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Mitteilungen


06.07.2020

Oscar 2021: Auswahlverfahren für den Schweizer Beitrag in der Kategorie «International Feature Film»


Das Bundesamt für Kultur (BAK) lädt Rechteinhaberinnen und -inhaber von abendfüllenden Kinofilmen ein, an der Auswahl des Schweizer Beitrags für den 93. Oscar teilzunehmen.

 

Das BAK hat die Promotionsagentur Swiss Films mit der Vorbereitung und Durchführung des Auswahlverfahrens für den Schweizer Beitrag um den Oscar in der Kategorie «International Feature Film» (ehem. «Foreign Language Film») beauftragt. Sie ist für die formale und termingerechte Einhaltung der von der Academy of Motion Picture Arts and Sciences (AMPAS) aufgestellten Richtlinien verantwortlich und fungiert als ausführende Koordinationsstelle. Swiss Films berät, begleitet und unterstützt die Promotionskampagne für den ausgewählten Schweizer Beitrag.

Anmeldeschluss ist der 17. Juli 2020.

 

Zulassungsvoraussetzungen

Die Anforderungen an die Filme ergeben sich aus dem Filmgesetz (SR 443.221; Art. 3 und 5 FiG), aus der Verordnung über die Förderung der internationalen Präsenz des Schweizer Filmschaffens und die MEDIA-Ersatzmassnahmen (SR 443.122; Art. 13ff IPFiV) sowie aus den Richtlinien der Academy of Motion Picture Arts and Sciences (AMPAS) bzw. unter Vorbehalt weiterer Anpassungen der AMPAS Richtlinien für 2021:

  • Es muss sich um einen langen Kinofilm handeln.
  • Start des Films in der Schweiz zwischen 1. Oktober 2019 und 31. Dezember 2020, eine kommerzielle Auswertung in öffentlichen Spielstellen und in einem üblichen Vorführ-Rhythmus an mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen, bzw. vorbehaltlich weiterer Anpassungen der Richtlinien für 2021 durch die AMPAS.
  • Der Film kann jede Sprache oder Kombination von Sprachen beinhalten, solange die dominierende Sprache nicht Englisch ist.
  • Zugelassen sind: Schweizer Filme oder anerkannte Koproduktionen, wobei für Produktion, Regie und Drehbuch mindestens zwei der drei Funktionen mit Schweizerinnen bzw. Schweizern besetzt sein müssen (Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit oder ständigem Wohnsitz in der Schweiz).
  • Die Funktionen Kamera, Schnitt, Produktionsdesign, Kostüm, Ton und Musik müssen zu einem überwiegenden Teil mit Schweizerinnen und Schweizern besetzt sein.
  • Die Schauspielerinnen und Schauspieler müssen zu einem "bedeutenden Teil" aus der Schweiz stammen.
  • Der Film darf vor dem Kinostart keine öffentliche Auswertung gehabt haben, siehe Beilage Rule Thirteen, Abschnitt B.3.
  • Der Film muss über korrekte englische Untertitel verfügen.
    Siehe dazu auch:
    Informationen an die Rechteinhaber PDF Beilage
    Richtlinien AMPAS zur Kategorie «International Feature Film» (Rule Thirteen) PDF Beilage Richtlinien AMPAS (global)

Anmeldung für das Auswahlverfahren in der Schweiz

Für die Anmeldung braucht es folgende Unterlagen elektronisch (oder postalisch in 5-facher Ausführung):

  • Datiertes und unterschriebenes kurzes Motivationsschreiben zur folgenden Fragestellung: Was qualifiziert Ihren Film für die Oscar-Kampagne (Auswertung, Preise, Resonanz)?
  • Beilage 1: Kopie des Ursprungszeugnisses oder der offiziellen Anerkennung als Koproduktion;
  • Beilage 2: Nachweis über den fristgerechten Kinostart (inkl. Anzahl Kinoeintritte) oder eines bis 31.10.2020 geplanten Kinostarts (Pro Cinema Auszug, LOI Verleih/Kino, Programmauszug Kino o.ä.);
  • Beilage 3: Inserat (z.B. PDF einer Zeitungsseite, Screenshot o.ä.) zum Nachweis einer professionell erfolgten Auswertung im Kino (AMPAS verlangt bei der Anmeldung einen Werbenachweis «Proof of Advertising»);
  • Beilage 4: Komplette Stab- und Besetzungsliste mit Angaben zu Nationalität und Wohnsitz;
  • Beilage 5: Synopsis in einer Landessprache und in Englisch;
  • Beilage 6: Streaming-Link für die Sichtung des Films durch die Jury auf einer VoD-Plattform (mit deutschen, französischen oder englischen Untertiteln). Bei Auswahl des Films werden weitere Materialien für die Anmeldung des Films gebraucht (u.a. 1 DCPs sowie 50 NTSC DVDs).

Anmeldung und Auskünfte

SWISS FILMS, Laura Daniel, Talent & Awards Neugasse 6, Postfach, 8031 Zürich
Tel. 043 211 40 53, [email protected]

 

Durchführung des Auswahlverfahrens in der Schweiz

Swiss Films prüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und auf Einhaltung der Vorgaben. Swiss Films kann zusätzliche Auskünfte verlangen.

Das BAK bestimmt eine 5-köpfige Jury aus Filmexpertinnen und -experten sowie den Vorsitz der Jury. Auf eine ausgeglichene Vertretung von Frauen und Männern sowie der Sprachregionen wird Wert gelegt. Ausgeschlossen sind Personen, die selber an einem der angemeldeten Filme mitgewirkt haben oder beteiligt sind, oder die aus anderen Gründen an der Empfehlung eines Filmes ein persönliches Interesse haben könnten.

Die Titel der wählbaren Filme und die Zusammensetzung der Jury werden auf www.bak.admin/film publiziert.

Die Jury-Mitglieder sichten die Filme individuell, wählen an einer gemeinsamen Sitzung den erfolgversprechendsten Film und übermitteln dem BAK ihre begründete Empfehlung. Das BAK entscheidet. Swiss Films meldet den Film für die Kategorie „International Feature Film“ bei der AMPAS für den Oscar an.

 

Termine

Das BAK wird den Film, der die Schweiz im Wettbewerb um einen Oscar vertritt, per Medienmitteilung im September öffentlich bekannt geben. Über den Entscheid wird im Vorfeld keine Korrespondenz geführt. Einzig die Rechteinhaberin bzw. der Rechteinhaber des ausgewählten Filmes wird vor Publikation der Medienmitteilung benachrichtigt.

«Delémont-Hollywood» veranstaltet jährlich einen Abend zu Ehren des Films, der die Schweiz im Wettbewerb um einen Oscar vertritt. Weitere Informationen unter https://delemont-hollywood.ch/

Die Academy of Motion Picture Arts and Sciences (AMPAS) in Hollywood veröffentlicht voraussichtlich am 9. Februar 2021 die Short List und am 15. März 2021 die fünf nominierten Filme. Die Verleihung der Oscars findet am 25. April 2021 im Dolby Theatre in Los Angeles statt.

Bern, 25. Juni 2020