Investitionspflicht für Online-Filmanbieter

Investitionspflicht für Online-Filmanbieter

Medienmitteilung / Cinésuisse 3. Juni 2019

4 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen sollen Online-Filmanbieter zukünftig in den Schweizer Film investieren, so steht es in der Kulturbotschaft 2021–2024.

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Fernsehveranstalter mit nationalem oder sprachregionalem Programmangebot sind in der Schweiz verpflichtet, 4 Prozent ihrer Bruttoeinnahmen in den Schweizer Film zu investieren. Diese Pflicht soll nun gemässKulturbotschafts-Entwurfauf Online-Filmanbieter ausgedehnt werden. Darüber hinaus werden Online-Filmanbieter verpflichtet, 30 Prozent ihres Angebots dem europäischen Film vorzubehalten.

«Wir begrüssen es sehr, dass die Online-Dienste bei der Schweizer Filmunterstützung den Schweizer Fernsehveranstaltern gleichgestellt werden. Das stärkt den Schweizer Film», so Cinésuisse-Präsident Matthias Aebischer. «Wollen wir beim Europäischen Kulturförderprogramm Creative Europe wieder einmal mit dabei sein, müssen wir diese 30 Prozent garantieren. Viel wichtiger ist der Schweizer Filmbranche jedoch, dass mindestens die Hälfte dieser 30 Prozent Schweizer Filme sind.»

Ein ausführlicher Bericht dazu wird in der nächsten Ausgabe von Cinébulletin am 25. Juni erscheinen.

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