Die bisherige «Cadrage – Zürcher Filmpreise»
war eine Rahmenveranstaltung mit Filmpreisen dreier verschiedener
Stifterinnen: Succès-Zürich (Erfolgsprämien der Zürcher Filmstiftung), die
Filmpreise der Stadt Zürich sowie der Kurzfilmpreis der Stadt Winterthur. Die
Auszeichnungen wurden jeweils autonom durch die jeweilige Stifterin juriert,
der Anlass selbst wurde von der Zürcher Filmstiftung organisiert.
Vereinheitlichung
bei kulturellen Auszeichnungen
Die Stadt Zürich hat im Zuge der
Aufgabenprüfung und Vereinheitlichung bei den kulturellen Auszeichnungen
beschlossen, ab 2019 auf spezielle Filmpreise mit einer eigenen Kommission zu
verzichten. Damit wird die Übergabe der Filmförderung an die Zürcher
Filmstiftung komplett vollzogen. Die Stadt Zürich wird aber weiterhin den
Kunstpreis sowie den Preis für allgemeine kulturelle Verdienste ausrichten,
mit denen auch Filmschaffende geehrt werden können. Zudem werden bei der
Zürcher Filmstiftung die bisherigen Succès-Zürich-Prämien durch ein neues
Fördermodell ersetzt. Auch die Stadt Winterthur überdenkt zur Zeit den Rahmen
der Verleihung des Winterthurer Kurzfilmpreises. Daher ist eine Fortsetzung der
«Cadrage» aus Sicht der Stadt Zürich und der Zürcher Filmstiftung nicht mehr
sinnvoll.
Würdigung
des Zürcher Filmschaffens mit verstärkter Publikumseinbindung
Der Stiftungsrat der Zürcher Filmstiftung
(vertreten sind die Städte Zürich und Winterthur, der Kanton sowie die
Filmbranche) hat die Absicht, ab 2019 zur Vergabe der Filmpreise eine Publikumsjury
einzusetzen. Damit soll verstärkt die Diskussion über Zürcher
Filmproduktionen und zur Fördertätigkeit der Filmstiftung ermöglicht werden.
Die Zürcher Filmstiftung wird voraussichtlich im September 2018 über die
Neukonzeption des künftigen Zürcher Filmpreises im Detail informieren.
Die letzte Eingabefrist für die Filmpreise
der Stadt Zürich 2018 läuft noch bis zum 29. Juni 2018.