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Neue EU-Regeln für audiovisuelle Mediendienste

Mitteilung EU / SSA / kah
05. Dezember 2018

Die EU hat sich darauf geeinigt, dass neue Regeln für audiovisuelle Mediendienste Minderjährige schützen, den Wettbewerb anregen und europäische Inhalte fördern sollen.

Die EU hat ihre Vorschriften für audiovisuelle Mediendienste aktualisiert, sodass für das traditionelle Fernsehen und für neue Dienste wie Abrufdienste künftig gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen. Zudem werden Video-Sharing-Plattformen erstmals Regeln unterworfen, die sicherstellen, dass die Zuschauerinnen und Zuschauer, insbesondere Minderjährige, besser vor Gewalt verherrlichenden oder schädlichen Inhalten oder Hetze geschützt sind. 

Die neuen Vorschriften sollen überdies für mehr kulturelle Vielfalt sorgen und europäische Inhalte fördern, denn künftig müssen Anbieter audiovisueller Mediendienste auf Abruf dafür sorgen, dass ihre Kataloge einen Mindestanteil europäischer Werke von 30 % enthalten. Der Rat hat die neue Richtlinie am 6. November angenommen. 

Dies ist die letzte Etappe des Gesetzgebungsverfahrens. Mit der neuen Richtlinie wird die geltende Richtlinie von 2010 über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste geändert. Urheberorganisationen wie die SSA begrüssen «den Fortschritt in der europäischen Politik für audiovisuelle Medien», namentlich bezüglich der Internetplattformen. Die Mitgliedstaaten haben nun 21 Monate Zeit, sie in die nationalen Gesetzgebungen zu übertragen.

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