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Editorial

Das Gesetz des Schwächeren

 

Einen Gesetzestext zu lesen ist (ausser vielleicht für Juristen) kein Vergnügen. Dennoch ist es hilfreich, um weit verbreitete, aber falsche Vorstellungen zu korrigieren. So gibt es zum Beispiel in der Schweiz einen Status für Berufstätige mit «häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen» – so die offizielle Übersetzung des französischen Ausdrucks «Intermittents». Die kurze Liste der Berufe, die laut Gesetz dazu zählen, umfasst neben Künstlern und Technikern auch Journalisten. Ich kenne wenige, die jetzt arbeitslos geworden sind und wissen, dass sie in der Verordnung der Arbeitslosenversicherung explizit erwähnt sind.

Die aktuelle Krise hat schmerzlich gezeigt, wie unübersichtlich die Arbeitsformen in unserer Branche sind, welche Schwierigkeiten die gleichzeitige Ausübung mehrerer Tätigkeiten birgt, und dass die Wahl des eigenen Status nicht immer wirklich eine freie Wahl ist. Ein anerkannter Status für «Intermittents» oder gar eine gesonderte Regelung für Kulturschaffende, die auch die Altersvorsorge mit einschliesst, würde diese Berufsgruppe vom Image der Dauerarbeitslosen befreien, das hartnäckig an ihr klebt. Die Politik und die Öffentlichkeit müssen verstehen, dass Kulturschaffende rechtlich erst als Berufstätige gelten, wenn sie vier bis fünf Monate pro Jahr Sozialversicherungsbeiträge leisten, dass sie aber trotzdem das ganze Jahr ihre Miete bezahlen müssen. Wie die Krise gezeigt hat, müssen Wege gefunden werden, dass diese Leute ihren Beruf überhaupt ausüben können.

Eine weitere überraschende Erkenntnis: Die Bundesverfassung sieht in Bezug auf die Arbeitslosenversicherung vor, dass «Selbständigerwerbende sich freiwillig versichern können». In der Realität ist dies nicht so, denn weder das Gesetz noch die Verordnung lassen eine solche Möglichkeit zu. Auch dies könnte ein Ansatz für die Kulturbranche sein. Es geht dabei nicht um eine Revolution, sondern nur darum, dass das Versprechen eingelöst und der Verfassungsartikel umgesetzt wird. Darüber wurde bereits in der Finanzkrise 2008 diskutiert, doch die grossflächige Umsetzung wurde aus technischen Gründen für undurchführbar befunden. Vielleicht könnte man die Idee für einige Branchen wieder aufnehmen?

In der heutigen Zeit, wo die Digitalisierung – und die Pandemie – den Arbeitsmarkt dramatisch verändern, muss man sich fragen, ob eine strikte Trennung zwischen Angestellten und Selbständigen noch Sinn macht, und ob unsere Sozialversicherung für untypische Berufe und Arbeitsformen wie Arbeit auf Abruf, gleichzeitige Ausübung mehrerer Tätigkeiten, Scheinselbständigkeit oder Home Office geeignet ist.

Wenn wir die Professionalisierung des Schweizer Films weiter vorantreiben wollen, müssen wir nach dieser Krise die sozialen Aspekte angehen. Professionelle Filmschaffende müssen den Arbeitgeber wechseln und sich weiterentwickeln können, in schwierigen Zeiten vom sozialen Netz aufgefangen werden und Anspruch auf eine angemessene Rente haben. Sonst sind sie keine Profis, sondern Amateurinnen und Amateure, die ein brotloses Hobby betreiben – und das Filmschaffen wäre eine Freizeitbeschäftigung.

Ein Gesetzestext ist nicht einfach eine mühselige Lektüre; er bringt zum Ausdruck, wie eine Gesellschaft organisiert ist. Die Verfassung bildet die Grundlage unseres Zusammenlebens. Jede Gesellschaft ist nur so stark wie ihre schwächsten Glieder: jene, die sozial am schlechtesten abgesichert sind.

 

Pascaline Sordet

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