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Gegen die Marginalisierung des Kurzfilms

Kathrin Halter
18. Februar 2020

Pro Short hat eine Petition lanciert und beim BAK mit einem Brief protestiert, weil das Wahlverfahren in der Kategorie Bester Kurzfilm 2020 sistiert worden ist. Nun reagiert das BAK.

Es ist schon paradox: Jährlich entstehen in der Schweiz Dutzende von Kurzfilmen. Und beim Schweizer Filmpreis muss das Wahlverfahren zur Kategorie Bester Kurzfilm ausgesetzt werden, weil es nur sechs Anmeldungen gibt – bei einem Minimum von zehn Filmen. Im Dezember hat die Filmakademie ihre Mitglieder darüber informiert. 

Das will Pro Short nicht so stehen lassen. In einem Brief ans BAK hat die Interessenvertretung des Schweizer Kurzfilms gegen «die von Pro Short vorhergesehene und nun definitiv eingetroffene Marginalisierung des Kurzfilms am Schweizer Filmpreis 2020» protestiert. Zudem hat Pro Short im Januar eine Petition gestartet, die von mittlerweile rund 950 Personen unterschrieben wurde. Auch an den Solothurner Filmtagen war die Gruppe präsent, mit Flyern («Wir sind sauer!») und einem Stand an der neuen Location Attisholz. 

Pro Short kämpfe schon seit der Einführung der Kategorie «Bester Abschlussfilm» für die Überarbeitung der Kurzfilmpreise des Schweizer Filmpreises sowie für eine Erweiterung der Succès Festival-Liste vom BAK, schreibt Pro Short im Brief ans BAK; diese Interventionen seien weder berücksichtigt noch adäquat kommentiert worden. Tatsächlich protestierte Pro Short schon 2018  unter anderem mit einem Gastkommentar von ­Jasmin Basic in Cinébulletin, denn damals gab es in der Kategorie «Bester Abschlussfilm» beim Schweizer Filmpreis nur eine einzige Nomination.

 

Nur internationale Wettbewerbe zählen

Inwiefern müsste die Festival-Liste für Kurzfilme aus Sicht von Pro Short denn angepasst werden, fragt man Jela Hasler, Vorstandsmitglied bei Pro Short und Regisseurin aus Zürich. Der wichtigste Kritikpunkt sei, dass man sich mit einem Kurzfilm, anders als mit einem Langfilm, gegenwärtig nur über ein internationales Festival respektive über den internationalen Wettbewerb eines Schweizer Festivals qualifizieren kann, so Hasler. Wenn also ein Kurzfilm zum Beispiel in Solothurn, in Winterthur oder in Locarno einen ­Schweizer Kurzfilmwettbewerb gewinnt, kommt er dennoch nicht für den Schweizer Filmpreis in Frage – ein Unding.

Pro Short schlägt nun vor, dass auch Gewinner von Schweizer Wettbewerben qualifiziert wären sowie Filme, die an mindestens zwei von drei Schweizer Festivals der Liste laufen. So könnten auch die Solothurner Filmtage wieder auf die Liste genommen werden, wie das früher der Fall war, sowie das Filmfestival Locarno – das von der Liste entfernt wurde, weil Schweizer sowieso nicht in den Concorso internazionale der Pardi di domani aufgenommen werden.

Bleibt die Frage der Abschlussfilme. Pro Short plädiert weiterhin «für ihre  Integration in die Kategorie ‹Kurzfilm› sowie für die Inklusion von Schulfilmen, die keine Abschlussfilme sind. Denn diese können momentan gar nicht für einen Filmpreis nominiert werden, egal wie erfolgreich sie sind.»

Wie ist das zu verstehen? Im Moment werden kurze – oder lange – Abschlussfilme, wenn sie unabhängig koproduziert worden sind, in die Kategorien Dokumentarfilm, Spielfilm, Animationsfilm oder eben Kurzfilm aufgenommen. Sonst fallen sie in die Kategorie Bester Abschlussfilm. Diese Unterscheidung findet zwischen «regulären» Filmen und Schulfilmen findet Pro Short künstlich; man plädiert deshalb für ein Überdenken dieser Kategorie.

Nun hat Pro Short am 8. Januar vom BAK eine Antwort erhalten. Darin wird eine Erweiterung der Succès Festival-Liste 2021 angekündigt. Dies auch als «Kompensationsmassnahme» für die 2021 geplante Einführung von Succès Cinéma für lange Filme an Schweizer Filmfestivals. So sollen EFA- und Oscar-Qualifying Festivals «verstärkte Aufmerksamkeit geschenkt» werden. Genau das hat man sich bei Pro Short gewünscht – und ist schon mit einer Liste von Vorschlägen bereit.

▶  Originaltext: Deutsch

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