Verleihförderung beim Bundesamt für Kultur
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Verleihförderung beim Bundesamt für Kultur

Teresa Vena 3. April 2026

Matthias Bürcher, Leiter Dienst Auswertung und Angebotsvielfalt, erklärt, wie es mit der Verleihförderung beim Bundesamt für Kultur aussieht.

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Welche Förderinstrumente stehen zur Verfügung?

Das wichtigste ist die Vielfaltsprämie, die für eine grosse Angebotsvielfalt sorgen soll. Der Verleih verpflichtet sich zu einer bestimmten Anzahl Vorstellungen im Kino und wird belohnt, wenn der Film viele Eintritte (zwischen 2’000 bis 60’000) erreicht. Die Prämie gilt für Schweizer Produktionen (Budget 670'000 Franken im Jahr) einerseits und für aussereuropäische Autorenfilme (250'000 Franken) andererseits. Für europäische Werke greifen die Instrumente der Media-Ersatzmassnahmen (2,1 Millionen Franken). Darüber hinaus erhalten Verleiher eine Gutschrift aus der erfolgsabhängigen Filmförderung (Succès Cinema), die sie in Verleihgarantien (bis zu 70 Prozent) und Promotionskosten (bis zu 50 Prozent) reinvestieren können. Seit 2026 können dieses Instrumente miteinander kombiniert werden, solange die Schwelle von 70 Prozent Bundesförderung nicht überschritten wird.

Welche Herausforderungen sehen Sie im Verleihgeschäft?

Der Verleih ist vom Kinomarkt abhängig. Es gehen aber weniger Menschen ins Kino, während gleichzeitig mehr Filme starten und um Aufmerksamkeit konkurrieren. Der Aufwand für Kinostarts ist zudem gestiegen. Klassische Werbemittel wie Plakate verschwinden, während Social-Media-Kampagnen sehr arbeitsintensiv sind und jeder Film individuell positioniert werden muss. Wertvolle Promotion durch Filmkritik fällt weg und damit eine Einordnungshilfe, was sowohl für Publikum als auch für Verleiher die Übersicht in einem Umfeld mit zahlreichen täglichen Neustarts erschwert. Im übrigens machen Schweizer Filme meist nur 20 bis 30 Prozent des Umsatzes aus, weswegen Verleiher stark vom internationalen Markt abhängig sind und von den Entwicklungen in Hollywood, Frankreich oder anderen Filmmärkten.

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