Medienmitteilung SSA
24. Oktober 2019
Bundeshaus Bern
Versuche, Privilegien zu erhalten, sei es für die Bibliotheken, sei es für die Hotellerie, wurden abgewehrt. Das Resultat ist nicht spektakulär, aber doch eher zufriedenstellend in den Augen der Organisationen, welche die Kulturschaffenden vertreten.
Und so wird die Schweiz 2020 ein neues Vergütungsrecht zugunsten der Drehbuchschreibenden und Regieführenden für die Nutzung ihrer Werke als Video on Demand einführen. Dieses Recht wird von den zugelassenen Urheberrechtsgesellschaften verwaltet, die Kulturschaffenden können es weder abtreten noch darauf verzichten. Der systematische Schutz ihrer Rechte wird somit verbessert. Der Zeitpunkt ist richtig: Zahlreiche neue Streaming-Plattformen stehen kurz vor ihrer Lancierung. Das Internet wird also die Errungenschaften der Urheberinnen und Urheber im linearen Bereich nicht zum Verschwinden gebracht haben. Die Vorschläge der Kulturbotschaft 2021-2024 gehen ebenfalls darauf ein, dass das Publikumsverhalten klar zum nicht linearen Konsum audiovisueller Inhalte tendiert.
Trotz dieser Fortschritte ist Streaming keineswegs das neue Eldorado der Kulturschaffenden. Der organisierte Kampf für die Entschädigung der Urheberinnen und Urheber, der in Frankreich im 18. Jahrhundert begann, duldet keine Pause. Die schweizerischen Urheberrechtsgesellschaften nehmen diese Herausforderungen mit Entschlossenheit an – und setzen derweil das neue Vergütungsrecht für VOD um.
Sophie Dascal / npa
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Medienmitteilung / OFC
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