Änderungen in der Praxis im Dienst Filmförderung ab 01.01.2024: Digitale Projektdossiers

Mitteilung 5. Dezember 2023

Bundesamt für Kultur BAK

Ab 01.01.2024 stellt der Dienst Filmförderung auf digitale Projektdossiers um.

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Dies hat Einfluss auf alle Gesuche, die ab Januar 2024 für die folgenden Förderinstrumente

eingereicht werden:

  • Selektive Filmförderung
  • Filmstandortförderung Schweiz FiSS
  • Reinvestition von Gutschriften der erfolgsabhängigen Filmförderung (Succès Cinéma)

Für Gesuche, dievor dem 01.01.2024 eingereicht wurden, werden die gedruckten Projektdossiers fortgeführt. Es gelten die bestehenden Vorgaben zur Einreichung von Dokumenten.

DieÄnderungen bezüglich Einreichung von Dokumenten in den drei Phasen Eingabe, Auszahlung und Endabrechnung werden hier in Kürze beschrieben. Alle Details betreffendeinzureichende Unterlagen entnehmen Sie bitte den entsprechendenFormularen auf unserer Webseite (BAK- Formulare).

 

Eingabe

Die Eingabe von Fördergesuchen erfolgt weiterhin über die Förderplattform FPF.
Es müssen keine Produktionsdossiers, Drehbücher/Drehvorlagen, Storyboards, Treatments mehr per Post eingereicht werden.
Dashandschriftlich unterzeichnete Gesuchsformular muss rechtzeitig zum Eingabetermin weiterhinper Post eingereicht werden.

 

Auszahlung

Die Einreichung des Auszahlungsdossiers erfolgt per Mail an [email protected]. Alle geforderten Dokumente sindin einem PDF zusammengefügt dem BAK zuzustellen.
Folgende Dokumente sind zusätzlich imExcel-Format einzureichen:

  • Bei Koproduktionen: ausgefüllte Koproduktionsanalyse
  • Bei Gesuchen der Standortförderung: Ausgabenliste FiSS

Es müssen keine Produktionsdossiers, Drehbücher/Drehvorlagen, Storyboards, Treatments mehr per Post eingereicht werden.
Weiterhinper Post eingereicht werden muss dashandschriftlich unterzeichnete Auszahlungsformular.
Allfällige Nachreichungen sindin einem PDF zusammengefügt per Mail zuzustellen.

 

Endabrechnung

Die Einreichung der Endabrechnung erfolgt per Mail an [email protected]. Alle geforderten Dokumente sindin einem PDF zusammengefügt dem BAK zuzustellen.
Folgende Dokumente sind zusätzlich imExcel-Format einzureichen:

  • Bei Koproduktionen: ausgefüllte Koproduktionsanalyse
  • Formular Gendermap (zusätzlich auch an [email protected])
  • Bei Gesuchen der Standortförderung: Ausgabenliste FiSS

Allfällige Nachreichungen sindin einem PDF zusammengefügt per Mail zuzustellen. Das Belegexemplar muss weiterhinper Post eingereicht werden (USB oder DVD).

Weitere Informationen

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