Der nordische Film rückt näher zusammen
Die fünf nordischen Filminstitute verstärken ihre Zusammenarbeit, um Filme besser zu verbreiten, ohne dabei ihre nationalen Systeme zusammenzulegen.
Mitteilung EU / SSA / kah 5. Dezember 2018
Die EU hat sich darauf geeinigt, dass neue Regeln für audiovisuelle Mediendienste Minderjährige schützen, den Wettbewerb anregen und europäische Inhalte fördern sollen.
Die EU hat ihre Vorschriften für audiovisuelle Mediendienste aktualisiert, sodass für das traditionelle Fernsehen und für neue Dienste wie Abrufdienste künftig gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen. Zudem werden Video-Sharing-Plattformen erstmals Regeln unterworfen, die sicherstellen, dass die Zuschauerinnen und Zuschauer, insbesondere Minderjährige, besser vor Gewalt verherrlichenden oder schädlichen Inhalten oder Hetze geschützt sind.
Die neuen Vorschriften sollen überdies fürmehr kulturelle Vielfaltsorgen und europäische Inhalte fördern, denn künftig müssen Anbieter audiovisueller Mediendienste auf Abruf dafür sorgen, dass ihre Kataloge einenMindestanteil europäischer Werke von 30 % enthalten. Der Rat hat die neue Richtlinie am 6. November angenommen.
Dies ist die letzte Etappe des Gesetzgebungsverfahrens. Mit der neuen Richtlinie wird die geltende Richtlinie von 2010 über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste geändert. Urheberorganisationen wie die SSA begrüssen «den Fortschritt in der europäischen Politik für audiovisuelle Medien», namentlich bezüglich der Internetplattformen. Die Mitgliedstaaten haben nun 21 Monate Zeit, sie in die nationalen Gesetzgebungen zu übertragen.