Am 3. Oktober 2019 wird die Zürcher Filmstiftung zum ersten Mal den Zürcher Filmpreis vergeben. Dieser geht an den besten Kurzfilm, den besten langen Dokumentarfilm und den besten langen Spielfilm.
Die Fachjury des Zürcher Filmpreises besteht aus insgesamt neun nationalen und internationalen Mitgliedern, je drei Personen pro Preiskategorie. Alle neun Mitglieder der Fachjury sind beruflich in unterschiedlichen Funktionen im Filmbereich tätig. In jeder Kategorie entscheidet eine Fachjury, welche der eingereichten Werke eine Nominierung erhalten. Anschliessend wählt das Publikum daraus die Preisträgerinnen und Preisträger.
Jury in der Kategorie «Bester Kurzfilm»
Jury in der Kategorie «Bester langer Dokumentarfilm»
Jury in der Kategorie «Bester langer Spielfilm»
Einbezug der Öffentlichkeit mit einer Publikumsjury
Mit der Vergabe des Zürcher Filmpreises würdigt die Zürcher Filmstiftung besondere Leistungen im Bereich des unabhängigen Filmschaffens. Zusätzlich möchte sie die Wahrnehmung des Zürcher Filmschaffens in der Öffentlichkeit stärken. Diesem Gedanken folgend soll die Vergabe nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschehen, sondern unter Mitwirkung dieser. Die Stiftung entwarf deshalb ein zweistufiges Jury-Verfahren: Zuerst beurteilt eine Fachjury die eingereichten Werke und entscheidet, welche davon für den Zürcher Filmpreis nominiert werden. Anschliessend werden die nominierten Werke in öffentlichen Vorführungen während des Zurich Film Festival gezeigt und vom dort anwesenden Publikum bewertet. In den beiden Langfilm-Kategorien sind drei Nominationen möglich, beim Kurzfilm fünf. Das vom Publikum am besten bewertete Werk gewinnt jeweils den Zürcher Filmpreis.
Die Eingabefrist für den Zürcher Filmpreis 2019 läuft noch bis zum 30. Juni 2019. Die nominierten Filme werden am Eröffnungswochenende des Zurich Film Festival gezeigt (27. – 30. September 2019). Die Preisverleihung findet am 3. Oktober 2019 statt.