MENU Schliessen

Abonnieren Sie CB für nur CH 55.- pro Jahr

Editorial

In Locarno lösten sich die Zungen

Françoise Deriaz, Chefredaktorin

Wenige Tage vor Eröffnung des Festivals Locarno reichten die Swiss Film Producers’ Association (SFP) und die Gruppe Autoren, Regisseure, Produzenten (GARP) eine Aufsichtsbeschwerde gegen das Bundesamt für Kultur (BAK) ein, womit sie bereits seit Jahresbeginn gedroht hatten. Sie werfen der Sektion Film insbesondere vor, die Ausstandsregeln der Fachkommission Filmförderung verletzt zu haben: «Ist eine Expertin oder ein Experte in Bezug auf ein traktandiertes Gesuch befangen, so tritt sie oder er für die Dauer der gesamten Sitzung in den Ausstand. Ist die Beteiligung einer befangenen Expertin oder eines befangenen Experten an der Begutachtung nur von geringfügigem Interesse, so tritt sie oder er nur für die Dauer der Beratung über das betreffende Projekt in Ausstand.» So heisst es in der Verordnung des EDI. In Locarno beendete Bundesrat Pascal Couchepin die Diskussion über dieses heikle Thema rasch, versicherte jedoch, die Beschwerde werde geprüft. Nach der Pressekonferenz des BAK luden die Beschwerdeführer ihrerseits die Medienvertreter ein, sich ihre Vorwürfe anzuhören. Sie sprechen auch von Verschleppung amtlicher Verfahren und von einer Politik des Sich-Taubstellens. Der Erklärung des BAK-Direktors Jean-Frédéric Jauslin an den Solothurner Filmtagen – er räume bei Uneinigkeiten dem Dialog stets erste Priorität ein – sind noch keine Taten gefolgt. Zumindest nicht bis Locarno, wo CB wichtige Vertreter des Schweizer Films zu einem runden Tisch einlud. Sie legten ihre Standpunkte dar. Sie hörten zu. Und sie setzten sich für den Dialog ein (siehe Gespräch «Die grosse Rundschau I»). Gewiss, die Probleme bleiben bestehen, doch wenigstens zeigt sich die Bereitschaft, sie anzupacken.

Unsere aktuelle Nummer (PDF)

Themen n°407