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Ein europäisches Urheberrecht für das Digitalzeitalter

Pascaline Sordet / Thomas Gross
27. März 2019

Das Europa-Parlament hat am 26. März für die Umsetzung einer Richtlinie zum Urheberrecht im vereinten digitalen Markt gestimmt. Diese vereinheitlicht die Regeln für geistiges Eigentum europaweit.

Die Neufassung des Urheberrechts sieht im Grundsatz eine anteilige Vergütung von Autoren und Autorinnen aus allen Teilen Europas vor. Die Richtlinie stärkt sowohl die Verhandlungsposition der Autoren als auch ihr Recht auf Information hinsichtlich der Auswertung ihrer Werke und nimmt die digitalen Plattformen endlich für die «Weitergabe von Inhalten» in die Pflicht, wie die SSA schreibt.

Die europäische Gesetzgebung macht damit einen wichtigen Schritt ins Digitalzeitalter, die bisher gültige Regelung stammt aus dem Jahr 2001, einer Zeit vor Youtube, Facebook und Streamingdiensten wie Netflix. Die Entscheidung wurde mit der großen Mehrheit von 348 Ja-Stimmen getroffen bei 274 Nein-Stimmen und 36 Enthaltungen. RTS zufolge müssen die Mitgliedsstaaten noch ihre definitive Unterstützung zusagen. Sie haben dann zwei Jahre Zeit, den Text in nationales Recht zu übertragen, nachdem er zuvor im offiziellen Protokoll der Europäischen Union der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Die Regelung tritt also 2021 in Kraft.

 

Das Kräfteverhältnis neu justieren

Hauptsächliches Ziel der Regelung ist es, die Vergütungsbedingungen der Autoren angesichts einer Situation zu verbessern, in der ihre Werke immer häufiger von immer mehr Plattformen, für die sie unschätzbare ökonomische Werte schaffen, ausgebeutet werden. Google und Facebook schaffen selbst keine Inhalte, jetzt müssen sie sich an der Entlohnung der Schöpfer jener Werke beteiligen, an deren Wirkung sie sich bereichern.

Laut dem Courrier international erlegt die Regelung den Netzgiganten noch weitere Verpflichtungen auf: So werden sie in Zukunft für alle über sie geposteten Inhalte das Einverständnis der Urheber einholen müssen. Gleichermaßen müssen sie Zeitungsverleger für die Publikation von Texten oder Teilen davon vergüten. Davon betroffen sind allerdings nur Plattformen, die älter als drei Jahre sind und deren Umsatz 10 Millionen Euro überschreitet.

 

Auch die Schweiz muss sich bewegen

Die Änderung im europäischen Recht wird sich auch auf die Schweiz auswirken. Ansonsten, prognostiziert Le Temps, wird der Bund zur Zielscheibe für GAFAM (Google, Apple, Facebook, Amazon, Microsoft), ein Gratisparadies, eine geistige Freihandelszone, in der die Zusammensteller von Medieninhalten sich nach Belieben bedienen können.

Proteste gegen die Neuregelung gab es vor allem von Seiten der Webunternehmen und bei den Verfechtern der Netzfreiheit. Sie befürchten insbesondere, die Richtlinie könnte sich negativ auf nicht direkt betroffene Plattformen wie Wikipedia auswirken. Frédéric Schutz, Schweizer Sprecher von Wikipedia, hat gegenüber Le Temps darauf hingewiesen, dass Algorithmen Parodien eher schlecht erkennen. Mit anderen Worten: Übermässige Kontrolle schadet dem digitalen Ökosystem.

Die belgische Tageszeitung Le Soir hingegen schreibt: «Europa hat endlich seine Seele gerettet, und die Autoren zweifellos ihre Haut. Nun ist es an ihnen zu beweisen, dass Innovation kein Schimpfwort ist».  

 

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