Kann man noch Werke von kontroversen Kunstschaffenden zeigen?
Von links nach rechts: Laude-Camille Chanton, Christine Salvadé, Olivier Moeschler und Katerina Skila. Auf dem Bildschirm: Johan Rochel. © VFC

Kann man noch Werke von kontroversen Kunstschaffenden zeigen?

Adrien Kuenzy 29. Oktober 2026

Kann man weiterhin Filme von Roman Polanski oder Gérard Depardieu anschauen, ohne damit deren Handlungen gutzuheissen? Und wie soll man mit solchen Werken umgehen, wenn ihre Schöpfer und Schöpferinnen beschuldigt oder verurteilt werden? Vier Fachleute aus den Bereichen Kultur und Film haben sich in Sitten mit einer Frage auseinandergesetzt, die spätestens seit der #MeToo-Bewegung unausweichlich geworden ist.

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Die Filme von Roman Polanski werden nach wie vor stark geschätzt. Die Vorwürfe gegen den Regisseur haben jedoch den Blick eines Teils des Publikums auf sein Schaffen verändert. Ein ähnliches Dilemma stellt sich bei Gérard Depardieu, dessen Filme sich teilweise kaum noch anschauen lassen, ohne an die Gerichtsverfahren rund um den Schauspieler zu denken. Muss man deshalb auf die Aufführung dieser Werke verzichten? «Ich habe ein Problem: Ich mag die Filme von Polanski sehr. Und dann habe ich noch ein anderes Problem, das allerdings anders gelagert ist: Ich kann mir keine Lieder von Bertrand Cantat mehr anhören», räumt Olivier Moeschler ein, Kultursoziologe und assoziierter Forscher an der Universität Lausanne.

Dieser Widerspruch stand im Mittelpunkt einer Podiumsdiskussion, die im September von der Valais Film Commission im Studio13 in Sitten organisiert wurde. Unter der Moderation von Laude-Camille Chanton versuchten vier Teilnehmende, eine Antwort auf folgende Frage zu finden: Kann man das Werk nach Anschuldigungen oder Verurteilungen von seinem Schöpfer beziehungsweise seiner Schöpferin trennen?

Die Verantwortung der Verbreiter

Für Christine Salvadé, Leiterin des Bereichs Kulturinhalte bei RTS, stellt sich diese Frage insbesondere für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Denn einen Film ins Programm aufzunehmen, hängt nicht allein von seiner künstlerischen Qualität ab. Selbstverständlich müssen auch der Kontext und das angesprochene Publikum berücksichtigt werden. RTS stand Ende 2023 beziehungsweise Anfang 2024 vor einem solchen Dilemma, nachdem im Dezember 2023 eine Ausgabe der Sendung «Complément d'enquête» über Gérard Depardieu ausgestrahlt worden war. Da unmittelbar danach Filme mit dem Schauspieler hätten gezeigt werden sollen, verzichtete der Sender schliesslich darauf, diese im damaligen Kontext und mitten in der Weihnachtszeit auszustrahlen.

Laut Salvadé handelte es sich um eine Ausnahmeentscheidung, die keineswegs bedeutete, dass diese Werke dauerhaft von den Bildschirmen verschwinden sollten. «Auch der Zeitpunkt spielt eine Rolle», betont sie. Das Fernsehen behält somit die Möglichkeit, eine Ausstrahlung zu verschieben, ohne für die Zukunft grundsätzlich darauf zu verzichten. «Wir haben auch die Aufgabe, das filmische Erbe weiterzugeben», erinnert die Verantwortliche.

Eine Programmänderung kann zudem den zahlreichen Filmschaffenden schaden, die an einem Film mitgewirkt haben. Denn hinter einem Regisseur oder einer Schauspielerin stehen mitunter Hunderte von Technikern und Technikerinnen , Bühnenbildnern und Bühnenbildnerinnen sowie Produzenten und Produzentinnen, die zur Entstehung des Werks beigetragen haben. «Man sieht immer nur den Autor als Einzelperson. Tatsächlich steht dahinter aber ein ganzes Netzwerk aus Geldgebern und Unternehmen. Das wiegt schwer», stellt Moeschler fest.

Eine individuelle Entscheidung

Soll man es dem Publikum überlassen, selbst zu entscheiden? Diese Position vertritt Johan Rochel, promovierter Jurist und Philosoph, der sich aus Zürich per Fernverbindung an der Diskussion beteiligte. Seiner Ansicht nach gibt es verschiedene mögliche Herangehensweisen. Manche sind der Meinung, dass ein Werk unabhängig von seinem Schöpfer existiert, während andere davon ausgehen, dass es untrennbar mit dessen Lebensweg verbunden bleibt. Dazwischen gibt es eine differenziertere Haltung, die den Entstehungskontext berücksichtigt, ohne das Werk auf die Persönlichkeit seines Urhebers oder seiner Urheberin zu reduzieren.

