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«Die Branche war in die Ausgestaltung der neuen Filmförderungskonzepte eingebunden»

Isabelle Chassot, Direktorin Bundesamt für Kultur (BAK)
06. April 2021

In der Ausgabe Nr. 524 des Cinébulletin haben diverse Schweizer Filmverbände in einem offenen Brief Kritik an der Filmförderung des BAK geäussert. Sie haben beanstandet, dass das BAK im Rahmen der Überarbeitung der Filmförderungskonzepte die meisten Anliegen der Branche nicht berücksichtigt habe. Ich habe diese Kritik mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Dass in einem politischen Prozess – und die Erarbeitung von Filmförderkonzepten ist genau dies – nicht sämtliche Anliegen und Vorschläge übernommen werden können, liegt in der Natur der Sache. Die Faktoren, die bei einem solchen Prozess berücksichtigt werden müssen, sind vielfältig, und nicht selten divergieren die Vorstellungen sogar innerhalb der Branche. Diese war aber in diesen Prozess eng eingebunden.

Zu Beginn dieses Prozesses konnten die betroffenen Kreise ihre Standpunkte, Anliegen und Vorschläge einbringen. Diese wurden dann diskutiert, reflektiert, geprüft und anschliessend einer Evaluation unterzogen, in welche die Verbände ebenfalls eingebunden waren. Ein zentrales Thema bildete dabei die Begutachtung der Filmförderungsgesuche. Der externe Evaluationsbericht hat ergeben, dass das gegenwärtige Kommissionsystem mit zwei sich jeweils abwechselnden Kommissionen (A/B-System) das aktuell mehrheitsfähigste System ist. Aus diesem Grunde wurde in der Evaluation empfohlen, es weiterzuführen. Gewiss, in der Praxis kann das System aufgrund der Verfügbarkeit der Kommissionsmitglieder respektive der Ausstandsregelungen an gewisse Grenzen stossen. Daran würde aber auch der Beizug von Berater/-innen nichts ändern. Es wäre realitätsfremd zu glauben, es existiere ein perfektes Begutachtungssystem. Das zeigt sich nicht zuletzt an der Tatsache, dass die Branche traditionell zu jedem System Vorbehalte anmeldet und sich bis heute nie auf eines einigen konnte. Übrigens wurde das aktuelle System 2016 eingeführt – auf Anregung der Branche. 

Um den politischen Prozess zu illustrieren, sei als anderes Beispiel die Forderung einer Auslagerung der Filmförderung erwähnt. Eine solche ist tatsächlich nicht Gegenstand der aktuellen Kulturbotschaft 2021-24, denn bereits im Vorfeld wurde deutlich, dass der politische Wille zu solchen grösseren strukturellen Veränderungen nicht vorhanden ist und das BAK daher auch kein Mandat hat, solche Forderungen umzusetzen. Dieses zeigt deutlich, dass die Diskussionen rund um die Filmförderungskonzepte insofern partizipativ sind, als die Anliegen und Vorschläge aus der betroffenen Branche zur Kenntnis genommen, diskutiert und berücksichtigt werden, dass aber am Ende dieses Prozesses nach Abwägung aller Interessen eine politische Entscheidung steht. 

Wenn nun die herstellende Filmbranche in ihrem offenen Brief äussert, dass das Fördersystem schwerfällig, unflexibel und die Bewirtschaftung der Finanzen zu wenig klar seien, überrascht mich das gewaltig. Gerade angesichts der gegenwärtigen sanitarischen Krise hat das BAK unverzüglich reagiert und Instrumente und Verfahren eingerichtet, um den Filmschaffenden möglichst rasch und unkompliziert zur Hilfe zu eilen. So hat sich das BAK nebst der Halbierung der Schwellen für Succès Cinéma Gutschriften auch dafür eingesetzt, dass durch die Pandemie entstandene Zusatzkosten bei den Dreharbeiten subsidiär zu den Kantonen übernommen werden, und eine entsprechende Zusammenarbeit mit den regionalen Förderinstitutionen und der SRG in die Wege geleitet. 

Aber auch unabhängig von der aktuellen Ausnahmesituation hat das BAK in den vergangenen Jahren die Bedürfnisse der Filmschaffenden im Rahmen der politischen Gegebenheiten sowie der aktuellen Entwicklungen berücksichtigt. Erwähnt seien beispielsweise die MEDIA-Ersatzmassnahmen nach der Sistierung des Abkommens mit der EU, die Filmstandortförderung mit jährlich zusätzlichen 6 Millionen Franken oder die Einführung der Einzelexpertisen von Gesuchen minoritärer Koproduktionen mit einem Punktesystem sowie die Neuerungen in der Filmauswertung, die ebenso dem Filmschaffen zu Gute kommen. Die Massnahmen wurden im Dialog mit der Filmbranche erarbeitet und erweisen sich seither als effektiv und angemessen. 

Angesichts der bisherigen Zusammenarbeit und insbesondere der jüngsten Projekte und Entwicklungen sind wir weiterhin überzeugt, dass es einen «offenen und respektvollen Austausch zwischen der Sektion Film und den Verbänden» braucht.  Wir werden uns auch in Zukunft dafür engagieren.

 

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