Er hat dazu in der Botschaft über die Förderung der Kultur für die Periode 2025–2028 sechs Handlungsfelder definiert, die den gesamten Kultursektor betreffen. Dazu gehören unter anderem die digitale Transformation, die Arbeitsbedingungen, die Nachhaltigkeit oder die verstärkte Kooperation. Die Vernehmlassung zur Kulturbotschaft dauert bis am 22. September 2023.
Die Covid-Krise war ein Schlüsselmoment für die Kultur in der Schweiz: Der Unterbruch des kulturellen Lebens hat daran erinnert, wie wichtig Kultur für das Zusammenleben in der Gesellschaft und für das Wohlbefinden der Menschen ist. Die Covid-Krise deckte gewisse Systemschwächen des Kultursektors auf, so etwa die prekäre soziale Sicherheit vieler Kulturschaffender. Zudem beschleunigte sie bereits bestehende Entwicklungstendenzen wie die Veränderung im Konsumverhalten des Publikums mit einer verstärkten Nachfrage nach Streamingangeboten. Schliesslich zeigte die Covid-Krise auch, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Ebenen, der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor für eine erfolgreiche Kulturpolitik in der Schweiz ist.
Sechs Handlungsfelder der Kulturförderung
Der Bund hat die Covid-Krise zum Anlass genommen, unter Einbezug der Kantone, Städte und Gemeinden sowie der Kulturverbände aller Sparten die Herausforderungen für die Kultur in der Schweiz eingehend zu analysieren. Auf der Grundlage dieser Bestandesaufnahme richten das Bundesamt für Kultur (BAK), Pro Helvetia und das Schweizerische Nationalmuseum in der neuen Kulturbotschaft die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit neu aus. Dazu haben sie sechs Handlungsfelder definiert:
Die Kulturbotschaften des Bundes
Die Kulturbotschaft legt die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes in der Förderperiode 2025-2028 fest. Sie präsentiert die Ziele, die wichtigsten Massnahmen und die Finanzierung sämtlicher Förderbereiche des Bundesamtes für Kultur, von Pro Helvetia und des Schweizerischen Nationalmuseums. Zur Umsetzung sind finanzielle Mittel in der Höhe von 1001,9 Millionen Franken für vier Jahre vorgesehen. Die Vernehmlassung dauert bis am 22. September 2023.
Dokumente
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Herausgeber
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