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Mitteilungen


03.08.2016

Ausschreibung zum Innerschweizer Filmpreis 2017

Nach der erfolgten Lancierung des Innerschweizer Nachwuchs-Kurzfilmwettbewerbs, aktuell bereits in der 2. Ausschreibung, startet die Albert Koechlin Stiftung ihr zweites Wettbewerbsformat zur Unterstützung des Innerschweizer Filmschaffens: den Innerschweizer Filmpreis. Prämiert werden Innerschweizer Filme, die in den Jahren 2015 und 2016 erstaufgeführt wurden. Die Eingabefrist läuft bis zum 1. Dezember 2016.

Ausgangslage
Unter Berücksichtigung der verschiedenen Planungsberichte und Studien, diversen Gesprächen mit Fachpersonen und -organisationen sowie dem Einbezug direkt Involvierter hat sich die Albert Koechlin Stiftung im Sinne ihres Engagements für die Innerschweizer Kultur entschlossen, einen Innerschweizer Filmpreis und einen Innerschweizer Nachwuchs-Kurzfilmwettbewerb zu lancieren. Die AKS will mit ih-rem Engagement das Innerschweizer Filmschaffen als Teil unserer Kultur stärken. Die beiden Preisaus-schreibungen bilden eine Ergänzung zu den Filmförderungs-Zielen der Innerschweizer Kantone.

Der Innerschweizer Filmpreis
Mit der nun gestarteten Ausschreibung fördert die Albert Koechlin Stiftung das Innerschweizer Filmschaffen mit einem Wettbewerb zur Prämierung der überzeugendsten Produktionen aus den Jahren 2015 und 2016. Grundsätzlich zugelassen ist die ganze Palette, ob kurz, mittellang oder lang: Spielfilm, Dokumentarfilm, Animationsfilm oder Experimentalfilm. Ziel dieser Förderung ist es, bereits Geleistetes anzuerkennen, kontinuierliches Schaffen zu unterstützen und neue Projekte zu ermöglichen.

Prämierung
Eine unabhängige Fachjury vergibt, verteilt auf bis maximal 12 Produktionen, Preise der Anerkennung und Unterstützung zur kontinuierlichen Weiterarbeit. Das Preisgeld für eine Produktion beträgt maximal Fr. 50‘000.-. Das Preisgeld für Diplom-Abschlussfilme (Regie) beträgt maximal Fr. 15‘000.-. Zusätzlich werden bis zu drei Spezialpreise an Personen vergeben, die in Funktionen wie Kamera, Drehbuch, Schnitt, Darstellung in tragender Rolle oder Musik an Filmen mitwirkten.

4./5. März 2017 - Innerschweizer Filmpreisverleihung
Die Preisträgerinnen und Preisträger des Innerschweizer Filmpreises sowie deren Filme werden im Rahmen einer Innerschweizer Filmpreisverleihung der Öffentlichkeit präsentiert. Am Wochenende vom 4./5. März 2017 werden die prämierten Filme in den Kinos Bourbaki und Stattkino in Luzern in geeigneten Programmblöcken aufgeführt. Die Veranstaltung wird von einem Rahmenprogramm, unter anderem einem Podium zum Stand der Filmförderung in der Innerschweiz, begleitet. Die Verleihung der Preise und Bekanntgabe der Hauptpreise findet am Samstag, 4. März 2017, im Rahmen einer feierlichen Abendveranstaltung mit geladenen Gästen aus Kultur, Behörden, Politik und Medien statt.

Rahmenbedingungen
Die Ausschreibung richtet sich an professionelle Filmschaffende und Produktionsfirmen, die ihren ge-setzlichen Wohn- resp. Geschäftssitz in der Innerschweiz haben (Kantone Luzern, Schwyz, Nidwalden, Uri und Obwalden). Das Reglement zur Ausschreibung sowie das Anmeldeformular finden sich unter dem folgenden link:

www.aks-stiftung.ch/projekt/filmfoerderung/filmpreis

Für den Projektrat
Martino Froelicher, Projektleiter AKS und Vorsitz Projektrat