Ein Werk zu mögen bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dessen Urheber finanziell unterstützen zu wollen. «Mit einem Kauf oder der Unterstützung eines Künstlers senden Sie ein Signal – nicht nur an den Künstler selbst, sondern auch an den Markt insgesamt», erklärt Rochel. Der Philosoph verweist dabei unter anderem auf Patrick Bruel und die Kontroversen rund um dessen Konzerte in der Westschweiz. Ob jemand ein Ticket kauft oder nicht, bleibt jedem selbst überlassen. Doch einen Künstler daran zu hindern, aufzutreten, ist für den Philosophen eine Grenze, die er insbesondere mit Blick auf die Meinungsfreiheit und die wirtschaftliche Freiheit nicht überschreiten möchte.

Moeschler relativiert diese Sichtweise allerdings. Seiner Ansicht nach können sich Institutionen, die mit öffentlichen Geldern finanziert werden, nicht vollständig ihrer Verantwortung entziehen und diese allein den Zuschauern und Zuschauerinnen übertragen. Zumal die Anforderungen an den Kulturbereich in den vergangenen Jahren zugenommen haben, insbesondere in den Bereichen Gleichstellung, Wirtschaftlichkeit und Arbeitsbedingungen.

Das Genie entschuldigt längst nicht mehr alles

Denn seit #MeToo wird nicht nur die Verbreitung von Werken infrage gestellt, sondern auch die Art und Weise, wie sie entstehen. «Eine Künstlerin oder ein Künstler muss provozieren, irritieren, unbequeme Bereiche erkunden und Geschichten erzählen dürfen, die nicht unbedingt der vorherrschenden Moral einer bestimmten Zeit entsprechen», betont Katerina Skila, Drehbuchautorin, Regisseurin und Mitglied des Exekutivkomitees von SWAN, dem Schweizer Netzwerk audiovisueller Frauen. «Diese künstlerische Freiheit verleiht im wirklichen Leben jedoch selbstverständlich keinerlei Sonderrechte. Ein grosser Regisseur, eine grosse Schauspielerin oder ein bedeutender Produzent steht weder über dem Gesetz noch über den elementaren Regeln des Respekts gegenüber anderen.»

Diese Unterscheidung scheint unter den Diskussionsteilnehmenden auf breite Zustimmung zu stossen. «Ich finde, wir müssen uns von der Vorstellung verabschieden, dass ein Genie sich grundsätzlich alles erlauben darf, dass man ihm alles durchgehen lassen muss und dass umgekehrt ein ethisch handelnder Künstler zwangsläufig weniger gut ist», betont Salvadé. Skila erinnert jedoch daran, dass die Machtverhältnisse in der Filmbranche nach wie vor sehr ungleich sind. Die Branche wurde historisch von Männern dominiert. Gegenüber einem allmächtigen Produzenten oder einer einflussreichen Regisseurin hat ein junger Schauspieler nicht immer eine Chance, zumal die weitere Karriere von deren Entscheidungen abhängen kann.

Dennoch beginnt sich die Einstellung allmählich zu ändern. Moeschler verweist insbesondere auf das Aufkommen von Intimitätskoordinatorinnen und -koordinatoren bei Filmproduktionen, die dafür zuständig sind, sensible Szenen zu begleiten und abzusichern. Ihre Aufgabe beschränkt sich keineswegs auf Sexszenen. Vielmehr geht es auch darum, Schauspieler und Schauspielerinnen vor bestimmten Situationen körperlicher oder psychischer Gewalt zu schützen.

Werke müssen in ihren Kontext eingeordnet werden

Wie verhält es sich mit Filmen, die bereits gedreht wurden? Für Diskussionen sorgte insbesondere der Fall von Bernardo Bertoluccis «Der letzte Tango in Paris». Der 1972 erschienene Filmklassiker mit Marlon Brando und Maria Schneider ist bis heute durch die Umstände belastet, unter denen eine Szene sexueller Gewalt gedreht wurde. Ihn deshalb von den Bildschirmen verschwinden zu lassen, kommt für Skila jedoch nicht infrage. Die Regisseurin plädiert vielmehr dafür, den Film in seinen historischen und produktionstechnischen Kontext einzuordnen, damit das Publikum auch über die Umstände seiner Entstehung informiert ist.

Moeschler teilt diese Ansicht. Seiner Meinung nach sollte man sich von der Gegenüberstellung zwischen dem «autonomen Werk» und dem «zu zensierenden Werk» lösen. So könnten diese Filme weiterhin gezeigt werden, während das Publikum gleichzeitig über die Umstände ihrer Entstehung aufgeklärt wird.

Eine solche Kontextualisierung lässt sich in einem Kinosaal im Rahmen einer Einführung oder einer anschliessenden Diskussion einfacher umsetzen als auf Streamingplattformen. Salvadé warnt allerdings davor, dass bestimmte Werke andernfalls verschwinden könnten, was der Weitergabe des kulturellen Erbes schaden würde. «Ich halte es für äusserst gefährlich, Werke, die ihre Epoche geprägt haben, unsichtbar zu machen», warnt sie

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