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Der Pacte in Stichworten


04. April 2016

Die Vertragspartner: 
Schweizerischer Verband der Filmproduzent­Innen (SFP)
Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz (ARF/FDS)
Schweizer Trickfilmgruppe (STFG)
Forum romand
Swissfilm Association
Gruppe Autoren, Regisseure, Produzenten (GARP)
Interessengemeinschaft unabhängige Schweizer Filmproduzenten (IG) 
SRG SSR

Budget
27,5 Mio. pro Jahr (plus 5,2 Mio. gegenüber 2012-2015)

Anteil TV
14 Mio. pro Jahr

Anteil Kino
9 Mio. pro Jahr (mindestens)

Anteil Animationsfilm
1 Mio. pro Jahr (davon 0,8 Mio. aus dem Kinoanteil), Kino und TV werden zusammengeführt.

Anteil Multimedia
0,3 Mio. pro Jahr (ab 2017: 0,5 Mio.)

Anteil Unternehmenseinheiten
SRF 10,3 Mio.
RTS 7,1 Mio.
RSI 2,7 Mio.
RTR 0,25 Mio.

Anteil für sprachregionale und internationale Projekte
2 Mio. pro Jahr

Anteils Erfolgsprämien bei Ausstrahlungen (Succès passage antenne)
4 Mio. pro Jahr, Kino und TV werden zusammengeführt.

Lizenzdauer 
Kinofilme: 7 Jahre (bislang 10 Jahre)
TV-Filme: Die Lizenzdauer hängt von der Höhe des Koproduktionsbeitrags ab und beträgt maximal 15 Jahre:

o    Beteiligung SRG <50 %      Lizenzdauer = 7 Jahre

o    Beteiligung SRG 50-70%    Lizenzdauer = 10 Jahre

o    Beteiligung SRG >70 %      Lizenzdauer = 15 Jahre

Exklusivität für SRG-Sender
5 Jahre (Kinofilme), bis 15 Jahre (TV-Filme). 
Diese exklusiven Fernsehnutzungsrechte gelten, sofern innerhalb von 2 Jahren eine Ausstrahlung/Wiederholung erfolgt. Falls nicht, verfällt die Exklusivität.

Web-Rechte
48 Std. vor und 7 Tage nach Ausstrahlung (Kinofilme), entspricht dem internationalen Standard.
7 Tage vor und 30 Tage nach Ausstrahlung (TV-Filme).
60 Tage (Kurzfilme), sofern Aussstrahlung innert Jahresfrist erfolgt. Somit können Senderechtsentschädigungen erzielt werden, was bei einer reinen Webauswertung nicht der Fall wäre.

Video-on-Demand
Neu wird im individuellen Pacte-Vertrag geregelt, ob die SRG die Option für VoD erwirbt. Voraussetzung hierfür ist, dass SRG mit mind. 50 % beteiligt ist. In diesem Fall hat die SRG eine Erlösbeteiligung von 
40 %. Diese fliesst in den Pacte zurück. Konnte die SRG den TV-Film ein Jahr nach der Ausstrahlung nicht auf einer VoD-Plattform platzieren, kann dies der Produzent tun und die Erträge selber abrechnen.
Die SRG ist bei der Weiterlizenzierung an VOD-Plattformen verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass der Autor gewisse Rechte nicht an den Produzenten (und somit auch an die SRG), sondern an Suissimage abgetreten hat (Clause de Réserve). 

Serien
Bis anhin war eine Serie auf max. 20 Episoden begrenzt. Neu ist die Anzahl Folgen nicht mehr begrenzt, hingegen sind max. 2 Staffeln pro Serie möglich. Gleichzeitig verpflichtet sich die SRG mindestens 6 TV-Formate (Serie, TV-Film, usw.) jährlich zu koproduzieren, was verhindert, dass alles Geld in wenige grosse Serien fliesst. Es gibt keine Aufschlüsselung nach Region. 

www.srgssr.ch/de/service-public/kultur/pacte-de-laudiovisuel/

 

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