Gemeinsam besser schützen
Die feierliche Unterzeichnung der Charta fand im PalaCinema in Locarno statt. © Eduard Meltzer

Gemeinsam besser schützen

Alexandre Ducommun 19 septembre 2025

Unter der Leitung von Cinéforom haben fünf Berufsverbände ein Abkommen unterzeichnet, um ein sichereres und respektvolleres Arbeitsumfeld für die audiovisuelle Branche der Westschweiz zu schaffen.

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Anlässlich des Locarno Film Festival präsentierte der regionale Fonds Cinéforom die Ergebnisse einer vor zwei Jahren lancierten Initiative. Das Abkommen zur Prävention und Bekämpfung von Persönlichkeitsverletzungen in Westschweizer audiovisuellen Produktionen hat zum Ziel, gesunde und respektvolle Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Westschweizer Filmbranche zu schaffen.

Obwohl das Abkommen sich auf das Arbeitsgesetz stützt, betont die Präsidentin von Cinéforom, Isabelle Chassot, dass Sicherheit am Arbeitsplatz «nicht überall eine Selbstverständlichkeit ist», insbesondere im Kulturbereich, der finanziell unter Druck steht. Das präventive Abkommen erfüllt somit eine Doppelfunktion: Einerseits nimmt es die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen in die Verantwortung, indem es an die gesetzlichen Vorgaben mahnt, und andererseits definiert es eine Liste von Massnahmen und Pflichten, die eingehalten werden müssen, um Förderungen des regionalen Fonds zu erhalten.

Vorbeugen ist besser als Heilen

Zusätzlich zum symbolischen Charakter der von fünf Berufsverbänden (AROPA, FTB-ASITIS, ARF-FDS, SSFV und Fonction: Cinéma) unterzeichneten Charta schafft das Abkommen konkrete Verpflichtungen für alle in der Westschweiz geförderten Produktionen.

Die Massnahmen setzen auf mehreren Ebenen an. Die Produktionsfirmen müssen zuerst die Charta unterzeichnen und dann eine spezielle Ausbildung absolvieren und Zugang zu einer Vertrauensperson innerhalb des Unternehmens sicherstellen. Die endgültige Genehmigung der Förderung ist an die Vorlage eines detaillierten Schutzkonzepts gebunden, das die Produktionsfirma im Falle eines Vorfalls befolgen muss. Zudem muss Cinéforom unverzüglich informiert werden. Um die Umsetzung zu erleichtern, bereitet AROPA ein praktisches Instrumentarium vor, während FOCAL ab November Ausbildungen für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen anbietet, in denen juristische Aspekte, Fallstudien und Krisenkommunikation behandelt werden.

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© Eduard Meltzer

Die korrekte Umsetzung der Massnahmen wird von einer Kontroll- und Umsetzungskommission überwacht, bestehend aus dem Generalsekretär von Cinéforom, einem Juristen oder einer Juristin, einer Vertretung der öffentlichen Hand sowie pro unterzeichnendem Verband je einem oder einer Delegierten in beratender Funktion. Die Aufgabe dieser Kommission ist es, die Einhaltung der Verpflichtungen zu überwachen, Statistiken zu erstellen und gegebenenfalls Sanktionen auszusprechen. Dies soll aber nur als letztes Mittel eingesetzt werden, und ausschliesslich bei Verstössen gegen die Präventionspflichten. Die Behandlung konkreter Fälle liegt in der Verantwortung der Produktionsfirmen.

Ein landesweiter Horizont

Das Abkommen tritt per 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für Produktionen, die vom Westschweizer Fonds unterstützt werden. Stéphane Morey, Generalsekretär von Cinéforom, betont, dass es «von Anfang an unser Ziel war, diese Fragestellungen und unsere Lösungen auf nationale Ebene auszuweiten». Drei der unterzeichnenden Verbände sind schweizweit tätig und sprechen sich gemäss Morey für eine landesweite Lösung aus.

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