Der Kurzfilm: gefördert und bürokratisiert
Am diesjährigen Industry Lab

Der Kurzfilm: gefördert und bürokratisiert

Geri Krebs 14. November 2018

Im Rahmen des Industry Lab 2018 informierte und diskutierte am vergangenen Freitag, 9.11. im Saal der Alten Kaserne Winterthur eine vierköpfige Runde von hochkarätigen Vertretern schweizerischer Förderinstitutionen über Mechanismen, Instrumente und Strategien bei der Förderung der – oftmals immer noch unterschätzten – Schweizer Kurzfilme.

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Die ModeratorinLucie Bader, Verlagsleiterin von CB,
liess die vier Herren auf dem Podium zu Beginn ihre Institutionen vorstellen.
Und es drehte sich dabei vor allem um quantitative Aspekte der
Kurzfilmförderung.Martino Froelicher, Projektleiter der in Luzern ansässigen
Albert Koechlin Stiftung, war der Neue im Bunde und durfte die Runde eröffnen.
Die von Froelicher vertretene Institution ist in der einheimischen
Filmförderung ein junger und vergleichsweise kleiner Player, und verfügt über
die geringsten Finanzmittel. Das sei, wie Froelicher betonte, auch nicht
verwunderlich, denn gemäss einer Studie ist die Innerschweiz im nationalen
Vergleich diejenige Region, die pro Kopf der Bevölkerung generell am wenigsten
Geld für Kulturförderung ausgibt – und an einer Änderung dieses Zustandes arbeite
die von ihm vertretene Stiftung. Je vier mal 15 000 Franken hat sie im Jahr zur
Verfügung, die sie an vier ausgewählte Projekte zur Ideenentwicklung vergeben
kann. Und auf zusätzlich 50 000 Franken beläuft sich der Betrag, der im Rahmen
des seit 2015 jährlich stattfindenden Innerschweizer
Nachwuchs-Kurzfilmwettbewerbs als Herstellungsbeitrag an ein Kurzfilmprojekt
eines Innerschweizer Regisseurs oder einer Regisseurin ausgerichtet wird.

Demgegenüber kann die Zürcher Filmstiftung, die auf dem Podium durch
ihren scheidenden DirektorDaniel Waservertreten war, pro Jahr
durchschnittlich 170 000 Franken allein an Herstellungsbeiträgen an den
Kurzfilm ausrichten. Und der Bund, repräsentiert durch den SRG-ManagerSven
Wälti
, Chef des „Pacte de l'audiovisuel“, sowie durchMatthias Bürcher,
Verantwortlicher im Bundesamt für Kultur (BAK) für Filmstandortföderung und
minoritäre Koproduktionen, konnte letztes Jahr für die Kurzfilmförderung 1,45
Millionen ausgeben. Was natürlich im Vergleich zu den 27,5 Millionen, die
allein die SRG jährlich für die gesamte Filmförderung aufwendet, ein Klacks
ist. Die Bemerkung von Martino Froelicher, die Wertschätzung des Kurzfilms
müsse erhöht werden, wurde denn auch im Publikum mit viel Applaus bedacht.  Dies vor allem, als er argumentierte, dass etwa im Literaturbetrieb AutorInnen von Short Stories auch nicht mit geringeren
Preisen bedacht würden als RomanautorInnen. In der anschliessenden
Publikumsdiskussion zeigten sich dann nach so viel Konsens durchaus auch
strittige Punkte. Es sei bisweilen eine Katastrophe für junge Filmemacher, dass
sie für ihre Eingaben bereits eine Produktionsfirma mit Handelsregistereintrag
nachweisen müssten. Damit würden die Hürden für diejenigen, die in einem
kleinen Rahmen arbeiten wollten, unnötig hoch gehalten. Es war diese Bemerkung
der RegisseurinCorina Schwingruber, die als wohl prononcierteste Wortmeldung
auffiel. Die Cineastin, deren jüngster Kurzfilm, „All Inclusive“, dieses Jahr
in den Wettbewerben der Festivals von Venedig und Toronto lief - und die
bereits mit mehreren früheren Werken in der Schweiz zu den meist
ausgezeichneten Regisseurinnen im Bereich Kurzfilm gehört - betonte, dass die
in den letzten Jahren verstärkte Bürokratisierung nicht wenige junge
Filmschaffende entmutigt habe. Denn diese verzichteten unter diesen
Voraussetzungen darauf, überhaupt noch Fördereingaben bei den erwähnten Stellen
zu machen. „Wir alle, die hier auf dem Podium sitzen, haben öffentliche Gelder,
die wir verteilen und wir sind dem professionellen Filmschaffen verpflichtet “,
entgegnete daraufhin Sven Wälti - und Matthias Bürcher sekundierte ihn: es sei
doch gerade im Interesse der Filmschaffenden, wenn es eine verbindliche und
klare Struktur gebe. Die Diskussion wäre vielleicht etwas anders verlaufen, hätte
sie zwei Tage später stattgefunden – denn dass der Staat genau hinschaut, wenn
öffentliche Gelder verteilt werden, dagegen hat wohl kaum jemand etwas
einzuwenden. Dabei wäre zu hoffen, dass der hehre Grundsatz in Zukunft nicht
nur bei jungen Filmschaffenden gilt, sondern beispielsweise auch bei
Helikopterflügen für Offiziersgattinnen.

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