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Strategie Gemeinsamkeit

Kathrin Halter
12. Februar 2019

Auch «Glaubenberg» von Thomas Imbach entstand mit Hilfe der Zürcher Filmstiftung.

Im Kanton Zürich wird die Kulturförderung, auch durch das Lotteriefondsgesetz, neu aufgestellt. Nach der Abfuhr für  ein Film- und Medienförderungsgesetz braucht es jetzt neue Ideen – und gemeinsames Lobbying für die Kultur.

Von erwünschter Sonderbehandlung war die Rede, von drohenden Verteilkämpfen zwischen Kultursparten wurde gewarnt. Der Tages-Anzeiger titulierte den Entwurf zu einem Film- und Medienförderungsgesetz sogar als «ungutes Zürcher Zeitgeistprodukt», da die Filmszene eine privilegierte Stellung gegenüber anderen Kultursparten anstrebe und damit die «Entsolidarisierung» fördere.

Was war geschehen? Die zur Abstimmung gelangte Intitiative wollte bekanntlich, dass der Film, aber auch Games und Medienkunst staatlich anerkannt und ihre Förderung gesetzlich verankert wird. Als die Vorlage vom 23. September dann wuchtig verworfen wurde, mit einem Nein-Anteil von über 80 Prozent, fühlten sich nicht nur jene bestätigt, die den Argumenten der Befürworter schon immer mit Skepsis (und Argumenten) begegnet sind. Im Nachhinein, so der Eindruck, haben die Niederlage die meisten kommen sehen.

Das Abstimmungsergebnis stürzt Zürich für den Film, der massgeblich hinter der Initiative stand, jedenfalls in eine mittlere Existenzkrise. Der Verein hat unter seinen Mitgliedern bereits eine Umfrage durchgeführt, die unter anderem nach der Arbeit des Vorstands und des Präsidiums fragt, nach einer Einschätzung des Abstimmungsresultats oder danach, ob die Gameentwicklung in der Filmförderung berücksichtigt werden solle; die Auswertung der Umfrage wird an der nächsten GV im Frühling vorgestellt.

«Braucht es uns noch?» fragte Simon Hesse, Ko-Präsident des Vereins und Mit­initiator der Vorlage, im Filmtalk vom Januar zudem leicht pflichtschuldig. Zusammen mit Andrew Katumba, dem anderen Ko-Präsidenten, der Game-Entwicklerin Philomena Schwab und Hans Läubli von Pro Kultur Kanton Zürich diskutierte man Auswirkungen des Abstimmungsresultats und fragte danach, wie es mit der Förderpolitik im Kanton Zürich weitergehen soll.

 

Der Regierungsrat will bei der Kultur kürzen

Die Frage stellt sich tatsächlich dringend. Die Kulturförderung des Kantons ist nämlich nur noch bis 2021 gesichert und stammt ausschliesslich aus den Reserven des Lotteriefonds. In Zürich liegt der Entwurf eines neuen Lotteriefondsgesetzes vor, auf das alle warten, das vermutlich erst nach den Kantons- und Regierungsratswahlen im Mai beraten wird.

Dabei liegt es im Interesse der Kultur, dass das Kulturbudget wieder primär aus Staatsmitteln sichergestellt wird, denn erstens ist Kulturförderung Staatsaufgabe und in der Verfassung des Kantons festgeschrieben und zweitens sind die Erträge aus den Lotteriefonds-Reserven bald aufgebraucht. Auf diese Problematik hatte bereits die Initative zum Film- und Medienförderungsgesetz deutlich hingewiesen.

Die bisherigen Budgetdebatten im Regierungs- und Kantonsrat verheissen derweil wenig Gutes: Laut seinem am 3. September veröffentlichten Finanzplan beabsichtigt der Regierungsrat des Kantons Zürich, die öffentliche Kulturförderung ab 2022 um 3,3 Mio zu kürzen. Wie geht es also weiter? Und wie kann eine drohende Budgetkürzung verhindert werden?

Eine Antwort darauf hält Pro Kultur Kanton Zürich bereit, eine Interessengemeinschaft, die vor rund einem Jahr gegründet wurde und der auch die Zürcher Filmstiftung und Zürich für den Film beigetreten sind. Ihre Strategie lautet: Gemeinsamkeit, sich selbst beschreibt der Verein als «Stimme aller Sparten zu Stadt und Land, für die Breiten- und die Hochkultur». Tatsächlich sind dem Verein vom kleinen Filmclub Xenix bis zum mächtigen Opernhaus die meisten namhaften Kulturvereine, -institutionen, viele Kulturschaffende und auch Gemeinden beigetreten.

 

Verdoppelung der Mittel gefordert

Pro Kultur fordert ein «Zwei-­Säulen-Prinzip der Kulturförderung», demzufolge die Kultur neu wieder (wie vor 2015) im ordentlichen Budget über Staatsmittel finanziert wird. Der (reguläre) Lotteriefonds, die zweite Säule, ist dabei nur unterstützend («subsidiär»), für projektbezogene Kulturförderung, vorgesehen. Zugleich wird von Pro Kultur eine Erhöhung der Kulturbeiträge gefordert, nämlich ein Anteil von 30 statt den in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehen 20 Prozent. 

Ein neues Kulturförderungsgesetz wird von Pro Kultur nicht gefordert. Während das Opernhaus über ein spezielles Gesetz Betriebsbeiträge erhält, wird die übrige kantonale Kulturförderung im kantonalen Budget bereitgestellt, das jedes Jahr neu vom Kantonsrat beschlossen wird.

Bescheiden ist Pro Kultur deshalb nicht. Die freien Mittel der Kulturförderung seien auf 46 Mio jährlich zu verdoppeln, fordert der Verein; gleichzeitig dürften die Betriebsbeiträge für das Opernhaus oder das Theater Kanton Zürich nicht gekürzt werden.

Auch die kantonale SP verlangt in einem Positionspapier von 2017 die Erhöhung des Anteils der Kulturfördergelder am Staatshaushalt von 1 auf 2 Prozent. Falls ein Ausbau gelänge, dürfte auch Geld für die Gameförderung freiwerden. Dies wäre eine Voraussetzung, um Ängsten aus der Filmbranche zu begegnen, dass der Einbezug von Games und neuer digitaler Formate letztlich die Mittel für die Filmförderung beschneidet. Zumindest hat der Abstimmungskampf diese Diskussion lanciert – und neue Ideen für eine zukunftsgerichtete Filmförderung in Umlauf gebracht.

▶  Originaltext: Deutsch

160 Millionen für die Kultur

Total gibt der Kanton Zürich knapp 160 Millionen Franken für die Kultur aus. Davon gehen 85 Mio ans Opernhaus und 50 Mio als Kulturlastenausgleich an die Städte Zürich und Winterthur. Von den restlichen 23 Mio für die sogenannt freie Kulturszene gehen 5,5 Mio in die Filmförderung (und somit an die Zürcher Filmstiftung), das sind 4 Prozent der Kulturausgaben. Die Filmstiftung hat ein Förderbudget von 12,4 Mio Franken, die anderen rund 7 Mio Franken kommen von der Stadt Zürich.

Und weshalb geht so viel Geld an die Oper? Ein Grund liegt darin, dass der Kanton für den Betrieb des Opernhauses verantwortlich ist – so wie die Stadt für den Betrieb von Kunsthaus, Schauspielhaus und Tonhalle; so hat es eine Volksabstimmung Ende der Achtzigerjahre bestimmt.

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