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Mitteilungen


01.12.2020

Taskforce Culture: Unterstützungsmassnahmen jetzt!

Medienmitteilung / Taskforce Culture 

 

Der Bundesrat hat am 28. Oktober entschieden: Schweizweit sind öffentliche Veranstaltungen bis auf Weiteres nur mit höchstens 50 Personen zugelassen. Diskotheken und Tanzlokale müssen schliessen. Proben von Kulturvereinen im Laienbereich sind nur noch mit maximal 15 Personen möglich. Amateurchöre dürfen nicht mehr proben. Kurzfristig braucht es nun die rasche Auszahlung der gesprochenen Unterstützungsgelder, mittel- bis langfristig braucht es Perspektiven für den Kultursektor. Die Kulturverbände müssen besser und vor allem frühzeitig von den staatlichen Entscheidungsträgern eingebunden werden.

 

Die einschneidenden Eindämmungsmassnahmen werfen viele Fragen auf:

  • Wie lange werden sie dauern?

  • Kann man unter diesen Umständen überhaupt noch Anlässe planen?

  • Welche Kantone werden die kulturellen Aktivitäten noch stärker einschränken?

  • Kommen die versprochenen Unterstützungsgelder genug schnell bei den Betroffenen an?

  • Wie kann die kulturelle Vielfalt in der Schweiz unter diesen Umständen mittel bis langfristig erhalten bleiben?

 

Die aktuelle Situation erinnert an den Frühling, mit dem Unterschied, dass dieser Ausnahmezustand nun schon rund acht Monate andauert. Die Reserven sind erschöpft, sowohl finanziell, als auch mental. Es braucht nun klare Informationen und eine Perspektive mit Exit-Strategie für kulturelle Veranstaltungen, aber auch für den Bereich der kulturellen Bildung und für Vereinsaktivitäten im Laienbereich wie beispielsweise Chorproben, die von heute auf morgen verboten wurden.

 

Rasche Hilfe und Einbezug der Kulturverbände

Die versprochenen Unterstützungsmassnahmen müssen rasch umgesetzt und gleichzeitig die damit verbundenen Fragen unter Einbezug der Kulturverbände geklärt werden. Die Erwerbsmodelle im Kultursektor sind komplex und es braucht das Knowhow der Kulturverbände, damit die Massnahmen zielführend umgesetzt werden können. Das betrifft insbesondere kulturspezifische Massnahmen wie die Ausfallentschädigungen oder die Beiträge an Transformationsprojekte, aber auch gesamtwirtschaftliche Massnahmen wie die Kurzarbeit, den Erwerbsersatz für Selbstständige und arbeitgeberähnliche Personen. Ebenso die Härtefallregelung für Unternehmen aus der Wertschöpfungskette der Veranstaltungsbranche.

Die Entscheide für die Ausfallentschädigungen für die Zeit von Mitte März bis Mitte September (Notverordnung des Bundes) sind durch die Kantone jetzt abschliessend zu fällen und die gesprochenen Mittel rasch auszuzahlen. Die neue Covid-19- Kulturverordnung vom 14. Oktober 2020 muss schweizweit in allen Kantonen einheitlich umgesetzt werden. Wie lange die Liquidität der Kulturunternehmen noch gesichert ist, ist individuell unterschiedlich und hängt von der Umsetzung der Unterstützungsmassnahmen ab.

 

Die vollständige Medienmitteilung und einen Kontakt für Rückfragen finden sich unter folgendem Link!