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Mitteilungen


10.08.2019

Leistungsvereinbarungen 2020-2023

Im Rahmen der Förderung der Filmkultur bestätigt das Bundesamt für Kultur (BAK) sein Engagement für die Filmvermittlung bei Kindern und Jugendlichen durch die Erneuerung seiner Unterstützung für vier Organisationen. Unter Vorbehalt der Budgetgenehmigung durch die Eidgenössischen Räte wird sich ab 2020 der Gesamtbetrag für die nächsten vier Jahre auf 600‘000 Franken pro Jahr belaufen.

Im Februar 2019 hat das Bundesamt für Kultur (BAK) die Ausschreibung zur Unterstützung an die Betriebskosten von Organisationen lanciert, die in der Schweiz regelmässig Aktivitäten im Bereich der Filmvermittlung bei Kindern und Jugendlichen anbieten. Sieben Organisationen haben sich um eine Leistungsvereinbarung für die Jahre 2020 bis 2023 beworben. Fünf Dossiers wurden den Fachleuten Duscha Kistler, Cécilia Bovet und Lukas Renckly zur Begutachtung weitergeleitet.

Das BAK beabsichtigt, auf der Basis der Empfehlungen der Fachleute, mit den nachfolgenden Organisationen eine Leistungsvereinbarung für die Jahre 2020-2023 abzuschliessen:

  • Associazione Castellinaria. Festival del cinema giovane, Bellinzona: 70'000 Franken pro Jahr
  • Association La Lanterne Magique, Neuenburg: 360'000 Franken pro Jahr
  • Association Roadmovie, Lausanne: 130'000 Franken pro Jahr
  • Verein Kinokultur in der Schule, Solothurn: 40'000 Franken pro Jahr

Alle vier Organisationen verfügen über eine professionelle Organisation und bieten in der Schweiz regelmässig Aktivitäten im Bereich der Filmvermittlung bei Kindern und Jugendlichen an. Ihre Vermittlungstätigkeit hat eine kritische und nachhaltige, auf ein junges Zielpublikum ausgerichtete Auseinandersetzung mit dem nationalen und internationalen Filmschaffen zum Gegenstand.

Unter Vorbehalt der Budgetgenehmigung durch die Eidgenössischen Räte wird sich die jährliche Unterstützung des BAK auf insgesamt 600‘000 Franken für die nächsten vier Jahre belaufen. Dies entspricht einem leichten Anstieg zur vorhergehenden Periode.