfällige Nachreichungen sind in einem PDF zusammengefügt per Mail zuzustellen. Das Belegexemplar muss weiterhin per Post eingereicht werden (USB oder DVD).

Weitere Informationen