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Die Kulturbotschaft will nun auch ausländische Fernsehsender besteuern

Pascaline Sordet / Kathrin Halter
27. Februar 2020

Alain Berset © World Economic Forum / Jakob Polacsek (CC)

Der Bundesrat hat am 26. Februar die Kulturbotschaft 2021–2024 verabschiedet und an das Parlament überwiesen. Zusätzlich zur Streaming-Abgabe wird in der Vorlage nach der Vernehmlassung nun auch vorgeschlagen, in der Schweiz aktive ausländische Fernsehsender zu besteuern. Zudem kann das ZFF wieder Gelder vom BAK erhalten. 

Der Bundesrat betont die Kontinuität, setzt aber gleichzeitig einen Schwerpunkt auf die Herausforderungen des digitalen Umbruchs: Online-Anbieter von Filmen werden bekanntlich verpflichtet, durch eine Streaming-Abgabe von 4% in das unabhängige Schweizer Filmschaffen zu investieren. Das stellt diese Dienste dem inländischen Fernsehen gleich. Die Kantone, mehrere Parteien (BDP, CVP, SP, Grüne) und die meisten Kulturverbände begrüssen den Vorschlag.

Einige Verbände waren während der Vernehmlassung sogar der Meinung, dass diese neuen Verpflichtungen nicht weit genug gehen. Sie forderten erfolglos, dass auch Plattformen wie YouTube dazu verpflichtet werden sollen. Ein Teil der Filmbranche verlangte ausserdem, dass die Quote für europäische Filme (30%) mit einer Quote für Schweizer Filme ergänzt werde. Das lehnte der Bundesrat jedoch ab, um den europäischen Vorschriften zu entsprechen.

 

Besteuerung ausländischer Sender

Unter den Stellungnahmen der Branche sprach sich insbesondere die SRG dafür aus, die Investitionspflicht auf ausländische Fernsehsender mit Programm- oder Werbefenstern in der Schweiz auszudehnen, was nun der Fall ist. Le Temps erinnert daran, dass diese Fenster in den Jahren 2000 bis 2010 Gegenstand eines erbitterten Kampfes waren, vor allem in der Westschweiz, weil die RTS damals das Recht der Sender angefochten hatte, Geld von den Werbeunternehmen auf ihrem Gebiet einzunehmen. Der Fall ist bis vor das Bundesgericht gekommen. Tatsächlich sei die Schweiz eines der wenigen Länder in Europa, so Le Temps, das die Einnahmen der Sender auf seinem Territorium nicht besteuere und keine Abgabe für das Schweizer Audiovisionsschaffen verlange.

Alle diese (bestehenden und erwünschten) Reinvestitionsverpflichtungen sollen im Filmgesetz zusammengefasst werden, was bedeutet, dass das BAK für deren Umsetzung verantwortlich wäre.

 

Filmerbe unumstritten

Der Bundesrat möchte auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die vom Bund geförderten Filme nach ihrer kommerziellen Auswertung für die Öffentlichkeit leichter zugänglich sind. Nur SFP lehnt die Bestimmung ab, davon ausgehend, dass die meisten Filme heute bereits online verfügbar sind nach der Auswertung in Kinos und im Fernsehen. Die SP, die Grünen und mehrere Kulturorganisationen betonten während der Vernehmlassung, der Zugang zu den Filmen dürfe nicht kostenlos sein, der Preis dürfe allerdings auch nicht zu hoch liegen.

 

«Lex ZFF» gestrichen

In einem weiteren Punkt wurde das Filmgesetz verändert: In der Vorlage hiess es ursprünglich, dass beispielsweise ein Festival keine Subventionen erhält, wenn es einem gewinnorientierten Unternehmen gehört. Davon wäre das ZFF betroffen gewesen, das sich im Besitz der NZZ befindet. Die «Lex ZFF» wurde nach der Vernehmlassung gestrichen: Das Zurich Film Festival kann nun wie in den vergangenen Jahren Gelder vom Bundesamt für Kultur erhalten, wenn nachgewiesen werden kann, dass es gemeinnützig und nicht gewinnorientiert ist. Dazu muss das ZFF dem BAK die nötigen Unterlagen zur Verfügung stellen.

 

Immersive Kunst ist kein Game

Im Bereich der Kreativität und Innovation wird das Programm «Kultur und Wirtschaft», das auf die Förderung von Design und interaktiven Medien ausgerichtet ist, weitergeführt und in in den Aufgabenbereich von Pro Helvetia integriert. Emmanuel Cuénod, scheidender Direktor des GIFF (der in CB die Vermischung von Video Games und immersiver Kunst bedauert hatte), schreibt auf Facebook: «Welch eine Erleichterung, in der Kulturbotschaft zu lesen, dass der Bundesrat unserer Empfehlung gefolgt ist und immersive Kunst (Virtual Reality, Augmented Reality usw.) nicht zu einer Unterkategorie von Video Games gemacht hat. Das ist eine hervorragende Nachricht für die audiovisuelle Innovation in der Schweiz. Nun geht es darum, dass sich Pro Helvetia und das Bundesamt für Kultur endlich an einen Tisch setzen und den Umgang der Förderung virtueller Werke klar definieren». Es bleibt also noch viel zu tun.

 

Jetzt ist das Parlament am Zug

Jetzt, da das Vernehmlassungsverfahren abgeschlossen ist und der Bundesrat den Text verabschiedet hat, kommt das Parlament zum Zug. Die beiden Kammern werden sich getrennt dazu äussern, zuerst in der Kommission, dann im Plenum. Es ist also durchaus möglich, dass noch Änderungen am Text vorgenommen werden.

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