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Mitteilungen


20.11.2018

Spielfilmförderung des TPF – wichtige Information zur Gesuchseinreichung

Im Laufe dieses Jahres hat sich gezeigt, dass einzelnen Gesuchstellenden die Fristen zur Einreichung von Gesuchen beim TPF nicht bewusst sind. Gerne möchten wir Sie hiermit daran erinnern: Herstellungs-Gesuche für Spielfilme müssen spätestens 6 Wochen vor Drehbeginn eingereicht werden (Reglement Ziff. 7.1). Wir bitten alle Gesuchstellenden, diese Frist unbedingt zu beachten. Verspätete Gesuche werden wir nicht mehr entgegennehmen. 

 Ausserdem möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass der TPF Gesuche nur noch elektronisch via das Portal www.tpf-fpt.ch/etpf entgegennimmt. 

www.tpf-fpt.ch 

 Bern, Mitte November 2018