BAK: Abkommen zwischen der Schweiz und Mexiko in Kraft getreten

BAK: Abkommen zwischen der Schweiz und Mexiko in Kraft getreten

Kathrin Halter 29. Juli 2018

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Zwei
bilaterale Abkommen mit Mexiko zu Film-Koproduktionen sowie zum
Kulturgütertransfer sind am 25. Juli in Kraft getreten. Die Abkommen wurden im
vergangenen Jahr durch Bundespräsident Alain Berset und die mexikanische Kulturministerin
Maria Cristina Garcia Cepeda unterzeichnet.

Im Abkommen im Filmbereich werden die
Koproduktionsbedingungen zwischen den beiden Ländern festgelegt. Die im Rahmen
dieses Abkommens koproduzierten Filme werden so von einer erleichterten
Finanzierung und besseren Vertriebsmöglichkeiten in Mexiko und in der Schweiz
profitieren können. Solche Koproduktionsabkommen wurden bereits mit Deutschland
und Österreich, Frankreich, Italien, der französischen Gemeinschaft Belgiens,
Luxemburg sowie Kanada abgeschlossen.

Das Abkommen zum Kulturgütertransfer dient der Erhaltung des kulturellen Erbes
der beiden Staaten und der Stärkung des kulturellen Austausch sowie der
Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern. Gegenstand des Abkommens
sind archäologische Funde von der Vorgeschichte bis 1500 n. Chr., die
besonders von rechtswidrigen Grabungen und illegalem Handel betroffen sind.
Solche Abkommen wurden bereits mit Italien, Griechenland, Kolumbien, China,
Zypern und Peru abgeschlossen.

www.bak.admin.ch

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