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«Alles ist denkbar, was eine praktikable Lösung ermöglicht»

Das Gespräch führte Kathrin Halter
18. Februar 2020

«All Inclusive» von Corina Schwingruber Ilić gewann 2019 den Schweizer Filmpreis als Bester Kurzfilm.

Ivo Kummer nimmt Stellung zu Vorwürfen und Vorschlägen von Pro Short und erinnert daran, dass der Kurzfilm schon immer jene Kategorie beim Schweizer Filmpreis war, die am meisten zu diskutieren gab.

 

Pro Short erhebt den Vorwurf, dass das BAK «erst jetzt und nachdem Pro Short wiederholt auf die Misstände hingewiesen hat» die Teilnahmevoraussetzungen für Kurzfilme prüfen will. Weshalb hat das BAK nicht ­früher reagiert?

Die Ausschreibung wurde Anfang August publiziert, die Teilnahmebedingungen waren bekannt. Es ist bei einer Ausschreibung problematisch, inmitten eines laufenden Verfahrens die Teilnahmebedingungen zu ändern, weil es zum Beispiel zu wenige Anmeldungen gibt. Deshalb sind, wie in der Ausschreibung vorgesehen, jene Kurzfilme, die die Bedingungen erfüllten, nächstes Jahr zugelassen  und die Kategorie wird dieses Jahr sistiert; sechs Filme ermöglichen keinen echten Wettbewerb. Wir haben aber bereits früher angekündet, dass wir 2020 mit der Schweizer Filmakademie, Pro Short und externen Fachleuten zusammensitzen wollen, um die Zulassungsbedingungen für 2021 anzupassen.

 

Pro Short kämpft seit langem für eine Erweiterung der Succès Festival-Liste für Kurzfilme. Weshalb beschränkt man sich da auf internationale Festivals sowie auf internationale Wettbewerbe bei den zugelassenen Schweizer Festivals?

Seit der Schweizer Filmpreis existiert, ist der Kurzfilm jener Bereich, der am meisten zu diskutieren gibt. So hat sich die Schweizer Filmakadmie immer wieder beklagt, dass es zu viele wählbare Kurzfilme gab. Es war zu befürchten, dass die Mitglieder sich nicht mehr alle Filme ansahen und sich bei der Wahl an bekannten Namen orientierten. Deshalb wurden die Zulassungsbedingungen für Kurzfilme strenger – vermutlich zu streng. Jetzt ist ein Fine-Tuning der Bedingungen erforderlich. Ich bin ja auch erschrocken, als ich sah, wie wenig Kurzfilme angemeldet waren… Es stellt sich für mich aber auch die Frage, weshalb nicht mehr zum Beispiel vom BAK geförderte Kurzfilme an internationale Festivals reisen können – sind sie schlechter geworden? Bestehen sie weniger bei der internationalen Konkurrenz? Auch darüber will ich mit Pro Short reden.

 

Pro Short schlägt vor, dass auch Kurzfilm-Gewinner von Schweizer Wettbewerben qualifiziert wären sowie Filme, die an mindestens zwei von drei Schweizer ­Festivals auf der Liste laufen. Was halten Sie davon?

Alles ist denkbar, was eine praktikable Lösung ermöglicht; ich bin da sehr ergebnis­offen. Es geht ja darum, die besten Kurzfilme im Wettbewerb zu haben und zugleich eine Anzahl, die für die wählenden Akademiemitglieder tragbar ist. Es muss auch im Interesse von Pro Short sein, dass wir eine Menge an Filmen haben, die auch fair beurteilt werden kann.

 

Bleibt die Frage der (kurzen) Abschlussfilme. Pro Short plädiert für ihre Integration in die Kategorie Kurzfilm, was auf eine Aufhebung der Kategorie Abschlussfilm herauslaufen würde.

Das ist das eine. Das andere ist, dass wir keine reinen Schulfilme, sondern nur unabhängig (ko)produzierte Schulfilme unterstützen und auszeichnen dürfen. Sämtliche Nominationen für den Filmpreis werden aus dem  Kredit zur Förderung der Filmproduktion finanziert.

Bei den Abschlussfilmen suchten wir nach Lösungen, die eine Ausnahme ermöglichen. diese werden aus dem Kredit zur Förderung der Filmkultur finanziert. So ist es möglich, auch reine Schulfilme, die nicht unabhängig produziert wurden, auszuzeichnen. Es geht dabei darum, Wertschätzung gegenüber den Filmschulen zu zeigen.

 

Was hält das BAK von der Inklusion von Schulfilmen, die keine Abschlussfilme sind? 2018 gab es nur einen einzigen Abschlussfilm, der sich für die Wahl in dieser Kate­gorie qualifizierte.

Es gibt in jedem Jahrgang Schwankungen; dieses Jahr gibt es aber wieder deutlich mehr Abschlussfilme, weil die Zulassungsbedingungen gegenüber 2018 gelockert wurden.

Aber auch da: Unsere gesetzlichen Grundlagen sind nicht dafür ausgerichtet. Der Bund darf nur das professionelle Filmschaffen fördern. Dieses wird auch durch die Ausbildung definiert – deshalb beginnt man mit der Förderung und eben auch der Auszeichnung ab Bachelor-und Masterfilmen und nicht schon vorher.

Es gibt ja auch noch die Forderung, innerhalb des Kurzfilms separate Kategorien aufzustellen, also zwischen Dok- und Spielfilmen zu unterscheiden. Das ergibt aber nicht die kritische Masse, die es braucht, um eine genügend grosse Auswahl sicherzustellen.

 

▶  Originaltext: Deutsch

Die Nominierten von 2019

Medienmitteilung Schweizer Filmpreis / kah
31 Januar 2019

Der Kurzfilm hat Besseres verdient

Jasmin Basic, Präsidentin Pro Short
18 März 2018

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